schleppen-abschleppen-einschleppen-ich krieg die Krise!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Thread nciht hier in den Smalltalk passt, bitte verscheiben.
    Jedoch gehts hier mal nicht um Simsonrecht, sondern:


    Ich will ein Fahrzeug(betriebsfähig, aber nicht zugelassen) von mir zuhause zum TÜV bringen.
    Die Möglichkeit von Kurzzeitkennziechen besteht nicht mehr, weil die Versicherung "Nein" sagt, auch die Möglichkeit, rote Kennzeichen von einer Werkstatt zu nehmen, besteht nicht.
    Einen Anhänger samt Zugfahrzeug hab ich auch nicht zur Verfügung.


    Wie bring ich die Karre jetzt zum TÜV? Anmelden darf ich den Wagen nicht, weil kein er keinen TÜV hat, und ohne Anmeldung darf ich auch nicht so ohne weiteres zum TÜV fahren.


    Fakt ist: Einen betriebsunfähigen Wagen darf ich abschleppen, und zwar, auch wenn er keine Zulassung hat.
    Sobald der Wagen aber wieder betriebsfähig ist, gilt das angeblich nicht mehr.
    Mir wurde gesagt, man darf mit einer Schleppgenehmigung(vom Straßenverkehrsamt) und einem Fahrer, der die FüScheiKlasse 2 hat, ein nicht zugelassenes Fahrzeug schleppen(ohne "ab", der kleine Unterschied ist wichtig!).
    Jetzt war ich beim Straßenverkehrsamt, die sagten: "Nö, geht nicht!"
    Danach war ich in einer VW-Werkstatt, die auch TÜV machen, und da wurde mir gesagt: "Geht doch, auch ohne Schleppgenehmigung"


    Die Polizei weiß mal wieder garnix, der eine sagt "Ja", der andere "Nee"...


    Und spätestens jetzt bin ich vollends verwirrt...


    Hat einer von euch eine druckfrische Ausgabe der Straßenverkehrszulassungsordnung zur Hand und kann mir Klarheit bringen?


    Baumschubser, du vielleicht?
    Liest "Adi" noch hier im Nest mit?


    Deutschland ist schon ein komisches Land. Will man was richtig legal machen, werden einem haufenweise Steine in den Weg gelegt, man kommt ja nichmal an die Information ran, wie man was machen soll...





    :rolleyes:



    Gruß,
    Richard

  • wie weit hastes denn zum tüv?


    ansonsten behelf dir doch so, dass du dein fahrzeug betriebsunfähig machst... ;D
    batterie raus oder weiss der geier ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Koppy:
    wie weit hastes denn zum tüv?


    ansonsten behelf dir doch so, dass du dein fahrzeug betriebsunfähig machst... ;D
    batterie raus oder weiss der geier ;)


    Etwa 3km quer durch die Stadt.


    Dummerweise ist direkt neben dem TÜV die Polizei-Haupdienststelle.


    Und mit betriebsunfähig ist gemeint, daß man den Fehler vor Ort nicht behebn kann. Also Motorschaden oder so...


    Die Frage wär natürlich, ob man einen "unvorhergesehen" Defekt in der Fahrzeugelektrik(Ein Kabel ist ab, aber ich weiß nicht welches) als nicht vor Ort behebbar sehen kann...
    ;)


    Ist schon schlimm, jeder sagt was andres...:rolleyes:

  • wieso was willste den zum tüv bringen
    ruf doch mal beim tüv an und sag du hast nen farzeug was du
    anmelden willst aber erst ne hu brauchst dann kannst du doch damit zum tüv fahren !!


    oder lass dich von den bullen abschleppen :)

    • Offizieller Beitrag

    Richy


    Weißt doch, ich soll mich aus rechtlichen Fragen raushalten, weil ich als Schließer eh zu blöde dafür bin. Hat mir hier ein ganz Schlauer geraten.:D :D :D


    Ansonsten poste ich hier mal, was ich dazu gefunden habe:


    http://www.motor-talk.de/time22/b2003/c08/d2/e142306/z7


    "In dem vorliegenden Fall geht es nicht ums ABSCHLEPPEN (eines mit Panne liegengebliebenen Fahrzeuges) sondern ums SCHLEPPEN (eines nicht zugelassenen Fahrzeuges). In diesem Fall benötigt der Ziehende wirklich 'nen LKW-Führerschein. Außerdem ist eine Schleppgenehmigung für die vorgesehene Route erforderlich. Diese ist bei der örtlichen Polizeibehörde zu beantragen."


