Führerschein + Zulassung

  • Ich habe heute eine SR50 mir zugelegt, nun schau ich mir gerade die Papiere an und bin nochmal über meinen Führerschein (Klasse 3 (nur Auto)) gestolpert.


    In dem Gesetz wegen den 60 km/h steht das ich es fahren darf wenn die Erstzulassung vor dem 28. Februar 1992 liegt.


    So als Unterlagen habe ich eine Betriebserlaubnis bekommen die abgestempelt ist vom 13.05.93. Es steht aber keine Erstzulassung drin. Der Verkäufer bestätigte mir aber das es 1990 zugelassen wurde.


    Was ist nun richtig. bzw: wie kommt man an die Unterlagen von 1990 ran? Damit ich die SR50 ohne Gefahr fahren kann?
    Wurden sozusagen mal neue Dokumente ausgestellt?


    Es steht aber (in der Betriebserlaubnis(Dekra Gutachten)) drinnen das Sie bis 60 km/h zugelassen ist? Darf ich sie, mit meinem Führerschein, dadurch so schnell fahren?


    Gruß und Dank


    M.



    PS: Wenn es nötig ist stelle ich euch das Heftchen hier mal rein!

  • Hallo Matrose,


    willkommen im Forum!


    Die SR50 durfte damals in der DDR 60 km/h fahren, und das darf sie auch heute noch. Und du darfst sie bewegen, mit deinem Autoführerschein. Das ganze nennt sich Bestandschutz.


    Es verhält sich ja bei den 50er Rollern so, dass sie nur eine Musterabnahme beim Tüv kriegen, und alle weiteren Fahrzeuge dieses Musters bekommen dann eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Du hast ja nicht wie beim Auto einen Fahrzeugbrief und musst dein Moped auch nicht alle zwei Jahre zur Einzelabnahme dem Tüv vorführen.
    Die ABE, die du in Händen hälst, dürfte eine WestABE vom KBA in Flensburg sein, oder? Die wurden natürlich erst nach der Wende so nach und nach ausgestellt, sind also durchaus von später als die Erstzulassung. Die EZ dürfte im Baujahr (steht auf der Typenplakette) gewesen sein.


    Also, lange Rede, kurzer Sinn: Du darfst sie fahren! Auch mit 60 km/h und hier im Westen.


    Gruß, Jupp

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Niederrhein-Jupp:
    Die SR50 durfte damals in der DDR 60 km/h fahren, und das darf sie auch heute noch. Und du darfst sie bewegen, mit deinem Autoführerschein. Das ganze nennt sich Bestandschutz.

    Aber auch nur, wenn sie vor dem 1.3.1992 erstmals in Betrieb genommen wurde. Sonst ists Essig mit dem Bestandsschutz.


    Allerdings wär mir das auch egal, da aufm Typenschild sicher das frühere Baujahr steht und man auf die Schnelle nicht nachvollziehen kann, wann das Ding nun wirklich in den Verkehr kam.


    MfG
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Die ABE ist von der Dekra ausgestellt.


    Hab gerade nochmal nachgeschaut auf dem Typenschild steht 1990.



    Was passiert wenn ich beim KBA anrufe und für meine "verlorengegangene" ABE eine neu austellen lasse? Da muss ich ja dann auf jeden Fall angeben wann sie hergestellt worden ist. Ist das damit dann die Erstzulassung?


    Oder haben die irgendwo die Daten gespeichert, und können reel nachvollziehen wann die bei denen (KBA) als erstzulassung auftaucht?



  • Aber ist es eigentlich nicht schon eindeutig das sie darein fällt weil in meiner ABE steht eine 60 drinnen? heißt das dan nicht automatisch sie ist für 60 zugelassen und ich darf sie mit meinen Führerschein fahren weil sie ja sonst nur 50 bzw 45 fahren dürfte wenn später zugelassen?

  • Mann, ist das ein Chaos hier! :rolleyes:


    Es ist eine gültige ABE mit dem Hinweis auf 60 km/h vorhanden, ebenso ein Zeuge, der bestätigen kann, dass das Mobil 1990 zugelassen wurde, was mit dem Baujahr von 1990 auf dem Typenschild auch glaubwürdig ist.


    --> Wo ist jetzt das Problem??

    • Wenn beim KBA eine neue ABE ausgestellt werden soll, muß auf jeden Fall das Baujahr angegeben werden. Die Erstzulassung dagegen nicht.


    • Daten von der jeweiligen Erstzulassung jedes einzelnen Fahrzeuges aus der DDR werden sie wohl nicht haben.


    • Steht in der ABE 60 km/h, dann darf sie auch 60 km/h fahren, der Bestandsschutz gilt und man darf sie auch mit einem normalen Autoführerschein fahren.


    Gruß!
    Al


    p.s.: Draufsetzen, Klappe halten und Gas geben! Gas ist rechts! :D

  • MannMann, das kommt davon, wenn man sich gewählt ausdrücken und gleichzeitg erläutern möchte!


    ALSO: *Klugscheißmodus AUS*


    Ich stimme AL voll und ganz zu:


    Die Schleuder fährt 60, ist in den Papieren eingetragen, also setz dich und gib Stoff!!!


    Gruß, Jupp
    :))


    Und falls technische Probleme auftreten: Meld dich, hier im Forum kann man dir (meistens) helfen! Da kann man dann wieder klugscheißen! :D

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