viva deutschland

  • Hallo,


    ich hab ein prob. wo mir vorallem Polizisten und sonstige "rechtinformierte" leute helfen könnten:


    ich wurde gestern auf einer bundesstraße von der polizei
    rausgewunken.bis dahin alles ok papiere gezeigt versicherung usw.
    kein prob.!
    aber dann:


    ich habe den klasse M schein


    ich dürfte also(meinte der Polizist) nur 50fahren.... da die
    schwalbe mit 60 eingetragen ist sei sie(sagte der Polizist) ein
    leichtkraftrad.


    das hätte jetzt die folge einer anzeige wegen fahren ohne führerscheins das heißt auto- schein mit 21!?!


    hab ich mich so geirrt?! ich darf die schwalbe doch mit 60 und dem M schein fahren!!??!!


    es wäre nett, wenn ihr mir rechtlich "beständige" sachen mailen könntet an:


    plastikrollerjaeger.max@web.de


    Jesse James


    danke für eure hilfe

  • ach so,


    der grünspan hat meine ABE/BE einbehalten und meinen brief(ich hatte meine ABE nachbestellt, und habe den brief aufgehoben, weil das da auf der rückseite nochma mit den 60km/h draufsteht)
    aber der wollts ja nit glauben, der ruft mich irgentwann an (wenn er recherchiert hat)und dann sagt er mir was abgeht


    hilfe!!!!


    wenn man im osten doch mim M schein 60 fahren kann/konnte muss das doch im westen auch zählen!ß


    deutschland einig vaterland

  • das steht so im einigungsvertrag drin und gilt auch für die alten bundesländer


    schau mal hier im bereich recht, da gibts glaub ich irgendwo 'nen thread wo der originaltext abgedruckt ist


    fakt ist, mit der simme darfst du mit 'nem mopedschein fahren, nur mit 'nem mofa-schein wirds eng;)


    edit ich habs:
    Gemaess dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Massgabe 21 (BgBl. 1990 II S.1101) sind Kleinkraftraeder im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokraktischen Republik mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und nicht mehr 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkraftraedern im Sinne von §18 Abs.2 Nr.4 STVZO gleichgestellt, wenn sie spaetestens bis zum 29.02.1992 erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkraftraeder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden duerfe

    • Offizieller Beitrag

    Ahoi!


    Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, da wird nichts passieren. Denn die Schwalben und alle sonstige in der DDR bis 1990 hergestellten Mopeds genießen Bestandschutz und dürfen 60 km/h fahren ohne das sich gleich jemand der nen M-Schein hat strafbar macht. Das steht alles viel ausführlicher im Einigungsvertrag, auch hier im Nest ist es immer wieder Thema. Ich find die Threads grad nich so, aber such mal, da wirst Du ne Menge zu finden. Irgendwo gibt es auch den Auszug aus dem Einigungsvertrag, den sollte man bei sich tragen um ganz sicher zu gehen wenn die Blau-silbernen Herren wieder übereifrig werden... Also mach Dir da mal keine Gedanken, da kommt nichts nach ausser das der gute Mann sich Gelächter seiner Kollegen gewiss sein kann...;) !


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss vom kleinen bösen Mann:smokin:

  • Mach dir keine Sorgen:


    Die Rechtsvorschrift, die dir das Schwalbefahren mit dem Führerschein Klasse M gestattet ist der § 6 Abs.1 (zu Klasse M) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 76 Nr.8 der Fahrerlaubnisverordnung.


    Dort steht:
    => ... Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    ...
    3. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Der Bulle hat also nicht den nötigen Überblick gehabt oder er hat auf der Polizeischule beim Straßenverkehrsrecht gerade gepennt oder mit dem Finger in der Nase gebohrt.


    Mach dich also nicht verrückt, bleib cool. :smokin: und gib ihm den Tip, mal in § 76 der Fahrerlaubnisverordnung zu schauen. Weiterhin soll er dir die Betriebserlaubnis wieder aushändigen. Macht er das nicht, oder macht eine Anzeige wegen "Fahrens ohne Führerschein", dann geh sofort zu einem Rechtsanwalt. Dem wird es ein Leichtes sein, dir da rauszuhelfen. :)


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • ok danke


    ich keepe ma cool:smokin:


    aber das prob war ja auch, das ich nur ne nachträgliche TÜV abe dahatte(hat der vorbesitzer für teuer geld geholt)
    wo aber als datum der zulassung 1993 steht(dann würde die 60km/h wegfallen denn es heißtVOR 91)


    das ist aber schwachsinn denn die schwalbe KR51/1K wurde 93 nit mehr gebaut, weiter steht auf meinem rahmen 85 als baujahr, auch falsch denn si ist 75er baujahr


    kurz:


    ich sag einfach sie ist (wie laut rahmen)85 bj(=60km/h)und fertig.
    der grünspan hat eh ke ahnung vom tuten oder blasen so wird dem das auch nit auffallen, denn in der ABE vom kba steht kein baujahr.


    ich frag dann auch gleich ob der mir nen wisch schreiben kann das mir son dussel nächste woche nit wider was einzieht!?!


    Jesse James

  • Hallo,
    er hat sich geirrt und den Fehler eingesehen.(Irren ist menschlich und man kann nicht alle § im Kopf haben.)Er hat Dir deine Papiere wiedergegebn.Und es wird sich auf der Wache rumsprechen und Du wirst in Zukunft weniger Probleme haben.
    Gruss Andreas;)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • bei warens wiklich zwei busse!!!!!!!!!
    hab mich wie n schwerverbrecher gefühlt!!!


    aber wenn ein Plastikroller ma 120fährt juckt das keinen, aber wehe man fährt legal....dann wirste sofort mit denen auf ne stufe gestellt




    man sieht und überholt sich


    Jesse James

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