Absurdes Gerichtsurteil zu ebay-Auktionen

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    Quelle



    03. August 2005



    Kein Rücktrittsrecht für Ebay-Verkäufer
    Wer bei einer Internet-Auktion eine Ware anbietet, erklärt damit verbindlich, dass er das Höchstgebot der Versteigerung akzeptiert. Ein vorzeitiger Abbruch der Auktion ändert daran nichts. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 8 U 93/05).


    Geklagt hatte ein Bieter, der für einen Gebrauchtwagen mit einem Verkehrswert von 7.000 Euro ein Gebot von 4.550 Euro abgegeben hatte. Der Verkäufer hatte den Wagen zum Startpreis von einem Euro eingestellt, die zweiwöchige Aktion aber schon nach einer Woche abgebrochen.


    Trotzdem hätte der Anbieter den Wagen an den Höchstbietenden herausgeben müssen, stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Mit dem Internet-Angebot sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Die Begründung: Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.


    Dem nicht zum Zuge gekommenen Käufer sprachen die Richter als Ersatz für entgangenen Gewinn einen Betrag von 2.450 Euro zu - die Differenz zwischen Höchstgebot und eigentlichem Wert.


    Für die Versteigerungspraxis bei Ebay und Co. könnte das Urteil gravierende Konsequenzen haben. Marktführer Ebay etwa erlaubt seinen Kunden, Auktionen vorzeitig zu stoppen - Bieter, die zu diesem Zeitpunkt das Höchstgebot abgegeben haben, wären nach dem Richterspruch berechtigt, in solchen Fällen die angebotene Ware für den gebotenen Betrag zu übernehmen.


    (N24.de, Netzeitung)



    Für mich eine nicht nachvollziebare Entscheidung. Der Verkäufer der alten Möhre dürfte durch die Prozesskosten vollends ruiniert sein. ;(

  • Da könnten endlich mal wieder ebay-Schnäppchen vorkommen.
    Aber es wird sicherlich viele Anbieter zurückschrecken lassen.


    Könnte aber auch eBay komplett kaputt machen. Mal im Auge behalten.

  • Hmm, kann ich aber irgenwie verstehen.
    Kann doch nicht sein das der Verkäufer kurz vor Ende merkt das ihm die Gebote nicht hoch genug gehen und er den Artikel wieder rausnimmmt. Entweder will er was verkaufen oder nicht. Wie sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was.
    Finde das Urteil gerecht.
    Wenn er nen gewissen Betrag hätte haben wollen dann hätte er doch nen Mindestbetrag setzen können, das geht ja bei Kfz-Verkäufen, wenn er es nicht macht, selber Schuld.


    MfG Tilman

  • Naja, das Beispiel im Gerichtsurteil war ja nun auch auf eine relativ "hochpreisige" Ware bezogen. Mal ehrlich, Autos bei ebay kaufen??? Bei einem Auto lässt sich ja ohne Probleme ein Verkehrswert feststellen und somit ein "Schaden".


    Für "normale" Auktionen find ich es ehrlich gesagt in Ordnung. Was man reinstellt, will man ja auch loswerden. Dann muss man halt den Startpreis entsprechend setzen (und auch entsprechend dafür Gebühren zahlen, klar). Aber mal ehrlich, jeder der was verkaufen will, stöbert vorher ein bischen bei ebay, was es für den Artikel noch so gibt. Und wenn sich´s nicht lohnt, kann man es ja sein lassen.


    Ich glaube nicht, dass sich dadurch viel bei ebay ändern wird.

  • Hallo,


    Dafür gibts ja bei ebay jetzt (oder schon länger)die Mindestpreiseingabe durch den Verkäufer.
    Ich habe mich auch schon manchmal geärgert wenn irgendwo ein tolles Schnäppchen war, was vor Ende der Auktion rausgenommen wurde und ein paar Tage später wieder auftaucht nur weil dem Verkäufer der erzielte Preis nicht paßt.
    Da kann man eben nicht nur weil man Einstellgebühren sparen will den Artikel für einen Euro anbieten.


    mfg gert

    • Offizieller Beitrag

    Meine Rechtsauffassung hierzu sieht so aus: Ohne Zuschlag kein Kauf!


