Warum darf die Simson 60 km/h fahren?

  • diese frage hat mir einer dieser uniformierten bewegungsmelder gestellt!ich habe nämlich gefragt ob ich mit einer simson auf die kraftfahrtstrasse darf und der sheriff meinte ab 60 km/h.auf meine antwort dass ich ja 60 fahren darf,konnte er das gar nicht glauben und wollte die papiere sehen.die hab ich ihm natürlich gegeben und dabei ist mir selber aufgefallen dass in den papieren nix von v-max geschrieben steht,also hab ich ihm auch den versicherungsschein hingelegt.nur der würde nicht ausreichen,ob ich noch andere papiere hätte.mehr gibts nicht hab ich gesagt.
    auf mehrspurige kraftfahrstrassen darf ich schonmal nicht.


    meine eigentliche frage ist jetzt wie ich den staatsdienern beweisen kann dass das moped wirklich 60 fahren darf und die mir die kiste nicht zerlegen?


    habe übrigens nur die original ddr-papiere!


    gruss alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

  • es gab einen Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD dass Fahrzeuge, die bis zum (bin mir nicht ganz sicher) 28.2.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind 60 KM/h laufen dürfen.


    Johannes

  • das weiss ich ja auch,aber wenn die mich anhalten bringt es sicher nix wenn ich denen das nur so erzählen,oder??
    kann ich das in die papiere nachträglich eintragen lassen?


    alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

  • dann musst du der schnittlauchbande mal klarmachen, dass sie das eingentlich wissen müssten als "gesetzeskenner!" :rolleyes:
    das steht in irgend ner verfassung drinne, ich glaube irgendwo im forum hat da mal jemand den gesetzestext gepostet...


    gruß schusti

  • du brauchst das denen nicht klar zu machen. wenn die das nicht wissen dann besorgen sie sich die informationen aus anderen quellen. du könntest ja lügen. wenn es so weit ist werden sie eh dein fahrzeug überprüfen und das auch gleich mitfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Schnittlauch haust du §76 Nr. 8 c) der Fahrerlaubnisverordnung um die Ohren und gut ist.


    Auf die Kraftfahrstraße darfst du aber (genau wie auf die Autobahn) trotzdem nicht, da hierfür eine bbH von mehr als 60 km/h vorgeschrieben ist, also mindestens 61 km/h.


    MfG
    Ralf

  • Hallo zusammen,
    jetzt habe ich mal ne Frage und zwarich weiss ja nun das die Simson s 60 fahren dürfen, aber wie sieht das aus mit dem alten Klasse 3 Führerschein damit darf ich ja nun max.50 km/h wenn die Sheriff s es jetzt ganz genau nehmen ist das eigentlicht "Fahren ohne Führerschein" ?
    Habt Ihr da ne Antwort drauf?


    Gruss Howi

    • Offizieller Beitrag

    Ne auch das ist geregelt. Auch als "Alt-Bundi" darfsr du eine Simson mit 60km/h fahren, weil die lt. Einigungsvertrag den im Westen üblichen 50km/h-Modellen rechtlich gleichgestellt wurden. Wenn das anders gekommen wäre, hätte man die alle als Leichtkraftrad versichern müssen und Führerschein Klasse M hätte auch nicht gereicht. Selbst wer heute auf nem 45km/h-Bremser seinen Lappen macht, darf sofort danach auf eine alte Simson umsteigen und mit 60 rumfahren. Mag erstaunlich klingen, ist aber angenehme Realität.

  • Moin,
    Würde gern ne Kopie vom KBA einstellen, aber mein Scanner will nicht so recht. Diesen Auszug bekommt man mitgeschickt, wenn man neue Pappiere für seine Simme beantragt:



    Erforderliche Fahrerlaubnis:
    Bzgl. der erforderlichen Fahrerlaubnis (Fühereschein) für das Führen der unter Genannten Fahrzeugarten aus der ehemaligen DDR kann das Kraftfahrt-Bundesamt keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen. Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.
    Bei diesbezüglichen Fragen wollen Sie sich daher an diese Behörde wenden. Möglicherweise sind Ihnen dabei folgende Ausführungen hilfreich:


    Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbh):
    ( Simson KR 50...,KR 51...,S 50...,S51...,S 53...,SR 1...,SR 2...,SR 4...(außer SR 4-3 "Sperber"), SR 50, JAWA...)


    Gemäß dem Einigungvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 ( Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbh zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO ;) gleichgestellt ;) , wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche ;) Gleichstellung ;) auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.


    Ich hoffe es hilft weiter und es hat jemand die Möglichkeit dieses Blatt zu kopieren und evtl. in ganzer Läge hier einzustellen.


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • so,nachdem ich meinen text wieder gefunden habe,kann ich euch ja mal genau sagen was bei in der betriebserlaubnis steht:


    fahrgestell-nr.,motor-nr.,art d. fahrzeugs,hersteller,baujahr,farbe d.fahrzeugs,hubraum,zul.gesamtmasse,leermasse,nutzmasse/personen,zul.a chslast hi. und ein leeres feld in das eigentlich die fahrzeughalter hätten eingetragen werden sollen.
    aber nichts über die zulässige höchstgeschwindigkeit.


    gruss
    alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

  • habe einmal so in etwa denselben lappen wie rossi. da steht nirgends vmax. ich nehme an, dass das der orginallappen war von '74.


    bei meiner '79 habe ich eine von '01 neu ausgestellte version, wo einiges mehr drin steht.


    fahrzeugtyp, hersteller, FIN, antriebsart, leistung bei KW, hubraum, leergewicht, zul. gesamtmasse, bereifung (zwei möglichkeiten), standgeräusch (übrigens 82dB, ziemlich krass wie ich finde) fahrgeräusch 77dB (warum ist das leiser?), und höchstgeschwindigkeit 60 kmh.
    dazu unter bemerkungen hinweis auf den einigungsvertrag von '90
    vergaser 16N1 Bj. '79



    gruß,
    fabian

  • Ich habe nur diesen Wisch namens "Auszug aus der Algemeinen Betriebserlaubnis", ist nur ein Blatt und da steht irgendwie gar nichts drauf ausser FIN und Typenbezeichnung
    Gruß
    Braveheart aus Ascheberg



  • Respekt.

    Hättest dir das Abschreiben aber auch sparen können.
    In ein paar Threads weiter unten http://www.schwalbennest.de/apboard/thread.php3?id=1545 steht der Link zu meiner Homepage http://mitglied.lycos.de/benja…Mokick/F%fchrerschein.jpg

    wo der Wisch schon seit über einem Monat liegt.
    Einfach öfter mal die Suche verwenden. ;)


    MFG Benjamin

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