Im Stadtgebiet ohne Licht?

  • Ave,


    ich hätte mal ne kleine Frage: Ist es im Stadtgebiet legal ohne Licht zu fahren?


    Mir hatte das mal einer erzählt. Kann aber auch ne Latrinenparole sein. Wäre schön wenn jemand was sicher weiss.



    Danke
    Stardriver

  • Wobei ich mich immer noch frage, ob man bei der Bezeichnung Abblendlicht, des Rücklicht aussschliest oder es auch mit an sein muss?


    MfG Tilman


    P.S.: Ich kenne kein Fahrzeug bei dem nicht Abblendlicht und Rücklicht zusammen angehn.

  • Und warum wird man dann als Mopedfahrer von den Bullen angehalten wenn das Rücklicht nicht geht? Die meinten das muss auch am Tag gehen. Hatte ne Ersatzbirne mit, deswegen keinen Strafzettel, aber sonst? Nachfragen bei TÜV, Fahrschule haben nix gebracht, die wussten es auch nicht genau.


    MfG Tilman

  • hallo,


    es dient der Verkehrssicherheit. Viele Autofahrer übersehen leicht die 2-Räder und somit kommt es zum Unfall, deshalb ist Licht pflicht bei 2-Rädern auch tagsüber. Ging mir auch schon so wenn ich mit dem Auto unterwregs war und mir kam ein Motorrad von der Seite, fast wäre er reif gewesen ;)


    gruß
    bipser

  • Abblendlicht bedeutet Abblendlicht. Mehr steht da im Gesetz nicht drin. Punkt!
    Das ist also nur der Scheinwerfer vorn.
    Und wenn ein geistesschwacher Poliziste mal nicht durchblickt und tagsüber auch mal ein Rücklicht sehen will, dann schalteste es ihm zuliebe eben an. Der Klügere gibt nach. ;)


    Lödeldödelööö ... :D

  • Zitat


    Original von Dummschwaetzer:


    Und wenn ein geistesschwacher Poliziste mal nicht durchblickt und tagsüber auch mal ein Rücklicht sehen will, dann schalteste es ihm zuliebe eben an. Der Klügere gibt nach. ;)



    ja, dann hat der polizist dich ganz lieb und lädt dich zum essen ein. VORSICHT! ;D

    • Offizieller Beitrag

    Die Taglichtschaltung, welche bei vielen Simson eingebaut ist (wo also nur das vordere Licht leuchtet), war und ist legal. Die gabs sogar ab Werk so. Also Bestandsschutz für alle Simson.


    Bei den neuen Tagfahrleuchten fürs Auto brennt auch nur vorne Licht. Die Dinger erfüllen den gleichen Zweck.

  • Das asgt ja auch keiner das man das nicht haben darf. Die Frage ist doch die: Muss man auch das Rücklicht am Tage anhaben oder nicht? Der eine sagt ja der andere nein und im Gesetz steht was von Abblendlicht, wo aber keiner genau weis ob da das Rücklicht mit dazuzählt oder nicht. Ziehmlich vertrakte Sache find ich.


    MfG Tilman

    • Offizieller Beitrag

    Die Taglichtschaltung wurde ja genau deshalb eingeführt, damit man ohne Rücklicht fahren kann. Das war übrigens nicht nur bei Simson so, auch für die älteren MZ mit 6V-Anlage gab es Umbauanleitungen. Das Fahren ohne brennendes Rücklicht war legal und ich behaupte hier, dass es das immer noch ist.


    Wie Dummschwätzer oben schon geschrieben hat: Ablendlicht ist Ablendlicht!!!


    Da steht nix davon, dass Rücklicht oder Standlicht mitbrennen müssen.

  • Und wie erklärste das dem Bullen, wenn du ohne funktionierendes Rücklicht angehalten wirst und der schlecht gelaunt ist und .....dir das Teil stilllegt ????


    Also ich halte dann lieber meine Klappe und mir ist dann egal ob das Ding gehen muß oder nicht.


    "Och... muß grade ausgefallen sein.... Ich werde mir sofort eine neue Glühlampe reinbauen."


    Und ich befürchte hier eine gewisse Gesetzeslücke. Wenn es ganz dumm kommt, dann wird sicher ein Richter entscheiden müssen.... und dann bist du in der Beweisnot. Viel Glück.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Bullen muss ich gar nix erklären. Hier im Osten gleich gar nicht. Die kennen fast alle Simson und auch diesen Umbau.


    Außerdem ist die Lampe ja auch nicht kaputt. Da hast du was falsch verstanden oder nicht richtig gelesen. Es ist nur so, dass bei normalerZündungsstellung das Abblendlicht leuchtet und erst bei Lichtstellung das Rücklicht mit angeht.


    Wie gesagt, die letzten Fahrzeuge wurden extra ab Werk so ausgeliefert, weil die schwache Lichtmaschine nicht für den Dauerbetrieb der vollen Beleuchtung geeignet ist.


    Möge jeder so glücklich werden, wie er es für richtig hält. Ich bleibe dabei, es ist legal, nur mit Abblendlich zu fahren. Im Prinzip interessiert es mich auch nicht, mein SR50 ist anders beschaltet, da gibts diese Schaltung nicht. Bei dem brennt immer auch das Rücklicht mit. Dies war dann die logische Konsequenz der Gestzesänderung. Man hat die Elektrik geändert, weil es sonst leicht passieren kann, dass man im Dunkeln vergisst, umzuschalten.

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