Simmerringe

  • Zitat von FRS

    @ shadowrun
    und somit sind alle sicherheitsrelevanten teile doch ausreichend ausgelegt... spätestens nach tüv besuch müsste das doch klargehen... :roll:


    gruss, frs


    Die Schwalbe wurde für 60 km/h gebaut +- nen paar % und getestet und zugelassen.
    Änderst du den Vergaser könnte die Simme ja 100 fahren ... Auch wenn sie das nicht tut muß es getestet werden (zB vom TÜV ) und abgenommen werden.


    Dann darfste wieder fahren. Da aber solch eine Abnahme viel GEld kostet ist es einfacher den original Vergaser zu montieren.

  • Zitat von FRS

    @ shadowrun
    und somit sind alle sicherheitsrelevanten teile doch ausreichend ausgelegt... spätestens nach tüv besuch müsste das doch klargehen... :roll:


    gruss, frs


    Die Schwalbe wurde für 60 km/h gebaut +- nen paar % und getestet und zugelassen.
    Änderst du den Vergaser könnte die Simme ja 100 fahren ... Auch wenn sie das nicht tut muß es getestet werden (zB vom TÜV ) und abgenommen werden.


    Dann darfste wieder fahren. Da aber solch eine Abnahme viel GEld kostet ist es einfacher den original Vergaser zu montieren.

  • Zitat von Dummschwaetzer


    Zylinderflansch => Papierdichtung => schwarze Plastik-Isolierplatte => Papierdichtung => Ansaugstutzen => Papierdichtung => Vergaserflansch


    Wie dick ist die rote Dichtung denn bei dir? Ist sie nur einen Millimeter, dann kannst du sie lassen. Ist sie aber 4-5 mm dann ist das möglicherweise zuviel. Dadurch verändert sich die Amplitude der Ansaugschwingung.


    Sind ansonsten die Verbindungen alle dicht und sind die Flansche auch nicht verzogen?


    1) Bist du dir sicher wegen der Reihenfolge? BEi mir und bei allen anderen die ich gesehen habe ist das Plastikteil da wo ichs beschrieben habe.


    2) Die rote Dichtung ist eher ein Milimeter als 5 abe rich werds noch mal nachmessen.


    3) Verbindungen sind optisch alle dicht, wüsste nicht wie ichs prüfen soll.
    Flansche habe ich auch noch mal geprüft sind in meinem Auge flach und nicht verzogen.

  • @ shadowrun


    sag ich doch... "spätestens nach dem tüv-besuch..."


    allerdings bleibt fraglich, ob es notwendig ist... der polizist, kann (darf) nicht beurteilen was original ist (denn in den papieren steht der BVF nicht als erstausstattung drin), und die versicherung kann die zahlung nur verweigern, wenn:


    1. auffällt das der vergaser nicht original
    2. eine simme mit dem neuen vergaser mehr als 5% mehrleistung hat
    3. diese, aus der mehrleistung resultierende, höhere höchstgeschwindigkeit auch ursächlich für den unfall war...


    gruss frs

  • Zu 1. Nicht dein Ernst oder ??? Jeder Polizist mit Sachverstand darf sagen du bleibst hier das ist nicht der originale wenn er sich auskennt. Obs in dem AUSZUG deiner ABE steht oder nicht. In der richtigen ABE in Flensburg stehts...


    Zu 2. Nein. Wenn deine Simme von TÜV zugelassen wurde darfste mit was weiß ich fürn Vergaser fahren... Aber nicht : Solange sie nicht schneller fährt würde der TÜV sie zulassen also darf ich damit fahren.


    Deswegen auch nicht spätestens der TÜVläßt dich fahren sondern erst mit TÜV Bericht darfst du fahren.


    Ist beim AUTO das selbe. Bauste nen AUspuff drann oder nen Luftfilter ist entweder nen E-Zeichen dran (Europa-zulassung daher kein TÜV notwendig) oder man muß zum TÜV mit ner ABE. Haste gar nix mußt du ne Einzelabnahme machen.


