ICh seh dass so, dass der Försterverein jederzeit die möglichkeit ne Karre nem Sachbearbeiter vorzustellen, sobald ein begründeter Verdacht besteht, wenn dieser dann feststellt das die TÜV-eintragungen unzulässig sind werden diese natrlich rückgängig gemacht!
aber man kann dann vor keinem Gericht der welt für bauliche veränderungen ohne ABE verurteilt werden, da man ja mit dem Vorsatz der TÜV ABE die Fahrt angetreten hat - da der TÜV staatlich geprüft ist ist es also ein behördenfehler und man müsste maximal ne Frist zu wiederherstellung der Orginalteile bekommen!
mfg SLedge