    "also ich weiß aus eigener Erfahrung (Wir haben schon dafür gezahlt):


    Ein Abschleppen eines Fahrzeuges, liegt nur im Pannenfall vor.
    Alles andere ist Schleppen.
    Das Schleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges, darf nur von jemanden mit LKW Führerschein durchgeführt werden. Desweiteren muss der im hinteren Fahrzeug mindestens PKW Führerschein haben.


    UND
    Es ist eine genehmigung für das schleppen zu beantragen. In der u.a. der genaue zeitpunkt und der weg angegeben werden muss."


    "Es wäre mit weniger Aufwand (und im Endeffekt weniger Kosten) verbunden, wenn du zum (Ab-)Schleppunternehmen deines Vertrauens gehst und den Wagen auf'n Transporter verladen läßt, der ihn dir dann dort hin bringt, wo du ihn hinhaben willst."


    Da ist was dran.

  • hallo,
    wieso hat die Versicherung wegen des Kurzkennzeichens nein gesagt?
    Dann geh doch zu ner anderen Versicherung. Für so einen Fall sind die Kurzkennzeichen doch da.


    Gruß
    Matthias

    • Offizieller Beitrag



    Hi!


    kannste nicht irgendwie rote Nummern von der Tanke kriegen, ich würde alle Tankstellen und Werkstätten anrufen, ob sie nicht gegen ne Unkostengebühr mal nen paar Stunden dir rote nummern leihen?


    Soweit ich mich erinnere, darfst du mit nem abgemeldeten Fahrzeug mit! entstempelten Kennzeichen in dem Zulassungsbezirk was auf dem Kennzeichen drauf ist MIT ner gültigen Doppelkarte zum TÜV und zum Strassenverkehrsamt fahren um die HU zu machen und es anzumelden..


    MfG


    Tobias

  • Moin Richy,


    eine druckfrische Ausgabe der StVZO wirst Du nicht benötigen. Nachlesen kannst Du sie glücklicherweise im Netz: StVZO


    Dort findest Du unter
    § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
    mehrere Punkte bei dem für Dich vor allem der dritte Absatz von Bedeutung ist:


    (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte nach Muster 3 können durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden.


    Vergiß die Schleppgenehmigung, bemühe Dich um ein Rotes Kennzeichen! Im Klartext ist die oberste Anlaufstelle für das Rote Kennzeichen die Zulassungsbehörde in Deinem Gebiet.


    Viele Grüße!
    Al

  • Moin


    Rossi hat den richtigen Hinweis gegeben.
    WENN der Wagen schon mal angemeldet war UND Du die
    Kennzeichen noch hast (natürlich mit abgerissenen
    Zulassungsbezirks-Aufklebern) kannst Du Dir von der
    Versicherung die Karte zuschicken lassen, die Du eh
    zum Anmelden brauchst. Dann einfach die eigentlich
    entwerteten Kennzeichen dran und damit darfst Du
    zur Zulassungsstelle fahren, wo Du vor dem Anmelden
    ja auch TÜV machen lassen kannst. So einfach ist das.
    Mache ich so jedes Jahr wenn ich den TR wieder anmelde.
    (Gerade vor 2 Wochen wieder so gemacht!) Dann brauchste
    keine roten Kennzeichen usw usw.


    Ansonsten würde ich mir für'n paar Euro einen KFZ-Hänger
    leihen und das damit machen. Kommt allemal günstiger als
    der ganze Behördenquatsch mit den roten Zeichen!


    Hau rein!


    Philip

    • Offizieller Beitrag



    das ganze kann ich so nur unterschreiben. hatte mich wie richi damals kundig gemacht, als es in hamburg nen borgward zu kaufen gab den ich quer durch die stadt haben wollte.


    kurz und bündig: abschleppen nur im notfall und nur bis zur nächsten reperaturmöglichkeit


    schleppen nur mit ausnahmegenemigung und wohl dem schein der klasse 2


    oder rote/gelbe nummer (gilt für 3 werktage)


    oder (das würde ich machen) alte nummernschilder ran und so gefahren mit der versicherungsdoppelkarte die du sowieso brauchst.


    mfg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TALOON:


    oder (das würde ich machen) alte nummernschilder ran und so gefahren mit der versicherungsdoppelkarte die du sowieso brauchst.


    mfg



    Sehr riskante Sache, denke ich mal. Das fahren mit ungestempelten Kennzeichen und einer Versicherungsdoppelkarte im Gepäck bedingt eigentlich, dass das Fahrzeug noch am selben Tag wieder zum Verkehr zugelassen wird. Sonst hätte die Versicherung ja die Arschkarte gezogen (oder vielleicht doch eher der Fahrer). Andersrum ist es auch erlaubt, mit den entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle bis anch Hause zu fahren.