    Zu 3. Auch egal. Fährste ohne ABE fährste ohne ABE. Du fährst illegal auf der Straße rum.


    ------------------------


    Für wetere Fragen wende dich an deine örtliche TÜV Station oder an deinen Fahrlehrer. Da ist nämlich noch einiges an Nachholbedarf

  • Kannst die Isolierplatte mit den zwei Papierdichtungen davor und dahinter auch gut zwischen den Ansaugstutzen und den Vergaser setzen. Eigentlich ist es egal wo die sitzt. Jedenfalls sollte das keine Auswirkung auf die Leistung haben.

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Kannst die Isolierplatte mit den zwei Papierdichtungen davor und dahinter auch gut zwischen den Ansaugstutzen und den Vergaser setzen. Eigentlich ist es egal wo die sitzt. Jedenfalls sollte das keine Auswirkung auf die Leistung haben.


    Danke!

  • Shadowrun


    1. zum thema nachholebedarf, ich hoffe du weisst, dass beim auto, ein mit E-zeichen gekennzeichnetes teil den tüv nicht erspart...


    2. der herr polizist darf mich jederzeit mit meinem fahrzeug an der weiterfahrt hindern, indem er es
    (vorübergehend (heisst nicht umsonst so) ;) )stillegt...


    ob es stillgelegt bleibt, entscheidet zum glück noch ein sachverständiger, sollte es ungerechfertigt stillgelegt worden sein, hat die polizei das problem, insofern überlegen es sich auch die polizisten ihr "grundsolides" simme-fahrer wissen in zweifelsfällen anzuwenden (das ist allerdings nur meine erfahrung)


    3. der von mir geschilderte ablauf mit "man kann den vergaser fahren, denn er bringt keine mehrleistung" ist zweifelsohne illegal, und führt zum erlöschen der ABE, insofern hast du recht...


    nur bestehen zwischen rechtslage, rechtsausübung, straftatahndung und versicherungshaftung, riesige unterschiede...


    mir ist ein fall bekannt, und ich rede nicht von "ich hätte gehört", aktenzeichen ist leider nicht zur hand, werde es aber umgehend recherchieren, bei dem mein bester kumpel vor circa 8 jahren mit seiner s51 allerdings mit westdeutschem bing-vergaser (ähnlich der s53) einen unfall hatte, die versicherung wollte die zahlung verweigern, indem sie erläuterte, die ABE sei schliesslich erloschen, darüber hinaus, wollte das gericht meinem kumpel die schuld zusprechen, und ihn wegen der manipulationen belangen...


    ein gutachter wurde bestellt, der fand heraus, dass aus dem vergaserwechsel keine mehrleistung resultierte, insofern war die ABE zwar erloschen, das fahrzeug in seiner verkehrstüchtigkeit aber nicht beeinträchtigt. Also wurde mein kumpel von der teilschuld und den manipulationsvorwürfen freigesprochen, und im zweiten verfahren (mein kumpel vs. versicherung) wurde die versicherung zur haftung verurteilt.


    Du hast also vollkommen recht, darin das die ABE erlöscht. Die erloschene ABE, im gegensatz zu dem was uns polizei und versicherung immer glauben machen wollen, bedeutet aber nicht immer gleich auch schuld und haftungsverlust.


    ...zumal ich keinen kenne, der in einer klaren rechts-vor-links situation, von rechts kommend, mit seinem wagen vom LKW weggeputzt wurde, , und die vollschuld und den haftungsverlust seiner versicherung bekam, weil seine am tag nicht eingeschaltete unterbodenbeleuchtung kein prüfzeichen hatte... ;)


    gruss frs

  • Zitat von FRS

    Shadowrun


    1. zum thema nachholebedarf, ich hoffe du weisst, dass beim auto, ein mit E-zeichen gekennzeichnetes teil den tüv nicht erspart...


