darf ich die überhaupt fahrn???

  • Hallo,
    ich den Thread mal aus der Versenkung geholt um nicht extra einen neuen aufzumachen.
    Ich habe einen Sperber erworben, der letztes Jahr noch als Moped versichert war (Nähe HH).
    Das ist ja anscheinenden falsch gewesen, da er eigentlich 75 Km/h schnell ist und somit nicht als Moped zu versichern ist, geschweige denn mit meiner Führerscheinklasse 3 zu fahren ist.
    Nun habe ich zu dem Sperber aber original Papiere (DDR Zulassungsschein von 1984; Typ Suhl SR 4-3 Baujahr 1971), komischerweise ist hier aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Km/h eingetragen.
    Kann ich den denn nun als Moped anmelden und darf ich ihn mit Klasse 3 fahren???
    Hat jemand von so einem Fall überhaupt schon mal gehört?
    Ach ja ganz interessant könnte sein, das er nicht den Sperber üblichen Vergaser 16 N 1-3, sondern einen 16 N 3-1 eingebaut hat.
    Vielen Dank und beste Grüße

  • Du brauchst für deinen Sperber einen Führerschein Klasse A oder A1 und die Zulassung erfolgt nur als Leichtkraftrad mit großem Nummernschild.
    Wenn man dir das Ding als Umbau als Kleinkraftrad zulassen soll, dann müßtest du alles daran so umbauen, daß der Bock noch maximal 45 km/h schafft, das dann vom TÜV per Vollabnahme nach §21 StVZO teuer testen, prüfen und abnehmen lassen und dann bekommst du eine Einzelbetriebserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde über
    45 km/h.


    Viel Spaß! :))

  • also wenn der sperber wirklich mit 60km/h eingetragen ist, müsste man den als kleinkrad angemeldet kriegen. Angeblich gabs auch schon z uddr-zeiten leute die einen sperber hatten udn diesen mangels motorrad-lappe auf 60km/h runtergedrosselt haben.


    Hat das ding einen gebläsemotor??

  • Zitat von biker_max

    also wenn der sperber wirklich mit 60km/h eingetragen ist, müsste man den als kleinkrad angemeldet kriegen. Angeblich gabs auch schon z uddr-zeiten leute die einen sperber hatten udn diesen mangels motorrad-lappe auf 60km/h runtergedrosselt haben.


    Hat das ding einen gebläsemotor??


    Nein, er hat den ganz normalen Sperbermotor, inzwischen glaube ich auch, daß jemand in den Papieren rumgepfuscht hat... :cry:

  • Abed zusammen.


    Ich hatte gerade ein Erlebniss das muss ich einfach loswerden.
    Habe gerade eben meine Freundin von der Arbeit abgeholt und wir sind beide gemeinsam jeweils mit einer Schwalbe noch einen kleinen Umweg durch die Innenstadt gegurkt…
    Naja jeden Falls zack Polizeikontrolle… Und was dann geschah kann ich kaum glauben. Es wurde natürlich steif und fest behauptet das es sein mag das zwecks Ausnahmeregelung eine Versicherung mit 50er Kennzeichen möglich ist wir jedoch mit unserem Führerschein der Klasse M nur Mopeds bis 45km/h fahren dürften.
    Ich war einfach so perplex und wusste irgendwann auch nicht mehr was ich sagen sollte. Da ich den Gesetzestext jetzt auch nicht im Kopf hatte. So weit so gut. Und jetzt ?¿? Ja uns wurde angeboten, entweder sie können jetzt Kolegen rufen die eine LASER MESSUNG durchführen, oder sie müssen die Mopeds beschlagnahmen.
    Alles klar … und schon rollte der 2te Streifenwagen an. Inzw. also 4 Beamten für 2 Schalben.
    Ahha… oh wunder sie waren doch tatsächlich schneller als 45 km/h… (was ich auch direkt zu beginn der Befragung bereitwillig zugegeben habe) leider ergab die Messung nur unbefriedigende(für uns) 55km/h bei meiner Freundin und 56km/h bei mir (Yeah 1 km/h schneller).
    Was aber aber trotzdem hieß 10 bzw. 11 km/h zu schnell.
    Leute es ging ewig… wir sind glaube 1,5 h da gestanden. Fazit wir hatten keine Argumente mehr bzw. Beweise, Schriftstücke oder ähnliches. Und unsere "Schlüssel" wurden einkassiert. -> Fahren ohne Fahrerlaubniss und das ganze wird diese Woche der Staatsanwaltschaft vorgelegt…


