ABE des Grauens - Simson SR50/1M-B2 1994

  • Hallo Simsongemeinde,


    ich habe vor einigen Tagen einen Rahmen mit zubehör eines Roller´s, SR50/1 M Ausführung B2 Baujahr 1994 erstanden. Eigendlich dachte ich diesen für meine Frau wieder herzurichten.
    Gestern bekam ich noch die BE dazu. Jedoch nach dem Studium der BE ist mir jeder Basteldrang genommen worden.


    Die BE liest sich wie ein Buch des Grauens!


    Schon allein die Angaben zur Antriebsmaschine ist doch für so ein Gefährt ein echter Witz:
    (das ist fast Baugleich mit den SR50 vor Bj. 1989)
    Motor: M543-25, 50ccm, 1,15 kW bei 4250 U/min.
    Vergaser: Bing-Vergaser Fabrik Nürnberg
    Übersetzung: 16/51 und nun der Oberhammer !!!!!
    Höchstgeschwindigkeit: 25 KILOMETER / STUNDE !!!!!!!!!!


    Da fehlt eigendlich nur noch ein Dach drüber und es ist die Perfekte überdachte Gehhilfe.
    Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Kein Wunder das bei Simson die Verkaufszahlen extrem gesunken sind, was schließlich zum AUS der Suhler Fahrzeugwerk GmbH führte. ;(


    Was soll ich nun mit diesem Verkehrhindernis machen? :D
    Ein Motoreinbau von einem S51 oder einem anderen Roller bis Bj. 1989 mit 60 KmH, was ich eigendlich vor hatte, geht ja nun auch nicht.
    Da erlischt die ABE. ;(
    Eine Umschreibung beim TüV auf 60 KmH wird wohl auch nicht möglich sein.
    Ehrlich, ich habe echt Angst meine Frau mit dem Roller, 25 KmH, auf die Straße zu lassen. Ich liebe sie und möchte mit ihr alt werden!!


    Wer hat dazu eine Idee? Wie könnte ich das mit den 60 KmH hinbekommen? :D :D


    Ich wünsch allen ein schönes WE :)

  • Hallo osch
    Das tut mir richtig leid für dich aber auch sowas gab es, du dürftest dann einen sog. Star 25 Classic haben, also nen Mofa und ich glaube sowas brauchen wir absolut nicht. Ich wüsste auch nicht wie du das ding drehen kannst das ist ja wie eine S70 auf S51 anmelden!!!! Oder du fragst einfach mal beim TÜV nach?
    Viel Erfolg dabei.
    Gruß Tony



  • Achso ich vergessen das SR50/1 M deutet ja schon auf Mofa denn M ist die abkürzung für Mofa.

  • Zitat


    Original von Kurt:
    Haben die teile denn auch 4 Gänge? Also ich tippe auf ja, oder?


    Sehr geil, alle 6 Km/h schalten ... :))



    Ja, Ja, eingetragen ist ein 3-Gang oder ein 4-Gang Motor !!
    Echt Witzig !! :)) Mit nem Pedalantrieb bwie eim Fahrrad wäre man schneller :bounce:

  • Zitat


    Original von Prof:
    Wir verweisen einfach den nächsten 15-jährigen, der seine Schwalbe drosseln will, an dich. Dann könnt ihr tauschen :D


    MfG
    Ralf


    Der Vorschlag scheint mir auch für alle Beteiligten am besten zu sein.
    :D (Nenene, was das nicht alles so gibt)
    Bitte lasse Deine liebe Frau nicht auf dem Dingsda fahren, die Gefahr daß Sie in der nächsten Kurve mangels Geschwindigkeit zu Sturz kommen könnte ist doch recht hoch.

  • solltest du aber auch auf 50 entdrosseln dürfen, die Westsimmis dürfen ja nur 50 laufen.Umrüstkit bietet sogar der Simson Nachfolger MZA an. ( is bloß anderes Ritzel hinten, also 34er statt 51er, anderer Auspuff, eigentlich nur anderer Krümmer andere Kette und der Pfropf der den Vergaserquerschnitt verkleinert muss raus! beim TÜV auf 50 umschreiben lassen und auf geht´s !!!;)

  • Hallo Leute und Simmifans,
    mein Problem scheint sich möglicherweise zu klären. Ich hab mal mit meinem Freund von der DEKRA gesprochen. Der meinte es sei kein Problem den auf 60 Kmh umzuschreiben, da ja alle anderen Bauguppen und Teile von dem "SR50 - NORMAL" stammen.
    Da kommt halt blos ein anderer Motor rein und gut isses.
    Das kostet dann so ca. 50 Euronen für den neuen "Grünen Schein"
    Ich meld mich nochmal wenn alles geklappt hat. Jetzt muß ich erst mal die Kiste aufbauen um ihn beim Tüv vorstellen zu können. Das kann noch dauern, denn mir fehlen noch ein paar Teile.:bounce: :bounce:

  • Hallo,


    Technisch auf 60 km/h umbauen ist kein Problem, nur hat doch der Gesetztgeber ganz klar vorgeschrieben bis zu welchem Baujahr die 60 km/h erlaubt sind.
    "Wenn sie bis zum 28.2.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind"
    Was bei Baujahr 1994 schlecht möglich ist.


    mfg Gert



  • hmmm ja aber ich denke wenn sein Kumpel von der DEKRA das so sagt das das geht und die den Wisch austellen dann dürfte das ja nun nix verbotenes sein.