    Mehr aber keinesfalls! Für Überführungsfahrten zum TÜV und dann wieder nach Hause, weils vielleicht nicht geklappt hat, ist die Sache nicht gedacht, weil ja durch das bloße übergeben der Doppelkarte an den Versicherungsnehmer noch keinerlei Beitragspflicht und damit so denke ich auch kein Versicherungsschutz besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Is ja 'ne Ganze Menge zusammengekommen, hätt ich garnicht gedacht. Aber angesichts dessen, daß die Regelungen so be******en sind...


    1. Der Anhänger: Fällt flach, wegen is nich. Habe kein Zugfahrzeug.


    2. Rote Nummer(von den Werkstätten): Gibt es nur für Werkstätten, nicht für den Privatmann. Heute hat mir einer von der Werkstatt gesagt, daß er die Kennzeichen nicht rausgeben darf, auch nicht, wenn ich bei ihm TÜVen will. Kurz danach hat ein Bekannter sich bei der gleichen Werkstatt kundlich gemacht und er würde die Kennzeichen bekommen(ach, auf einmal!). Haken dabei: Der TÜV+ASU kostet dort glatte 140 Euro...
    Bisschen arg viel.


    3. Alte Nummern: Der Wagen hatte keine Kennzeichen, ausserdem hab ich ihn(Mit Tageskennzeichen) aus Essen geholt, damit wäre es eh ein anderer Zulassungsbezirk.


    4.Tageskennzeichen(gelb): Kostet mich genau 80 Euro komplett(60 Euro Versicherung+20 Euro Zulassung). Find ich auch bißchen viel für den kurzen Weg. Zumal nun die Versicherung für die 1. Kennzeichen(also die für den Transport von Essen nach Aachen) nun doch auch die 60 Euro haben will...


    Ich habe den TÜV heut mal angerufen, die meinten, ich könne ohne Kennzeichen und mit Doppelkarte zu denen fahren, aber das ist definitiv falsch! Mit meinem 1. Wagen hab ich das so gemacht, aber zum Glück hats die Bullen nicht interessiert.


    Das mit der Schleppgenehmigung ist auch komisch, hier hatte der besagte Bekannte von der Zulassungsstelle Aachen gesagt bekommen, daß er für 20 Euro diese bekommen würde, voraussetzung ist der LKW-Führerschein, den hat er und er würde mich ja auch schleppen.


    Was aber sicher ist, ist, daß ich einen Wagen, der nicht zugelassen ist, und der nicht betriebsfähig ist, (ab)schleppen darf, und zwar egal von wo nach wo(die Gesamtstrecke war begrenzt, es waren so um die 40-50km). Den Gesetztestext hab ich schon gesehen und bekomm morgen den Ausdruck. Und da der Wagen dann nicht mehr betriebsfähig ist(:D), werd ich ihn wohl (ab)schleppen müssen...


    Wie man es auch dreht und wendet, wenn mans 100%ig legal haben will, wirds teuer.


    Erschwerend kommt noch hinzu, daß ich den Wagen nicht zulassen will, sondern nur TÜVen und dann verkaufen. Nur ohne TÜV krieg ich die Karre nicht los...
    (Der Wagen macht nur Probleme, heut wollt ich "nur mal eben" die Bremsen entlüften, die vorderen Entlüftungsnippel sind aber leider festgegammelt, aber das ist eine andere Geschichte)
    (Das Auto zu kaufen war eine richtig große Fehlentscheidung, und nun will ich nur ohne viel Verlust da wieder rauskommen)


    Gruß,
    Richard

  • HAllo


    Also wenns wirklich nur 3 Kilometer sind, würde ich so zum TÜV fahren. Wie das Auto zum TÜV kommt, ist denen völlig egal, solange du denen nicht auf die Nase bindest, dass du gefahren bist.


    oder du schleppst die Karre einfach mit einem anderen Auto hin. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich ein Abschleppunternehmen.


    Wenn du beim ADAC bist, frag mal da nach. Kann ja sein, dass die mal mehr wissen oder helfen können. In der Plus Mitgliedschaft ist ja ein schleppen bis zur nächsten Werkstatt inbegriffen, falls das Auto liegen bleibt


    :rolleyes:

  • Hallo Richy,
    zu den Kurzkennzeichen:
    Wenn Du den Wagen hinterher bei der gleichen Versicherung anmeldest, fällt für den Zeitraum nur die übliche Prämie als wäre er normal versichert an (ist bei der VHV zumindestens so). Die 60 Euronen sind also nur dann fällig, wenn Du keinen TÜV bekommst und Dich für den Schrottplatz entscheidest ;)
    vg
    Matthias

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