    Ist das Teil Europageprüft mit deinem Fahrzeug brauchst du nicht zum TÜV
    Aber alle Vorraussetzungen der geprüften Erlaufnis müssen erfüllt sein.


    Zitat


    2. der herr polizist darf mich jederzeit mit meinem fahrzeug an der weiterfahrt hindern, indem er es
    (vorübergehend (heisst nicht umsonst so) ;) )stillegt...


    ob es stillgelegt bleibt, entscheidet zum glück noch ein sachverständiger, sollte es ungerechfertigt stillgelegt worden sein, hat die polizei das problem, insofern überlegen es sich auch die polizisten ihr "grundsolides" simme-fahrer wissen in zweifelsfällen anzuwenden (das ist allerdings nur meine erfahrung)


    Wenn du mitm falschem Vergaser ohne TÜV rumfährst bleibt dein Fahrzeug stillgelegt. Denn Erst TÜV --> Dann gilt deine ABE ---


    Legt dann die Polizei dein Moped still zeigste den TÜV Bericht dem Gutachter und alles ist ok du darfst weiter.


    Ohne vorherigen TÜB darfste den Gutachter bezahlen und noch zum TÜV bzw dein Moped blebt stillgelegt



    Dein Fall hat aber einen Hacken.


    Der Bing Vergaser hat ne ABE für die S51 (was der Gutachter im TÜV Computer bestimmt auch gefunden hat)


    Wäre das Gutachten nicht da gegwesen hätte dein Kumpel nix von Geld gesehen.


    Denn du mußt wie gesagt erst alles geprüft haben und dann darfste am STraßenverkehr teilnehmen.


    Die Gutachter sind ja nicht dazu da deine Sachen zu prüfen und festzustellen alles ist ok und du darfst weiterfahren. Dann würde ja keiner zum TÜV fahren wenn man ne Begutachtung kostenlos bei ner Stillegung bekommt.

  • @ shadowrun


    1. nein, ein E-zeichen kann auch aussagen, das diese teil in allen ländern zugelassen, aber nicht in allen länder im rahmen der stvzo (o.ä. ordnung des jeweiligen landes) zugelassen ist. Landläufig wird leider auch dieser text gefährlich verallgemeinert. Zum beispiel besitzt der scheinwerfer eines englischen Ford oder Opel ein E, ist jedoch in deutschland nicht im rahmen der stvzo zulässig. Nach deiner auslegung dürfte ich ihn also den scheinwerfer sorglos montieren, bräuchte nicht zum tüv, und der herr polizist dürfte nicht mal mein, jetzt falsches, asymetrisches abblendlicht beanstanden.


    2. ähm deine äusserungen kommen jetzt auf das selbe raus oder?
    ersetze einfach "sachverständiger" durch "TÜV"...


    3. "ähnlich" heisst nicht "gleich", insofern ungleich der bing der S53!!!


    also noch mal zum mitmeisseln: es war NICHT der Bing der S53, und besass KEINE ABE für die S51. ;)

    darüberhinaus sprach ich von "ich kenne den fall" und nicht von "ich vermute es war ungefähr so"...


    der vergaser wurde, in kombination mit einer s51, vom gutachter geprüft, "...es wurde keine leistungssteigerung festgestellt." (wortzitzat gutachten)


    ausserdem, der gutachter war aber da, zudem darfst du, auch als beschuldigter, einen gutachter berufen, der das selbe ansehen geniesst wie der vom gericht berufene.


    4. die begutachtung ist für dich kostenlos, wenn alles ok ist, und der polizist zu unrecht das fahrzeug stillgelegt hat... ansonsten würde ich von beruf gutachter werden und mich mit diensteifrigen polizisten anfreunden. Damit diesen dann einfach mal 100 autos stillegen. Bei einer stadt mit 100000 einwohner und 3 tüv-stellen würd ich circa 30 bis 40 abbekommen, und die polizisten immer mal aufs bier einladen. ;)


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Aber ich habe das gefühl die nummer führt jetzt etwas zu weit, ich wollte mit meinen ausführungen nur klarmachen, das nur drei dinge passieren können:


    I.) (bad case)
    der herr polizist stoppt dich, und du musst zum tüv zum eintragen...
    heisst, kaum mehrkosten gegenüber der variante sie gleich einzutragen...


    denn, bock stillgelegt, weiter geschoben, eintragen lassen, zum polizisten und zettel zeigen...


