Parken mit dem Roller

  • @ Cybersam:


    Deshalb habe ich mein Standlicht durch zwei superhelle und extrem sparsame LED's ersetzt. Damit kannst du auch ein Wochenende lang dein Mopped am Straßenrand stehen lassen.
    Ich habe weiße mit nem weiten Anstrahlwinkel genommen, eins nach vorne und eins nach hinten leuchtend.


    Sieht Beleuchtungstechnisch genau so aus, ist aber noch heller. Kann also keiner sagen, er habe es nicht gesehen.

  • Entschuldigt bitte, dass ich diesen Thread ausgrabe.


    Ich wollte nämlich noch was zum Fahren auf Landstraßen sagen:


    Sobald ein Seitenstreifen vorhanden ist, sind langsam fahrende Fahrzeuge dazu angehalten diesen zu benutzen! Also wenn ihr da mit 60 lang tuckert, solltet ihr schon auf den Seitenstreifen wechseln :)


    Zum Parken:
    Bei uns gibt es seit ca. 2 Jahren Parkplätze mit Schildern, auf denen ein Motorrad abgebildet ist.
    Das heißt wahrscheinlich, dass dort nur Motorräder parken dürfen, oder?
    Was blüht einem jetzt für eine Strafe, wenn man da mit dem Auto parkt?
    (Leider ist mir das schon so oft passiert, dass der Parkplatz einfach von einem Auto blockiert war.)


    Elion

  • Hallo,


    StVO §2
    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Bußgeldkatalog: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen 5-20 €


    mfg Gert

  • StVo §41 Abs. 3 Markierungen:


    Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung


    Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.


    1.Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.
    Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
    Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

    2.Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:
    aa) Landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren,
    bb) Links von ihr darf nicht gehalten werden.


    Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen 340) überfahren werden. Begrenzt die durchgehende Linie die Mittelinsel eines Kreisverkehrs, darf sie nur im Fall des § 9a Abs. 2 Satz 2 überfahren werden.



    Besonders 2. aa)


    Außerdem findet man solche fragen auch in den Fragebögen für den Führerschein Klasse B.

    • Offizieller Beitrag

    weil hier vorhin was über die gefahren für uns simmenfahrer auf landstrassen stand:ich hab die erfahrung gemacht (ich fahr ziemlich viel landstrasse,weil meine freundin ca. 20 km entfernt aufm dorf wohnt),dass die autos eher angst haben,mich umzufahren und deshalb ziemlich abstand halten und schnell und ausladend überholen um an mir vorbei zu sein....hoffe nich,dass das an meiner fahrerei liegt :smokin:



  • So halte ich es auch! Aber ich habe mal nem Passat ne Beule in die Tür getreten weil er mir einfach zu dicht an mich ran kam. (Wenn ich ihn treten kann ohne vom Moppet zu fallen ist er zu dicht...)

  • Zitat von galatisa

    Ach so zu den LAnd/Bundesstrassen:


    BEi und ist es so das viele mit dem Mofa auf dem Seitenstreifen fahren falls der vorhanden ist. Für mich netzieht sich dabei jede Logik den dieser ist von einem durchgezogenen Streifen markiert darf also nicht befahren werden oder? Wenn man dann aber normal auf der Strasse fährt wird man sehr oft sehr rabiat von PKW Fahrernb angemacht. Was soll man den nu?


    Das durchgehende Befahren des sogenannten Seitenstreifens, den Du beschreibst, ist nur für langsamfahrende Fahrzeuge bis 25 km/h gestattet. Es regelt sich nicht nach der bauartbedingten Geschwindigkeit, sondern nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.


    Weitere Ausnahme: Hat sich hinter einem langsam fahrenden FZG eine Fahrzeugschlange gebildet, darf dieser FZG-Führer ebenfalls "kurzfristig" den Seitenstreifen befahren, damit die Schlange sich auflösen kann. Also wir dürften dort eigentlich auch nicht durchgehend mit 60 km/h entlangknattern, aber meist sind die Seitenstreifen auf stark frequentierten Bundes- und Hauptstraßen und da nutze ich den Seitenstreifen trotzdem durchgehend, da ich dort sicherer unterwegs bin.


    Olli

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