1. Die ABE ist nur bei akuter Gefährdung weg.
Nene, wenn eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist, dann ist blöde, da greift dann §19.2 STVZO. Und kannst du das ausschließen? So lange da kein Papier vorliegt, ist das leider so. Und das gilt an allen KFZ, egal ob Krad oder Auto, Quad oder was auch immer.
Hast du ein Papier, dass die Mindestverzögerung sich jetzt nicht ändert? Der gesunde Menschenverstand sagt, das ist so, aber belegen kannst du es nicht.
Was passiert wenn die Bremse jetzt überbremst bzw. nicht mehr richtig abstufbar ist und das Fahrzeug nun sich aufschaukelt, weil das Fahrwerk dazu nicht passt und damit unfahrbar wird und der Fahrerer deswegen einen Unfall macht? Thema Selbstverstärkung Trommelbremse! Damit wäre es sogar eine akute Gefahr nach deiner Meinung.
Auch ein Bremsflüssigkeitsbehälter ohne KBA Nummer und ohne Gutachten wird passen und es nix passieren, aber ist nicht erlaubt. Liegt kein Papier vor, ist blöde.
Ich bin nicht mit dem Klammerbeutel gepudert, ich kenne den Umbau selber. Aber man sollte sich vorher über sowas Gedanken machen.
MfG
Tobias