ABE des Grauens - Simson SR50/1M-B2 1994

  • ...und genau das ist FALSCH!!!


    Es gilt das Datum, "an dem das Moped zum ersten Mal in Verkehr gebracht wurde"... Lies mal in den Gesetzestexten nach! Ist ja auch logisch, beim Auto gilt auch für alles der Tag der ersten Zulassung. Wenn Du heute nen niegelnagelneuen Käfer aus Baujahr 1978 anmelden willst, geht das nicht, denn Fahrzeuge ohne G-Kat dürfen heute nicht mehr neu zugelassen werden. Also nochmal, der Tag der ersten Zulassung ist verbindlich für die Geschwindigkeitskategorie, sonst nix!

  • Zitat


    Original von udosch:
    Die Zulassungsstelle muß blos noch nen Stempel drauf machen und ich glaub nicht das die sich das so genau anschauen.


    Und genau dieser Stempel der Zulassungsstelle (mit Unterschrift) ist die Betriebserlaubnis nach § 18 (3 und 5) StVZO.
    Da steht nämlich auf dem grünen Wisch drauf: => "Betriebserlaubnis erteilt" Stempel/Unterschrift/Ort/Datum . :D


    Und die Leute auf der Zulassungsstelle kennen sich zumindest mit den Rechtsvorschriften, mit denen sie immer wieder zu tun haben aus. Das ist deren täglich Brot.


    Was du aber machen kannst, das ist ein "Rahmenwechsel" bei einem alten Roller, für den du eine 60 km/h Betriebserlaubnis hast. z.B. wenn da der Rahmen gebrochen ist. Da wird die Rahmennummer auf dem neuen Rahmen mit xxx, aber noch lesbar durchgekreuzt und die Nummer vom alten in den neuen Rahmen umgeschlagen. Dazu mußt du aber auch zu TÜV und dann zur Zulassungsstelle.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Beim Rahmenwechsel muss man aber ne alte ABE haben oder sich auf dem na sagen wir grenzwertigen Weg über ebay besorgen. Damit kann man ein neues Moped auf alt mit Reparaturrahmen trimmen. Halte ich aber in jedem Fall für bedenklich. Ursprünglich wurde ein Rahmenwechsel aber einfach in der ABE nachgetragen, ist bei mir so der Fall. Mein Roller ist von 1986, der Rahmen aber von 1989 und damit habe lt. Typschild am Rahmen sogar einen Sr50/1, obwohl es gar keiner ist. Jedenfalls wurde am Rahmen nicht die ursprüngliche Nummer eingeschlagen, sondern nur die neue in die Papiere geschrieben und abgestempelt. Probleme könnte es aber geben, wenn man dann mal versucht, eine neue ABE zu beantragen und die Nummer des Rahmens so überhaupt nicht zum Baujahr passt.


    Meine beschriebene Methode mit dem etwas komplizierten Komplettumbau ist zwar technisch anspruchsvoll, aber möglicherweise viel billiger, wenn man es alleine hinbekommt. Hier braucht man nur den alten Rahmen und falls nicht mehr vorhanden eine neue ABE. Sollte die alte ABE noch vorhanden sein, ist es noch billiger, dann braucht man nur umbauen und darf sofort zur Versicherung und losfahren.

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