Hallo,
Tolles Angebot, auch die Rechtschreibung und die Ausdrucksweise kann sich sehen lassen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7068&rd=1&ssPageName=WDVW
Etwas wirrer Text, das tollste ist die Drohung mit dem Anwalt, obwohl er selbst mit seinem Angebot schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.
Ist genau das gleiche wie mit den Originalverpackungen von Grafikkarten und ähnlichen Computerteilen.
mfg gert