    :bounce:

  • Es wurden auch nach 1992 noch SR50 Roller gebaut die von Werk aus auch die 60 KmH in der BE eingetragen hatten. Ich wart mal ab, erst mar fertig zusammenbauen und dann weitersehen. Ich hab doch bis zum Frühjahr Zeit. Für meine Frau reichen auch 50 KmH. Ist ja blos 8km zur Arbeit und jetzt im Winter fährt sie mit dem Auto.

  • Zitat


    Original von udosch:
    Es wurden auch nach 1992 noch SR50 Roller gebaut die von Werk aus auch die 60 KmH in der BE eingetragen hatten.


    Das bezweifel ich ganz stark, daß Simson solche Fahrzeuge mit 60 km/h noch gebaut hat, denn dafür gabs nach Februar 1992 keine Betriebserlaubnis mehr.


    Wenn du das Mofa entdrosselst, dann bekommst du aber nur eine Einzelbetriebserlaubnis für ein Kleinkraftrad nach jetzigem Recht bis 45 km/h. Für 50 km/h wird dir die Zulassungsstelle keine Betriebserlaubnis erteilen. Die dürfen das nach der Gesetzeslage gar nicht. Da kann in dem Gutachten von TÜV oder DEKRA sonst was drinstehen. Ist leider so.
    Sei also mit vielleicht unnützen Investitionen vorsichtig und dem, was dir der Typ bei der DEKRA da erzählt hat.


    Ich kenn mich aus ! :smokin:

  • Hallo,
    also meines Wissens ist es doch folgendermassen:
    Wenn ein Mokick bis 2001 zugelassen wurde darf es 50km/H fahren.Wenn es als Mofa gedrosselt wurde und danach wieder entdrosselt wird gilt der Tag des Baujahres!!!! Dann darf ein Mokickroller auch 2005 wieder 50KM/H fahren.
    Wenn also der Rahmen vor dem Stichtag 1992 produziert wurde so dürfte es theoretisch nach dem entdrosseln auch wieder 60km/h fahren, aber auf jedenFall 50km/H.
    Gruss andi

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich hab letztens bei E-Bay einen Rahmen von Bj.93 gesehen der mit einer 60ér erlaubnis angeboten wird. Wie kann das denn da sein?
    Laut Tüv ist alles möglich, da könnte ich auch einen S51 mit SR50 Rädern bestücken oder aus einem S51 einen S70 machen. Außerdem bekomm ich nicht von der Zulassungsstelle die Papiere, sondern von der DEKRA. Die Zulassungsstelle muß blos noch nen Stempel drauf machen und ich glaub nicht das die sich das so genau anschauen.

  • da wollte dich einer ver..........


    mal ganz logisch drüber nachdenken, warum sollten die noch bis 60 km / h bauen wenn das keiner versichert und keiner fahren darf weil die rechtliche grundlage fehlt


    :smokin: :smokin:

  • Tja, bei ebay wird so vieles angeboten... Vielleicht hat der Verkäufer auch einfach eine der vielfach angebotenen Blanko-Betriebserlaubnisse ausgefüllt...


    Fakt ist, dass Simson-Mopeds nach 1992 definitiv alle nur noch 50 fahren dürfen, da sie sich ja den West-Richtlinien zur Zulassung anpassen mussten.

  • Hallo;
    es geht nicht um den Tag der Zulassung bei einer Rückrüstung, sondern um den TAg wann der Rahmen hergestellt wurde.Ich kann theoretisch ein Mokick zulassen.Verkaufsstempel 2005 ,wleches im Lager beimHändler steht. Ist der Rahmen Beispielsweise 2001 darf es 50km/H fahren.Ist der Rahmen 1978 darf es 40KM/h fahren, bei Ostprodukten60KM/H.
    Ist der rahmen 2002 darf es 45km/H fahren. Ist der Rahmen 1978 und war später auf 5okm/h zugelssen worden durch umbauten dann darf sie auch jetzt 50km/H fahren ,auch wenn sie zwischenzeitlich als MOfa zugelssen und gedrosselt war.
    Andi

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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