    Und den Zuschlag erhält man nur per Sofort-Kauf bzw. als Höchstbieter bei Auktionsende. Dieses Auktionsende ist aber erst zum Ablauf und nicht wenn der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet. Wer sagt denn, dass nicht noch einer höher geboten hätte als dieser Prozess-Hansel. Oder vielleicht wäre dieser noch höher gegangen, hätte man ihn kurz vorm Ende überboten. Damit ist für mich die Ermittlung des Schadensersatzes sehr fragwürdig.


    Es ist zwar ärgerlich, wenn Angebote kurz vorm Ende zurückgezogen werden. Aber letztlich bleibt es doch immer noch dem Verkäufer überlassen, ob er das tut oder nicht. Und der Abbruchgrund ist ja wohl eindeutig benannt mit "steht nicht mehr zum Verkauf". Daraus einen Schadensersatz herzuleiten wegen entgangenem Gewinn halte ich für dürftig.

  • Ok, wo ist der Sinn von eBay? eBay ist ein AUKTIONSHAUS und Auktionen funktionieren nun mal so, das ein Startgebot gegeben wird und jeder Interessent sein Gebot abgibt ... das höchste Gebot erhält am Ende den Zuschlag!


    Dieser ganze Mist, der jetzt neu in eBay eingebaut wird, wie die neue Mindestpreisangabe ... wo dann jeder ab 1,-€ bieten darf solange bis der Mindestpreis erreicht ist?? ... Ich denke da verfehlt eBay ganz eindeutig sein eigentliches DaSein.
    Denn das ist kein AUKTIONshaus mehr, sondern ein ONLINESHOP.
    Und ich persönlich finde vorallem diese versteckte Mindestpreisangabe schwachsinn, denn dann muss ich einen Artikel nicht ab 1,-€ einstellen, da ist der ganze Reiz hin und der Sinn ... sollen sie doch gleich beim Mindestpreis anfangen zu bieten.


    eBay war am Anfang wirklich Klasse, mittlerweile, nachdem jeder denkt damit unmengen fette Kohle machen zu können indem man andere nach Strich und Faden verarscht, ist eBay für mich uninteressant geworden.


    Schade eigentlich, denn die Anfangsidee war wirklich gut.


    In jedem Laden ist der Kunde König, oder sagen wir in vielen Läden ... bei eBay ist der Verkäufer König, und das stinkt.


    :)

  • Hallo,


    Pflaume
    Mit der versteckten Mindestpreisangabe gebe ich dir recht, das sollte dann schon mit dazustehen, obwohl dann könnte auch gleich der Mindestpreis als Startgebot dastehen. Dann müßte ebay allerdings auch mal seine Praxis mit den Einstellgebühren ändern und, egal was für eine Höhe das Startgebot hat, für alle die gleichen Einstellgebühren erheben.
    Bei echten Auktionen fängt der Auktionator ja auch nicht mit einem Euro an wenn er ein Haus verkloppt. Da gehts auch immer mit einem gewissen Anfangsgebot los.


    mfg Gert

  • Hallo,
    Ich verstehe hier so einige Einstellungen mancher Nestler nicht. Auf den Plattformen "Schwalbennest" und "Ebay" gibt es Regeln, die den Ablauf bestimmen und regeln.
    Im Nest wird jeder zerrisen, der nur im entferntesten gegen die Regeln zu verstoßen versucht und bei Ebay will jeder die Regeln für sich persönlich gestalten.
    Jeder hat die Regeln zu beachten und muß bei Mißachtung mit den Konzequenzen leben. Jedem, der die Regeln nicht beachten möchte, steht es frei, diese Plattformen nicht zu benutzen.
    BASTA!


    Der
    Vogeltot

  • Zitat


    Original von Vogeltot:
    Jedem, der die Regeln nicht beachten möchte, steht es frei, diese Plattformen nicht zu benutzen.
    BASTA!


