Recht schönen guten Tag!
Ich hab vorhin ma aus Langeweile in ner ADAC Motorwelt gheblättert und was las ich da?
Neben einer jährlichen ESP/ABS-Überprüfung für Autos soll ab kommendem Jahr ne ABGASUNTERSUCHUNG FÜR MOTORRÄDER kommen!!
Was is dad denn?
Die Schwalbe alle zwei Jahre beim Tüff vorfahren? Das wär echt ma n Spass!
Vorher noch den Gaser richtig mager eingestellt, damit nicht zu viel CO rauskommt ( )und ab...
Oder etwa nur für größere Maschinen?
Wer weiß was darüber?
Gruß Alex
AU für MOTORRÄDER?
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ich glaube eher weniger das 50er darunter fallen, da die nur versicherungs- und nicht zulassungspflichtig sind
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Das wird bestimmt auf die Motorräde bezogen die ab dem Jahr dann
gebaut werden also nach erstzulassungs datum.
Tja vergaser sind tot! -
1. ist die Schwalbe kein Motorrad
2. Betrifft es nur Motorräder, die ab 1992 gebaut wurden
3. Vergaser sind noch nicht tot, Einspritzungen in Motorrädern noch eher die AusnahmeGruß,
Richard -
Zitat
Original von Richy:
1. ist die Schwalbe kein Motorrad
2. Betrifft es nur Motorräder, die ab 1992 gebaut wurden
3. Vergaser sind noch nicht tot, Einspritzungen in Motorrädern noch eher die AusnahmeGruß,
RichardIch kann in allen drei Punkten nur zustimmen !
Wär ja auch 'n Unding ! -
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Hallo bei meiner Suzuki GT 380 würde es lustig werden ! 3 Zyl. 2 Takt mit 4 Auspuffrohren !!
Gruß
oldi -
Ab dem 1. Januar 2006 gibt es für zulassungspflihtige motorisierte Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor, einen Hubraum von mindestenz 50ccm und /oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h zur AU Dies soll für Krafträder gelten, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden
Quelle: auto Fachmann
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Zitat
Original von MC:
...Dies soll für Krafträder gelten, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden...Quelle: auto Fachmann
Jepp, drum muss meine Dicke das leider auch über sich ergehen lassen...EZ Juni 89...
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Watt geil!! Da machen doch die alten Zweitakter die Messgeräte kaputt!
Das ich nicht lache ...
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Zitat
Original von MC:
Ab dem 1. Januar 2006 gibt es für zulassungspflihtige motorisierte Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor, einen Hubraum von mindestenz 50ccm und /oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h zur AU Dies soll für Krafträder gelten, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurdenQuelle: auto Fachmann
Das Stichwort ist hierbei "zulassungspflichtig", damit fallen alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen hinten über...
Ich hab grad mal ein wenig gegoogelt: Stichtag ist nicht der 1.1.1989, sondern der 1.1.1990, wobei vorher ja der 1.1.1992 als Stichtag galt.
Einen interessanten Artikel zu dem Thema gibt es hier: welt.de-Link
Da kommt noch einiges auf uns Motorradfaher zu, ich denke der nächste Schritt wird eine gewaltige Steuererhöhung für Motorräder ohne Kat sein. Bei 250 Kubik mag das noch gradeso gehen, aber das stellt ja mehr oder weniger nur die untere Grenze für Motorräder dar...
Gruß,
Richard[edit]: Grade fand ich wieder eine Quelle mit dem 1.1.1989 als Stichtag, scheinbar ist man sich noch nicht ganz einig...;)
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ahoi!
das das bei mopeds nicht verlangt wird ist ja ok, aber mit meiner suzuki gs500e zur AU? das kann ja was werden, muhahaha, wenn die da mal aufdrehen (10.000 u/min) kommts schwarz raus.
mfg homer
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Hey,
ich hab inner mopped gelesen, das die untersuchung auch roller betrifft.......das wird für aprilia mit orbital-einspritzung kein problem, aber für ne simme????
wer nich beteht muss auch noch zahlen!das wird so wie beim trabbi, motor mager eingestellt und nach der prüfung so eingestellt, das er wieder lief!!!
was n schwachsinn!
man sieht sich beim tüv
Jesse James
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Allein schon von der Logik können doch Mopeds mit Versicherungskennzeichen nicht zur AU müssen. Warum sonst gibt´s wohl keinen TÜV für die Dinger? Weil sie ganz einfach nirgends bei Vatter Staat registriert sind. Ergo, kein TÜV braucht auch keine AU.
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Zitat
Original von Ramirez:
Allein schon von der Logik können doch Mopeds mit Versicherungskennzeichen nicht zur AU müssen. Warum sonst gibt´s wohl keinen TÜV für die Dinger? Weil sie ganz einfach nirgends bei Vatter Staat registriert sind. Ergo, kein TÜV braucht auch keine AU.Du sagst es. Also, wenn in irgendweiner Zeitschrift was steht, muß es nicht zwangsläufig richtig sein.
Die einzigen Roller, die das betrifft, haben mehr als 50cm³ und sind damit zulassungspflichtig.Gruß,
Richard -
ansonsten kann man beier au einfach nen naderes mopped anschließen^^
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