    II.) (worst case)
    du hast nen unfall und ohne gefährliche leistungssteigerung hast du kein problem...


    III.) (best case)
    du fährst damit ewig rum und keiner merkt was...
    heisst eintragung gespart...


    mfg frs

  • Zitat von FRS

    @ shadowrun


    1. nein, ein E-zeichen kann auch aussagen, ....................



    Richtig gelesen ???


    Zitat


    st das Teil Europageprüft mit deinem Fahrzeug brauchst du nicht zum TÜV
    Aber alle Vorraussetzungen der geprüften Erlaufnis müssen erfüllt sein.



    Zitat


    2. ähm deine äusserungen kommen jetzt auf das selbe raus oder?
    ersetze einfach "sachverständiger" durch "TÜV"...


    Hast du nen Gutachter für irgendwas gibbet nen Gutachten. Aber noch lange keine Eintragung nach § sonstwie der STVZO


    Zitat


    3. "ähnlich" heisst nicht "gleich", insofern ungleich der bing der S53!!!


    also noch mal zum mitmeisseln: es war NICHT der Bing der S53, und besass KEINE ABE für die S51. ;)


    Den Bing für die Simson gibbet in 3 Versionen. Für die 70 km/h Version die 60 km/h Version und die 50 Km/h Version


    Nun Darfste dir aussuchen..
    Bing hat mal bestätigt das alle Gehäuseteile gleich sind und nur die Düsen unterschiedlich.


    Hat er die richtigen Düsen dringehabt hatte er ne ABE (auch wenn nicht in der Hand hätte er sie bei BING ordern können.


    Zitat


    darüberhinaus sprach ich von "ich kenne den fall" und nicht von "ich vermute es war ungefähr so"...


    der vergaser wurde, in kombination mit einer s51, vom gutachter geprüft, "...es wurde keine leistungssteigerung festgestellt." (wortzitzat gutachten)


    Macht ja nix. Aber es muß immer erst 1 Abnahme da sein. Dann darfste fahren andersherum gehts nicht. Erst fahren dann Abnahme gibt Strafen


    Zitat


    ausserdem, der gutachter war aber da, zudem darfst du, auch als beschuldigter, einen gutachter berufen, der das selbe ansehen geniesst wie der vom gericht berufene.


    Macht ja nix. du bist ohne ABE gefahren. Das ist und bleibt fakt.


    Zitat


    4. die begutachtung ist für dich kostenlos, wenn alles ok ist, und der polizist zu unrecht das fahrzeug stillgelegt hat... ansonsten würde ich von beruf gutachter werden und mich mit diensteifrigen polizisten anfreunden. Damit diesen dann einfach mal 100 autos stillegen. Bei einer stadt mit 100000 einwohner und 3 tüv-stellen würd ich circa 30 bis 40 abbekommen, und die polizisten immer mal aufs bier einladen. ;)


    Gutachter bekommen immer ihr GEld nur mal so nebenbei :smile: Entweder von Staat oder wenn Besitzer...


    Zitat


    I.) (bad case)
    der herr polizist stoppt dich, und du musst zum tüv zum eintragen...
    heisst, kaum mehrkosten gegenüber der variante sie gleich einzutragen...


    denn, bock stillgelegt, weiter geschoben, eintragen lassen, zum polizisten und zettel zeigen...


    Was du meinst ist ein Mängelschein. Da läuft es so ab.


