von wem war das?

  • ähh hab n kleines prob. und zwar hat hier jemand ne seite aus einem buch in nem beitrag mit angefügt. diese seite zeigte zulässige um und anbauten von simson mopeds. unter anderem stand da das es zulässig ist mz federbeine an die s51 zu bauen. nun möchte ich das gerne machen aber wer sagt mir das das auch der wahrheit entspricht? aus welchem buch das is? und vor allem: ob mir das die bullen glauben wenn ich denen die seite aus son buch zeige.


    könnte sich derjenige vielleicht melden? ich hab auch keine ahnung wie das thema hieß oder ob es vielleicht auch unter RECHT war oder so.... :D :D :D



    mfg André

  • Angefügt habe ich das. Wirklich helfen kann ich dir da aber auch nicht, weil es sich um eine Kopie aus einem DDR-Buch handelt, den ich seinerzeit bei einem Simsonteilehändler gekauft habe.
    Da dieser Simsonhändler vermutlich wusste, dass das nicht rechtens ist, hat er die Seite mit Autor, Druckjahr, Originaltitel usw. leider nicht mitkopiert, und da ich das Teil vor etlichen Jahren (Sturm - und Drangzeit, damals, als ich noch 16 war ... :D ...) gekauft habe, weiß ich weder, wen ich da Fragen kann, noch, wo ich das Originalbuch herbekommen könnte. Arbeitstitel lautet:
    Reparaturanleitung für Simson-Zweiräder Typ KR 51/1 S50 KR51/2 SR4 S51 DUO4/1
    Vielleicht ist das sogar der Originaltitel? Auf jeden Fall ist das kein Originaleinband, den ich hier habe, aber vielleicht hilft dir das ja.


    Gruß, Jabber

  • schade. na ja. trotdem danke. mich würde nämlich interessieren was bei den bemerkungen die 11. bedeutet. ( in der spalte federbeine)



    hat das vielleicht jemand anders schonmal gesehen oder zufälllig das buch woraus diese seite stammt? >>> siehe beitrag von jabber



    mfg Andre

  • Also grundsätzlich müssen alle Änderungen vom TÜV- abgenommen werden. Mal abgesehen, daß die meisten Bücher noch aus DDR- Zeiten stammen, also auch nichts mit den jetzigen Zulassungsbedingungen zu schaffen hatten.


    Eine Eintragung könnte natürlich recht einfach werden, wenn die Dinger "artgerecht" sind.

  • was meinst du mit artgerecht? von simson hergestellt? oder oder oder?


    und überhaupt: wenn das in der ddr zulässig war sich einfach welche ranzuschrauben dann muss es das heute ja immer noch sein, ne? ich möcht nur an die s51 ohne blinker erinnern,die ist ja auch noch erlaubt und zwar nur weil es das früher schon so gab. oder die 60 km/h und und und.... schließlich kann es ja sein das diese federbeine schon vor "20 jahren" an meiner angebaut waren...



    oder denk ich da jetz falsch?


    Alfred. achso jetze. :) aber die seite nützt mir leider nix das bild hab ich ja schon, darum dreht sichs ja.:))

  • shoot


    Nicht ganz richtig....
    Die ABE gehört immer zu einem bestimmten Typ. Z.B. S51 / B1 muß auch immer Blinker haben, sonst gibts Ärger bei einem Grünen, der sich auskennt. S51N darf auch ohne Blinker fahren. Wenn dann welche rankommen, müßten diese normalerweise vom TÜV- nachgetragen werden. Sind diese von Simson "artgerecht", so funktioniert die Eintragung problemlos und billig. Ist dies nicht der Fall, so ist ein gesondertes Gutachten nötig und es wird teuer.


    Genauso ist dies auch bei den Federbeinen.


    Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass sich der Kontrollierende auskennt, oder einen kennt, der sich auskennt, oder einen schlechten Tag hat, oder.....

  • Hallo,


    Hier die Ergänzung zu 11.)


    Der Einbau von MZ-Federbeinen mit Verstelleinrichtung für Solo-und Soziusbetrieb ist nur bei gleichzeitiger Montage je eines zusätzlichen Gummianschlagpuffers von 16mm Länge und ca 30 mm Durchmesser auf der oberen Kolbenstange zulässig (Hierzu oberes Einspannstück demontieren).
    Das unter maximaler Belastung eingefederte Federbein darf das Längenmaß 275 mm -Mittenabstand der Befestigungsaugen- nicht unterschreiten.
    Die Befestigungsaugen der Federbeine sind mit Buchsen für M8-Schrauben (Innendurchmesser 8,5 mm) auszustatten.
    Bei der Montage am Fahrzeug sind Scheiben mit 29mm Außendurchmesser zum seitlichen Halt der Federbeine beizulegen.


    Entnommen aus: Ich fahre ein Kleinkraftrad, Transpress-Verlag, 6.neu erarbeitete Auflage 1982


    mfg gert

  • ja also wie oben jemand erwähnt hat z.b. die s51n ohne blinker is ja heute auch noch erlaubt, man kann sich sozusagen freiwillig blinker ranbauen und normalerweise müsste man die tüv abnehmen lassen.
    ich vertrete weiterhin die meinung wenns früher erlaubt und so umgebaut war dann muss es heute zwar nich mehr so sein aber wenns schon vor 20 jahren umgebaut wurde muss es legal sein. schließlich kann man uns ja nicht zwingen an eine s51n blinker ranzubauen oder unsere simsons auf 45 km/h zu drosseln nur weil es früher nicht so war. die ganzen gesetze und regeln vom tüv sind meist nicht "rückwirkend" wäre ja auch ne frechheit. z.b. weil gemunkelt wird das ab keine ahnung 2005 oder so zweitakter verboten wären, d.h. nur sie dürfen nicht mehr gebaut werden,aber die vorhanden dürfen weiter benutzt werden!


    uff so jetze hab ich kei lust mehr zu schreibe


    p.s. danke für den punkt 11. !!!

  • Zitat


    Original von shoot:
    ja also wie oben jemand erwähnt hat z.b. die s51n ohne blinker is ja heute auch noch erlaubt, man kann sich sozusagen freiwillig blinker ranbauen und normalerweise müsste man die tüv abnehmen lassen.


    Nach der Logik wäre S51N ohne Blinker nicht nur erlaubt, sondern einzig und allein zulässig, sprich die nachgerüsteten Blinker müssten abgebaut oder eingetragen werden.
    Kann nicht sein, vor allem, weil zeitgenössische Umbauten sicherlich Bestandsschutz haben, und wer will nachweisen, dass der Umbau erst nach der Wende geschah?
    Außerdem wär's verkehrstechnisch völliger Blödsinn, wenn die Blinker abgebaut werden müssen.


    Gruß, Jabber

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