Wenn der Thread nciht hier in den Smalltalk passt, bitte verscheiben.
Jedoch gehts hier mal nicht um Simsonrecht, sondern:
Ich will ein Fahrzeug(betriebsfähig, aber nicht zugelassen) von mir zuhause zum TÜV bringen.
Die Möglichkeit von Kurzzeitkennziechen besteht nicht mehr, weil die Versicherung "Nein" sagt, auch die Möglichkeit, rote Kennzeichen von einer Werkstatt zu nehmen, besteht nicht.
Einen Anhänger samt Zugfahrzeug hab ich auch nicht zur Verfügung.
Wie bring ich die Karre jetzt zum TÜV? Anmelden darf ich den Wagen nicht, weil kein er keinen TÜV hat, und ohne Anmeldung darf ich auch nicht so ohne weiteres zum TÜV fahren.
Fakt ist: Einen betriebsunfähigen Wagen darf ich abschleppen, und zwar, auch wenn er keine Zulassung hat.
Sobald der Wagen aber wieder betriebsfähig ist, gilt das angeblich nicht mehr.
Mir wurde gesagt, man darf mit einer Schleppgenehmigung(vom Straßenverkehrsamt) und einem Fahrer, der die FüScheiKlasse 2 hat, ein nicht zugelassenes Fahrzeug schleppen(ohne "ab", der kleine Unterschied ist wichtig!).
Jetzt war ich beim Straßenverkehrsamt, die sagten: "Nö, geht nicht!"
Danach war ich in einer VW-Werkstatt, die auch TÜV machen, und da wurde mir gesagt: "Geht doch, auch ohne Schleppgenehmigung"
Die Polizei weiß mal wieder garnix, der eine sagt "Ja", der andere "Nee"...
Und spätestens jetzt bin ich vollends verwirrt...
Hat einer von euch eine druckfrische Ausgabe der Straßenverkehrszulassungsordnung zur Hand und kann mir Klarheit bringen?
Baumschubser, du vielleicht?
Liest "Adi" noch hier im Nest mit?
Deutschland ist schon ein komisches Land. Will man was richtig legal machen, werden einem haufenweise Steine in den Weg gelegt, man kommt ja nichmal an die Information ran, wie man was machen soll...
Gruß,
Richard