    Vogeltot
    Dein erster Beitrag endet schon mit "Basta" . Da bin ich ja auf die weiteren gespannt ...


    gruss votum :smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem bei Ebay ist, dass man als Verkäufer die Auktionsgebühren tragen muss. Diese sind ja bekanntlich happig, also muss man den Einstiegspreis halbwegs niedrig halten. Außerdem hat man mehr Zulauf, als mit höherem Einstiegspreis als 1€. Bei normalen Auktionen muss der Käufer im Nachhinein alles löhnen, da ist das Risiko in dem Punkt schon mal geringer für den Verkäufer.


    Bei normalen Auktionen ist es auch so, dass man erst dann die Ware auch bekommt, wenn es einen Zuschlag gibt. Ich denke mal, wenn ich in einem Auktionshaus was versteigern lassen will, dann habe ich auch eine Notbremse im System eingebaut. So ist es doch bei Pfandleihhäusern auch möglich, sein Auto bis zur letzten MInute wieder auszulösen. Da kann auch keiner kommen und dann Schadensersatz verlangen, weil er ja Summe X geboten hätte und nun das Traumcabrio nicht erhält obwohl es im Auktionskatalog drinsteht.


    Genau so verhält es sich bei der Aktion oben auch. Sicher hat der Verkäufer nicht das erzielt, was er wollte. Dafür gibts nun mal die Notbremse in Form des Auktionsabbruchs. Der Verkäufer allein entscheidet, ob er die Ware hergeben will oder nicht. Diese Absicht hat er natürlich bei Auktionseröffnung. Dennoch kann sich in 7 oder 10 Tagen was an dieser Meinung ändern und dann bricht man die Auktion halt ab. Das entspricht sehr wohl den Regeln bei ebay. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man wohl zukünftig als Abbruchgrund "Artikel beschädigt oder zerstört" anklicken, damit kann der vermeintliche Käufer auf und nieder springen.


    Kann man nur hoffen, dass das Urteil vom BGH einkassiert wird. Eigentlich traurig, wenn solch ein Lapaille durch die Instanzen gehen muss, nur weil da einer sein Spielzeug nicht bekommen hat. Da muss man schon sehr an Wahrnehmungsstörungen leiden und als Kind schlecht behandelt worden sein, um einen solchen Prozess anzustreben.X(

  • Zitat


    Original von Baumschubser:
    Genau so verhält es sich bei der Aktion oben auch. Sicher hat der Verkäufer nicht das erzielt, was er wollte. Dafür gibts nun mal die Notbremse in Form des Auktionsabbruchs. Der Verkäufer allein entscheidet, ob er die Ware hergeben will oder nicht.


    Das ist einfach mal schlichtweg falsch. Wer etwas VERSTEIGERN will, der darf dann auch nicht den Schwanz einziehen wenn er nicht den Preis erzielt den er sich vorstellt, dafür gibts dann die Option Sofort-Kaufen oder den Mindestpreis hochsetzen.


    Leute die auf eBay etwas einstellen und dann die Auktion abbrechen weil sie nicht ihren festgelegten Gewinn erzielt haben, sind nicht besser wie diejenigen die selbst mitbieten um ihre Preise hochzutreiben (und davon gibts mehr als man denkt).


    Nochmal, eBay ist eine AUKTIONSPLATTFORM und kein virtueller Online-Shop, dann muss man eben auch mit den Konsequenzen leben.


    Andersrum ist es doch auch nicht anders ... wenn ich merke das ich doch keine Lust habe das Auto das ich ersteigert habe zu bezahlen, weil ich grade eins billiger gesehen habe - tja, dann habe ich auch Pech gehabt.


    Ich seh net ein wieso es da den Verkäufern besser gehen soll als uns ... und ich wette es gibt genug Verkäufer die Klagen gehen weil sie ihre Knete net bekommen (und ihren fetten Gewinn).


    Aus diesem Grund bezweifel ich das sie das Urteil einkassieren, es wäre nur unfair den Käufern gegenüber!

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