Ich habe heute eine SR50 mir zugelegt, nun schau ich mir gerade die Papiere an und bin nochmal über meinen Führerschein (Klasse 3 (nur Auto)) gestolpert.
In dem Gesetz wegen den 60 km/h steht das ich es fahren darf wenn die Erstzulassung vor dem 28. Februar 1992 liegt.
So als Unterlagen habe ich eine Betriebserlaubnis bekommen die abgestempelt ist vom 13.05.93. Es steht aber keine Erstzulassung drin. Der Verkäufer bestätigte mir aber das es 1990 zugelassen wurde.
Was ist nun richtig. bzw: wie kommt man an die Unterlagen von 1990 ran? Damit ich die SR50 ohne Gefahr fahren kann?
Wurden sozusagen mal neue Dokumente ausgestellt?
Es steht aber (in der Betriebserlaubnis(Dekra Gutachten)) drinnen das Sie bis 60 km/h zugelassen ist? Darf ich sie, mit meinem Führerschein, dadurch so schnell fahren?
Gruß und Dank
M.
PS: Wenn es nötig ist stelle ich euch das Heftchen hier mal rein!