    Jetzt zu Hause hab ich mir gerade noch 100mal die
    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durchgesehen und könnte mich so
    ärgern … aber was soll man da bitte machen ? Eigentlich können die ja erst einmal machen was sie wollen. Unwissenheit schützt nicht vor Fehlern oder wie ?
    Mich nervts nur das wir noch nicht mal morgen hin gehen können und das klären, sondern jetzt auf die entscheidung der Staatsanwaltschaft warten sollen…
    X(

  • Jetzt schnappst du dir den Ausdruck der FeV.


    Gehst zum Polizeirevier und legst den aufm Tisch und die sollen ganz unbürokratisch alles aus der Welt schaffen.


    Ansonsten kannste du ja anmerken dass du einen Nutzungsausfall hast.


    Wenn sie wollen kann man ganz schnell alles aus der Welt schaffen.


    Paar Papiere in Schredder... Moped zurück in deine Hand.... Alles kein Problem..


    Aber wenn die darauf nicht eingehen ab zum nächsten Anwalt und dir nen Termin geben lassen. Da macht die Polizei einen Fehler und wenn Sie nicht mit sich reden läßt dann soll Sie halt auch für den Fehler gerade stehen ( Nutzungsausfall )


    Da kennt sich der Anwalt am besten aus also laß den mal machen :wink:

  • Der entsprechende Paragraph ist der §76c FeV. Merken, und unwissenden Polizisten mit fundiertem Wissen um die Ohren hauen. Dann werden sie meist leise mit ihrer kecken Behauptung, man dürfe nicht fahren. Zumindest bei mir war das bisher der Fall.

  • Ja kann ich nur jedem Empfehlen sich für den Fall der Fälle entsprechende Argumente bereit zu legen. Ich war leider gestern echt zu überrascht von der Aktion und das wird uns jetzt noch ne menge Ärger und vor allem ZEIT kosten.


    Waren gerade auf dem Revier inkl. Ausdruck des Gesetzestextes.
    Leider keine Chance… Ehrlich gesagt, ich bin mir sicher das die Beamten die wir dort angetroffen haben wussten das es falsch ist was Sie da tuen. Problem an der Sache ist gerade, das Sie aus Prinziep nicht in einen laufenden Fall eines Kollegen reinpfuschen… (Mehr oder weniger wurde uns das so auch deutlich gemacht) die zuständigen Beamten der Kontrolle haben aber erst wieder am Donnerstag Dienst.
    Das heisst bis dahin geht einfach nichts und wir müssen einfach abwarten … :cry:


    Einfach nur Ärgerlich aber nocheinmal wird einem so was dann nicht passieren hoffe ich.

  • Irren ist menschlich und Fehler passieren halt auch der Polizei.
    Manchmal ist eben auch unter Polizisten so ein Vollhorst mit dabei, der auf der Polizeischule in der letzten Bank nur rumgeschnarcht und die Prüfungen gerade mit ach und krach, hängen und würgen absolviert hat.


    Ich empfehle dir cool zu bleiben und abzuwarten. Der Staatsanwalt wird dem Unsinn schon ein Ende bereiten und das Verfahren einstellen. Wenn nicht, dann tut das der Richter.
    Falls dir Unkosten oder irgendein Schaden dadurch entstanden sind, dann beauftrage einen Rechtsanwalt.


    Der kennt sich aus! :smokin:

  • Hallo,


    Du brauchst die keinen Anwalt zu nehmen, weil die Gesetzeslage klar ist.


    Ich oute mich mal – ich bin auch einer von den „grünen“ demnächst „blauen“.


