Hallo ,
hab mir vor Kurzem ne S 53 Enduro(ohne ABE) gekauft und wollte nun mal wissen, wie das denn aussieht mit der ABE denn:
Ich hab dit so , wies hier im FAQ steht gemacht.
Die Frau Heike Häuser-Hilbig schrieb daraufhin das zurück:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE); Typ S 53, Baujahr 1996
Sehr geehrter Herr Clonesnake,
leider kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keinen Abdruck (Ersatz-ABE) ausstellen. Dies ist nur dem Hersteller oder Importeur gestattet. Eine Ausnahme bilden nur die Mofas und Mopeds aus der ehemaligen DDR, für die lt. Einigungsvertrag von hier Ersatzpapiere erstellt werden können (vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736) .
Im Ihrem Fall existiert die Firma Simson Motorrad GmbH & Co. KG in Suhl leider nicht mehr. Aus diesem Grund kann nur der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, etc.) ein Gutachten erstellen, auf dem dann die Zulassungsstelle den Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" anbringt (§ 18 Abs. 5 StVZO). Dieser Weg ist mit größerem Aufwand verbunden, Vorstellung des Fahrzeugs beim TÜV, Gang zur Zulassungsstelle. Auch die Kosten sind nicht unerheblich und bewegen sich zwischen € 50,-- und 90,-.
Wenn der Fahrzeughalter dem TÜV, DEKRA, etc. jedoch Unterlagen, aus denen die technischen Daten des Fahrzeuges hervorgehen, wie z. B. ein ABE-Abdruck eines gleichartigen Fahrzeuges vorlegen kann, kann sich der dortige Aufwand verringern, was ggf. zu einem günstigeren Preis für die Begutachtung führt. Hier wäre der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr zu befragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heidi Häuser-Hilbig
WAS SOLL ICH JETZT DENN NUR TUN???
BITTE UM EURE HILFE!!!!! DANKE