Schaden durch Werkstatt

  • Hallo Simsonfreunde!
    Ich habe meinen Roller (fahre zur Zeit leider nicht mit meiner Schwalbe, sondern mit einem so genannten "Baumarktroller") in einer Werkstatt gehabt. Die sollten mir nach einem Unfall die kaputten Verkleidungsteile tauschen. Beim Zusammenbauen haben die das Zündkerzenkabel scheinbar falsch aufgesteckt, denn ich hab den Roller abgeholt und bin losgefahren, ganz ohne Probleme, und so nach 2 km ist auf einmal der Motor ausgegangen während der Fahrt und auch nach mehrfachem probieren nicht wieder angesprungen. Ich hab den Roller dann heim geschoben und auseinandergebaut und siehe da: das Zündkerenkabel ist defekt. Also das heisst das kabel ist aus dem Zündkerzenstecker raus, denke mal während der Fahrt losgescheuert.
    Jetzt meine Frage: Kann ich das der Werkstatt irgendwie in Rechnung stellen oder so? Ich meine, die sind da eindeutig schuld, da bin ich sicher. Der Stecker hätte undgefähr um 180° gedreht drauf gehört. Allerdings kann ich das nicht beweisen und die von der Werkstatt werden das gewiss abstreiten, wie ich die so kenne.
    Gruß
    Cornelius

  • Also ich würde erstmal ganz freundlich in der Werkstatt anfragen. Und dann kannst du immernoch rechtl. Schritte einleiten. Da rufste an und sagst das du deinen Roller bei denen zur Reperatur hattest und das es dann danach nicht mehr lief und mal gucken was sie sagen.
    MfG joker317

  • Ja, so in etwa hab ich das auch vor... nur was ich wissen möchte ist: hab ich überhaupt die Möglichkeit da rechtlich was zu machen? und in wie weit muss ich das beweisen? wird gewiss schwierig

  • Naja ich glaub das mit den rechtl. Schritten wird sehr schwer. Du kannst der Werkstatt ja nicht beweisen das sie das waren. Also in so fern ist das glaube ich ist das illusorisch. Aber so wie ich das verstanden habe ist ja bloß das Zündkabel kaputt und das wird ja nicht so kostenintensiv sein. Notfalls fährst du mit der Schwalbe, ich würde mich sowieso nicht auf son Yogurtbecher setzen.
    MfG joker317

  • schwalbe is meine erste wahl, aber zur zeit nicht einsatzbereit... nee ich glaub ich werd mich bei der werkstatt auch nicht mehr melden, das ersatzteil hab ich schon bestellt...

  • Du hast einen Werkvertrag geschlossen. Du musst der Werkstatt den Schaden melden und ihr Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Am besten schriftlich und mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, falls nicht innerhalb der Frist reagiert wird (2 Wochen oder so).



    Wenn dann nichts passiert, oder die weiterne Mist bauen, kannste selbst tätig werden und denen Aufwendungsersatz in Rechnung stellen. Den musst du dann notfalls aber trotzdem einklagen...

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