    Das meckern auf dem Polizeirevier hat keinen Sinn, da bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde. – Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) ist eine Straftat. Um diese Strafanzeige unwirksam zu machen sind die Polizisten nicht „mächtig“ genug – das darf nur der Staatsanwalt.


    Allerdings müssen dich die Kollegen darauf hingewiesen haben, dass sie auch verpflichtet sind entlastendes Material (zu deinen Gunsten) zu ermitteln. Dazu kannst du verschiedene Beweisanträge stellen (nennt sich Beweismittelerhebung).


    Auch haben dich die Kollegen auf dein Widerspruchsrecht nach der VwGO hingewiesen. Demnach hättest du gegen die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme Widerspruch einlegen können. Dass hätte dir zwar im Moment nicht geholfen, da die Schwalbe zunächst trotzdem weg ist (Maßnahmen von PVB haben keine aufschiebende Wirkung) aber sie hätten dann die Richtigkeit ihrer Maßnahme von einem Richter bestätigen lassen müssen - ggf. wäre die die Sache dann schon geklärt...


    Es genügt nun – in einem freundlichen Ton – sie auf die entsprechende Gesetzeslage hinzuweisen. Darauf folgt ein Anruf (seitens der Polizei) beim Staatsanwalt und sie dürfen dir die Schwalbe wieder aushändigen. Weiterhin ein kurzer schriftlicher polizeilicher Bericht an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens…


    Solltes du es allerdings wirklich aussitzen wollen und bis zur Gerichtsverhandlung warten wollen - das kann schon mal bis zu zwei Jahre dauern. Die Gerichte sind stark überlastet...

  • Hallo Wauwau,
    vielen dank für die Antwort und vielen Dank für´s outen :smile:


    Hab mich auch schon beruhigt, das Sie nicht alle Bescheid wissen und das passieren kann damit hab ich mich inzw. abgefunden und kann es auch ein bischen verstehen. Das wir ja an dem Abend auch nicht schlagfertig genug und mit allen Unterlagen und Paragraphen ausgestattet waren wird uns eine Lehre sein und kann man zum Teil ja auch als unseren Fehler ansehen. Das man aber darauf hin erst einmal nichts machen kann und einem einfach nicht weiter geholfen werden kann ausser über diesen einen bestmmten Beamten, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Was wäre wenn er jetzt noch länger keinen Dienst hätte ? In Urlaub ist ? Wieso könne solche Fälle nicht von Kollegen übernommen/bearbeitet werden ? Das ist wohl einfach unsere Bürokratie. Nun gut morgen höre ich ja hoffentlich wie es weitergeht, da ist er ja anscheinend wieder im Dienst und meldet sich hoffentlich bei mir.


    Aber was ganz anderes, du müsstest dich auskennen. Ist eine Messung per Laserpistole überhaupt rechtens ? Darf ein Beamter überhaupt einfach mit den Mopeds fahren ? Mir wurde inzw. auch beides verneint.
    A) Versicherungsschutz. Der beamte ist gar nicht versichert wenn er im Dienst mit irgendwelchen fremden Mopeds fährt. (Oder ist dem nicht so.)
    B) Die Geschwindigkeit müsste eigentlich auf einem mobilen Prüfstand ermittelt werden und nicht einfach mit der Laserpistole.


    (Abgesehen davon darf er dann auch noch in einer 30er zone, (Innenstadt) mit 60 durchbrettern) :D Kleiner Scherz* erwarte hier keine ernsthafte Antwort. War aber so…

  • erst mal abwarten und wenn´s vorbei ist kann man eine Dienstaussichtsbeschwerde gegen die netten Herren einreichen


    Die kontrollieren dann so schnell wahrscheinlich keinen Schwalbenfahrer

  • Ein Polizeibeamter darf natürlich mit einer Laserpistole die Geschwindigkeit messen. Warum auch nicht? Ob das ganze dann im Zweifel vor Gericht einen Beweiswert hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.


