welcher vergaser zu welcher zylindergröße

  • Zitat


    Original von smu:
    Bischen mehr ccm ok aber Vergaser&Bedüsung, Übersetzung, Ansaugung und Abgasanlage dürfen nicht verändert werden. Und wegen 0,1 Nm mehr Drehmoment lohnt sich doch der evtl. Ärger nicht.


    Bißchen mehr ccm ist nicht ok... Nur bos zum letzten Reparaturschlif also 4 cm³ was wohl aber weniger bringt als zB Rückenwind


    Also mal zusammengefasst:


    Erlaubt ist beim M531/541:
    Maximaler Ausschliff: 39.5 mm


    Erlaubt ist beim M53/2:
    Maximaler Ausschliff: 41.5 mm


    Das ergibt beim Hub des M531/541 von 44 mm
    und beim Hub des M53/2 von 40mm


    eine maximales Volumen von 53,9 cm³
    bzw 54,1 cm³


    Mehr ist laut der ABE nicht drinne und wohl nur per Einzelabnahme oder umrüsten einer S51 auf S71 möglich...

  • Zitat


    Original von Shadowrun:
    Bißchen mehr ccm ist nicht ok... Nur bos zum letzten Reparaturschlif also 4 cm³ was wohl aber weniger bringt als zB Rückenwind



    Das meinte ich ja damit... ;)

  • Mich würde mal interessieren wie das ist, wenn man jetzt z.B. den 60er oder 70er Zylinder abnehmen läßt und eintragen usw. ob man dann in der Versicherung günstiger kommen würde.
    Ich hab nämlich nen Kumpel, der hat ne 125er ETZ und bezahlt weniger Versicherung und Steuern als mit dem Mopped.

  • Dafür mußt du erstmal das abnehmen zahlen (Denke mal würde beim 70er einfacher da der Motor auch mal richtug gebaut wurde und somit mit der Abgasanlage und Vergaser geprüft wurde)


    Dann muß da alles umgetragen werden das Moped angemeldet werden (Fahrzeugschein usw muß ausgestellt werden).


    Und du mußt ale 2 Jahre zum Tüv.


    Das alles kostet ja schon Geld. Obs dann anchher günstiger wird ????

  • hm na ja das ist die Frage, aber wahrscheinlich wird es sich nicht lohnen vom finanziellen her, wenn dann nur auf lange Sicht, vorrausgesetzt die günstigere Versicherung kompensiert die zweijährigen Tüv-Kosten.

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der TÜV-Mensch nicht nur blind einträgt, sondern auch Ahnung von der Materie hat, wird ihm auffallen, dass Serienbremsen und -Fahrwerk ja eigentlich mit der Mehrleistung überfordert sind. Dann kanns u.U. Essig sein mit der Eintragung.


    By the way: Hatten wir nicht vor geraumer Zeit irgendwo nen Thread wo was bezüglich der Bremsenleistung drinstand? So nach dem Motto: "Die Simson-Bremsen erfüllen nicht die heutigen Forderungen, unterliegen aber dem Bestandsschutz." In dem hier anstehenden Falle würde ja das abzunehmende Fahrzeug keinem Bestandsschutz unterliegen, weil es ja irgendwo ne Neukonstruktion ist. Würd ich jetzt denken.


    MfG
    Ralf

  • Stimmt glaube ich sogar. Auch Autozubehör muß nach aktuellen Richtlinien eingetragen werden wenn keine frühere ABE vorhanden ist was für manche Sachen das AUS bedeutet.


    Aber weißt was. Geh zum TÜV deines Vertrauens und frage nach.

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