    Ist dein Moped stillgelegt und wird vom Gutacter untersucht und der findet den Vergaser (ohne Abnahme. Die haste du a nicht denn du warst a nicht beim TÜV).
    Dann bekommste nen paar Punkte wegen Fahren ohne ABE.
    Moped ist stilgelegt und du darfst den Gutachter zahlen.


    Dann darfste mit deiner Kiste zum TÜV. Den TÜV machen und Vergaser eintragen (was keiner machen wird außer du macht ne Einzalabnahme was sehr teuer wird) haste dann den Zettel darfste deine Kiste wieder zulassen / anmelden.


    Dann hast du bezahlt : Gutchter + TÜV + Fahren ohne ABE


    Zitat


    II.) (worst case)
    du hast nen unfall und ohne gefährliche leistungssteigerung hast du kein problem...


    Wenn du per Gutachter das beweisen kannst und die Versicherung es anerkennt vielleicht nicht mit der Versicherung. Das ist aber ne Sache zw dir und deiner Versicherung.


    Von Vater Staat gibbet ganz einfach wieder "Fahren Ohne ABE"


    Und je nach Versicherung stütz die sich darauf


    Zitat


    III.) (best case)
    du fährst damit ewig rum und keiner merkt was...
    heisst eintragung gespart...


    mfg frs


    Fährste immernoch ohne ABE.


    ---------------------------------------------------------------------
    Das Delikt fahren ohne ABE Haste schnell wenn du was falsches an dein Moped anbaust.


    Und da gibbet auch kein Wenn und Aber. In Flensburg ist die ABE für die Simmis. Da steht drin welches Ritzel wie viele Zähne hat ... Welche Düsen in welchem Vergaser an welchem Motor ist.


    Hast du auf einmal nen Jukohamavergaser XY dran der nicht in der ABE steht und von dem du keine ABE vorweisen kannst oder nicht vom TÜV eingtragen wurde bist du ohne ABE gefahren.


    Da kannste auch Gutachter auffahren was du willst. Biste gefahren biste gefahren.


    In Dt ist alles geregelt und manchmal ist da auch gut so. Was du zB bei deinem Umbau vergißt (was der TÜV in ner Einzelabnahme auch prüft)
    ob dein Vergaser in jeder Situation das beste Gemisch aufbereitet.


    Denn wenn du nen Kolbenfresser hast weil der Vergaser wg Unstimmigketen zum Motor einzu mageres Gemisch liefert kannste nen Unfall bauen.


    Das liegt auch alles im Rahmen des möglichem.


    Deshabl mußt du das Gegenteil beweisen und zwar indem du die Richtige Reihenfolge beibehälst:


    Teil einbauen--> TÜV machen --> Nun wieder mit ABE fahren. Fertig.


    Mit einem nachträglichen Gutachten kannste deine Versichrung vielleicht doch zum Zahlen bewegen (das ist aber ne Sache zw dir und deiner Versicherung und nicht generell abhandelbar mit : Ohne Gesch.steigerung zahlt die)


    Vater Staat drückt dir min. Fahren ohne ABE rein: 50 € und 3 Punkte
    Genauso wie beim Auto ohne eingetr. Auspuff oder bei dir ohne eingetr. Vergaser.

  • Da hab ich ja richtig was losgetreten :))
    Werde jetzt erstmal mit dem bösen:)) 14er weiterfahren bis ich nen neuen Vergaser habe.
    Kann mir einer einen empfehlen und mir sagen ob es den Bingvergaser für die KR51/1 gibt?Gibt es auch andere Vergaser für die Schwalbe die zugelassen sind?Amal oder so?
    Was sind eure Erfahrungen mit Amal Bing und BVF-Sparvergaser?

  • am einfachsten ist bei der /1 der N1-5... Ist am einfachsten einzustellen und ist auch der dafür konstruierte Vergaser.


    Der N3 ist eher was für die neueren Schwalben.