    Der Polizist darf nur dann mit deinem Moped "probefahren", wenn du es ihm vorher gestattet hast, andernfalls macht er sich möglicherweise strafbar nach § 248b des Strafgesetzbuches. Er wird dich also in der Regel davor fragen, was dir lieber ist. Die einfache Probefahrt sofort oder, wenn du die ablehnst, die formelle wie materielle Sicherstellung oder Beschlagnahme sowie das Abschleppen :D, um das Moped einem Sachverständigen zur Prüfung zu übergeben. Das wird dann richtig teuer, falls das Moped nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
    Und irgendwas findet sich immer, wenn man will.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Hallo,


    wie Dummschwätzer schon schrieb, darf der Polizist so ziemlich alles – wenn du es ihm gestattest. Das Problem wäre nur, wie dir ja schon gesagt wurde, in wie weit das dann bei einer evtl. folgenden Gerichtsverhandlung Bestand hat. Nur recht selten sind Polizeibeamte gleichzeitig amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
    Aber wie auch hier Dummschwätzer schon schrieb, sollte deine Einwilligung nicht vorliegen – dann eben der offizielle Weg, dass kann dann teuer werden und die ganze Sache erheblich verzögern. Und selbst wenn in deinem Fall festgestellt wird, dass der Hobel ja 60 km/h fahren darf, ist doch das Risiko recht groß, dass andere Mängel zufällig gefunden werden…


    Und zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde, wie DaniCee schrieb – was versprichst du dir davon?
    Da hat sich ein Beamter in seiner rechtmäßigen Dienstausübung geirrt. Das passiert eben, dadurch wird doch nur bewiesen, dass unter der Uniform auch nur ein Mensch steckt. Wenn du glaubst, damit kannst du ihn so richtig ans Bein pinkeln, dann muss ich dich enttäuschen. Es wird ihm wahrscheinlich mitgeteilt, dass er Schulungsbedarf hat und sich doch in diesem speziellen Fall belesen möge.
    Oder glaubst du man geht dem Beamten zur Strafe an sein Privatvermögen?


    Da hier so oft über die gravierende Unwissenheit der Polizisten geschrieben wird, würde mich mal interessieren, welche Vorstellungen die Leute von einem Polizisten haben.
    Es gibt unzählige Gesetze und Verordnungen in Deutschland mit zusätzlichen Ausnahmeverordnungen und Durchführungsverordnungen mit wiederum unzähligen Paragraphen und Artikeln welche der Polizist innerhalb von Sekunden abrufen, sich entscheiden um dann wiederum nach anderen Rechtsnormen handeln zu müssen.
    Er hat nicht Tage bzw. Wochen Zeit wie ein Rechts-/Staatsanwalt oder Richter um sich vorher zu belesen und dann festzustellen, dass war Kacke…
    Schaut doch nur mal in eurem eigenen Bereich – wisst ihr über eure Berufsgattung wirklich alles?


    Aber wofür ich kein Verständnis habe, sind unhöfliche Beamte – man sonnte seinen Frust nicht am Bürger auslassen.
    Allerdings sei auch gesagt – „Wie man in den Wald hinein ruft…“ bzw. „Der Ton macht die Musik“.
    Jeder sollte mal ehrlich über sich selbst nachdenken – wie bin ich gegenüber dem Beamten aufgetreten? Wenn ich freundlich ihm gegenüber bin, wird er das i.d.R. auch sein und stelle ich ihm freundlich eine Frage, wird er sie mir i.d.R. freundlich beantworten.
    Werfe ich ihm allerdings noch vor dem „Guten Tag“ an den Kopf „Bist du bescheuert? Klar darf ick den Hobel fahren“ – dann sollte man sich über eine gewisse Sturheit und ein verhaltenes Entgegenkommen nicht wundern…

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Wauwau


    Da hier so oft über die gravierende Unwissenheit der Polizisten geschrieben wird, würde mich mal interessieren, welche Vorstellungen die Leute von einem Polizisten haben.


    Ich möcht das jetzt nicht zum Polizisten-Bashing ausarten lassen, aber ein kleiner Einwurf sei mir dazu gestattet.


