Hallo,
ich hab ein prob. wo mir vorallem Polizisten und sonstige "rechtinformierte" leute helfen könnten:
ich wurde gestern auf einer bundesstraße von der polizei
rausgewunken.bis dahin alles ok papiere gezeigt versicherung usw.
kein prob.!
aber dann:
ich habe den klasse M schein
ich dürfte also(meinte der Polizist) nur 50fahren.... da die
schwalbe mit 60 eingetragen ist sei sie(sagte der Polizist) ein
leichtkraftrad.
das hätte jetzt die folge einer anzeige wegen fahren ohne führerscheins das heißt auto- schein mit 21!?!
hab ich mich so geirrt?! ich darf die schwalbe doch mit 60 und dem M schein fahren!!??!!
es wäre nett, wenn ihr mir rechtlich "beständige" sachen mailen könntet an:
plastikrollerjaeger.max@web.de
Jesse James
danke für eure hilfe