    Und bIng ist für mich Preisleistungsmäßig nicso top da man bei Ersatzteilen immer bestellen muß. BVFs hat man ja so liegen

  • @ shadowrun


    weisst du, ich erspare mir an dieser stelle einfach ein weiteres mal die parallelen zwischen unseren aussagen herauszuschreiben...


    nur soviel noch (denn es könnte evtl. anderen hier nochmal hilfreich sein):


    der gutachter schrieb seinerzeit "der vergaser besitzt keine ABE für den typ S51 / S53"


    und ich persönlich halte die ausführungen von dir ( a la "es wurde mal irgendwo gesagt")


    logisch sind alle vergaser irgendwie gleich... aber, erst ist es eine fehlende ABE die dich vor angst nicht in den schlaf kommen lässt, jetzt legst du keinen wert auf genaue unterscheidungen des vergasers, weil "mal gelesen hättest" die wären alle ähnlich...


    ich beschliesse die diskussion für mich mal mit:


    du hast angst sobald du weisst deine ABE ist ungültig,
    ich nicht.


    zu beachten bleibt: ich will vergehen gegen die stvzo absolut nicht schön reden, sie gehören bestraft!


    meine erfahrung ist nur (allzu jugendliche heimschrauber und shadowrun bitte weghören):
    wir sind in der schnapsglasklasse unterwegs! so werden wir auch von der polizei auch behandelt, sieht dein moped nicht nach wild und gefährlich aus, und machst du selbst einen anständigen eindruck, gibt es nichts was man mit dem polizisten nicht locker besprechen kann...


    mfg frs

  • Deine Sache. Nur weißt du dann ja selber das du illegal unterwegs bist und schreibe nicht: Geht alles klar denn du hast ja nicht mehr Endgeschw.


    Eine Sache ist es für such selber was zu machen.


    Ne andere falsche Sachen zu erzählen auch wenns die "Schapsglasklasse ist"


    Btw war das mit den Bings nict irgendwo gesagt. Hier im Forum hat einer mal gefragt was die 3 Bings unterscheidet (50 km/h 60 / 70 km/h ) Dann hat einer Bing angeschrieben und hier das Antwortschreiben gepostet.


    Da drinne stand dass die bis auf die Düsen gleich sind und keine anderen Bohrungen haben...

  • Aber auch wenn die Bingvergaser alle gleich sind bis auf die Düsen so tragen sie doch andere Bezeichnungen,welche eingeschlagen sind.Womit sie dann auf dem Papier "verschiedene" Vergaser sind.
    Ich hasse Bürokratie.
    Aber dieses leidige Thema ABE interessiert mich jetzt weniger. :wink:
    Kann jemand mit Erfahrungsberichten zu verschiedenen Vergasern dienen?

  • Na ja. DIe BVF N1 ist halt der Standartvergaser. Verbrauch der Schwalbe bei 3 Litern. Und fährt sich halt gut.


    N3 ist nicht so top. Wurde nachträglich für die Motoren zum Benzinsparen genommen. Ein wenig schwerer einzustellen und ein wenig Sprit wird gespart.


    Aber für die /1 meiner Meinung nach nix.


    Bing ist ne Mischung aus beiden. Technisch ists nen ja nen N1 mit nicht so einem ausgeklügeltem System fürs GEmsich wie der N3 aber schon ein wenig weiter als der N1.


    Nur ist wie dir gesagt habe der Preis das negative.


    Laufen tun sie alle. Ich würde mich umschauen nach nem N1-5 und dafür nen Reparatursatz holen und gut ist

  • Bevor Ihr Euch hier noch schlagt, schaut doch einfach mal in das Bing Forum , da gibt es Leute die bei Bing arbeiten und Euch mit Sicherheit auch weiterhelfen können.
    Ich selber fahre auch mit einem Bing und habe den NICHT eingetragen. Warum auch??? In meinen Papieren vom KBA, zu meiner Schwalbe, steht nicht drin, welcher Vergaser in dem Fahrzeug verbaut ist.


    Gruß Stephan

    "Vegetarier" ist indianisch für "zu doof zum jagen"

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