    Ich erwarte von einem Polizisten, dass er soviel Courage hat, auch mal zuzugeben, dass er sich geirrt hat oder sich unsicher ist. Denn wie so oft macht auch hier der Ton die Musik. Ich hab schon vielfach erlebt, dass sich Vollzugsbeamte auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt haben und dies aber mit einer Arroganz und Selbstsicherheit taten, die dem Image der Polizei mit Sicherheit nicht förderlich ist.


    Mir ist klar, dass da in jeder Uniform und unter jedem Helm ein Mensch steckt. Aber bei den Menschen gibt es eben solche und solche, was sich dann auch im Querschnitt der Beamten abbildet. Ich habe viele Polizisten kennen gelernt, mit denen man vorzüglich zurecht kam. Aber die "schwarzen Schafe" in Uniform ziehen dann den Schnitt nach unten und lassen die Außendarstellung extrem leiden.


    MfG
    Ralf

  • Kann ich euch beiden (Wauwau&Prof) nur zustimmen.
    Und keine Sorge, so etwas wie Dienstaufsichtsbeschwerden hatte ich nie vor.
    Denn ganz richtig … was sollte ich ir davon versprechen. Schneller fahren darf ich deswegen auch nicht wieder und darum gehts mir ja hier gerade.
    Über eine Unfreundlichkeit kann man sich nicht beschweren, sie haben sich doch schon irgendwie bemüht… mit der Unsicherheit trifft schon eher zu. Denn wir haben mehrfach nachgefragt ob sie sich absolut sicher sind und wissen wo das alles steht oder es einfach vermuten. Darauf hin haben wir nie ein klares "Ja" bekommen.


    Um es kurz zu machen. Is mir jetzt auch völlig wurscht. Ist nun mal passiert.
    Hoffe es klärt sich HEUTE! Und ja genau es wäre nett wenn man den Fehler zu geben würde. Und vielleicht sagt "Entschuldigen Sie, unser Fehler" und nicht nur, Sie können Ihre Schlüssel abholen kommen sie auf´s Revier.




    Aso doch nochmal was anderes. Was ist wenn ich Fahre so lange das offiziell ungeklärt ist und die Rechtslage ja eigentlich klar ist ? Dann bekomme ich aber wahrscheinlich wirklich ärger oder ?

  • Ach ja – zu deiner Frage warum das nicht einfach ein anderer Kollege übernehmen kann…


    Das wird von Dienststelle zu Dienststelle verschieden gehandhabt, ich vermute mal...
    Bei einem Vorgang gibt es immer einen Sachbearbeiter. Das ist i.d.R. der aufgreifende Beamte. Dieser wiederum muss im Falle eines Falles diesen Vorgang vor dem Gericht verteidigen bzw. als Zeuge aussagen. Das macht nicht sein Chef oder irgendein anderer Beamter der in seinem Vorgang „rumgefuscht“ hat.
    Aus diesem Grund gehen Kollegen die in diesen Vorgang nicht involviert sind nicht gern da ran – schließlich wissen die ja noch nicht mal genau worum es dabei geht. Es fehlt dem „Nicht-Sachbearbeiter“ einfach das Hintergrundwissen.
    Natürlich gibt es auch Vorgänge die an andere Kollegen (z.B. Kripo/ ErmD) oder sogar an andere Behörden (LaPo/BuPo/Zoll) übergeben werden. Und bei längerem Dienstausfall des Sachbearbeiters bleibt der Vorgang natürlich auch nicht liegen…


    Ich glaube nicht, dass du Ärger bekommst wenn du dir jetzt ein Möp nimmst und wieder fährst. Man hat dir doch nicht die Fahrerlaubnis entzogen oder?


    Prof, ich gebe dir absolut recht – schwarze Schafe gibt es leider überall und eine Entschuldigung für gemachte Fehler kommt leider auch sehr selten (kratzt eben sehr stark am Ego…).
    Dummheit ist keine Schande, aber gefährlich, wenn sie mit Macht verbunden.

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