Ich suche seit geschlagenen 2 1/2 stunden im Netz und finde immer noch keine konkrete Antwort :
Auf meiner Simson ist ein Sportauspuff, der KEINE ABE hat.
Damit erlischt die Betriebserlaubnis der Fahrzeugs.
Ich fahre jetzt (wenn die Cop's das merken) ohne ABE durchs Land.
Die Simme läuft irgendwas zwischen 65 und 70.
Wenn das Fzg OHNE technische veränderung nicht mehr als 20 % von der bbh abweicht, ist das noch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mein Roller ist damit aber technisch verändert.
Gilt diese 20% Grenze jetzt auch mit diesem dämlichen Auspuff, oder ist das automatisch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ?
Ich werd hier noch Wahnsinnig, diese scheiss penibele Kacke hier mit diesen Cops hängt mir zum Hals raus !
Was denkt Ihr, wäre es möglich, den Auspuff eintragen zu lassen?