darf ich die überhaupt fahrn???

  • Jep, genau!


    Das hatte mich irgendwie verwirrt, da ich mich erst ungefähr seit dem Jahreswechsel überhaupt für Simsons interessiere und somit natürlich noch kaum Ahnung habe.


    Aber jetzt bin ich wieder etwas schlauer, worauf ich beim Kauf achten muss! :D

  • Zitat von bpshop99

    ... Der 4. Reparaturschliff hat ca. 54ccm und ist noch legal...


    Nö, der ist auch nicht mehr legal, denn im Gesetz steht eindeutig 50 cm³ und nicht 54 cm³. Und wenn sich z.B. nach einem verschuldeten Unfall (mit vier Toten und einem Sachschaden von 3,2 Millionen Euro :D) die Spurensicherung und die Sachverständigen genauer mit dem Durchmesser des Kolbens befassen, dann haste aber gewaltig in das Klo gefasst.
    Solange nix passiert interessiert das keine Sau, aber wehe da nimmt es einer ganz genau. Dann hast du keine Chance und dann wird es teuer.


    Lödeldödelööö ... macht euch alle fröh! :)

  • Zitat von Lector

    Auszug aus dem Einigungsvertrag mitschickt.

    Seit wann das denn?


    Hat sich das geändert, hab mich nämlich über den mitgeschickten Pflaumenkuchen mit Reißverschluss beschwert.......

    • Offizieller Beitrag

    Naja, das was das KBA mit der ABE mitschickt, ist ja nicht direkt ein Auszug aus dem Einigungsvertrag (der wär ja auch nicht relevant). Das ist ein Schrieb in dem auf den entsprechenden Paragraphen der FEV verwiesen wird mit einer Einschätzung des KBA, welche rechtlichen Konsequenzen das für die Simson hat. Und nicht zu vergessen der Hinweis, dass das Zulassungsrecht Ländersache ist und das KBA daher keine rechtsverbindliche Aussage treffen kann und aufs örtliche Straßenverkehrsamt verweist.


    MfG
    Ralf

  • Leute, macht es euch nicht so schwer! Alle Mopeds, die in der DDR produziert wurden und noch vor dem 28.02.1992 in Verkehr kamen, können normal mit dem Mopedschein gefahren werden. Da spielt der Einigungsvertrag sehr wohl eine Rolle. Durch diesen wurde das Bestandsrecht gesichert!!!
    Es ist dabei völlig unerheblich wann der Fahrer den Schein gemacht hat. Die Mopeds der DDR wurden durch den Einigungsvertrag mit den Mopeds der BRD und EG gleichgestellt und behalten ihre Berchtigung fort. (Natürlich nur ungetunt!!!)

  • Zitat von Dummschwaetzer


    Nö, der ist auch nicht mehr legal, denn im Gesetz steht eindeutig 50 cm³ und nicht 54 cm³.


    Doch der ist noch legal weil die Simson ja Ihre ABE incl der Reparaturschliffe bekommen hat und beim letzten sinds dann 54 ccm


    Nur das Anwenden der Repaschliffe des altem Zylinders ( 41,5mm ) auf die neue Motorenreihe mit 44 mm ist illegal und dann liegt man bei 59 ccm ( also auch wenns angeboten wird immernoch kein 60 ccm Zylinder aber illegal)

  • Zitat von Shadowrun

    Doch der ist noch legal weil die Simson ja Ihre ABE incl der Reparaturschliffe bekommen hat und beim letzten sinds dann 54 ccm


    Leider sehe ich das nicht so Shadowrun, denn das wäre dann ja gegen die ausdrückliche gesetzliche Regelung in Deutschland, die 50 cm³ als Obergrenze für Kleinkrafträder festschreibt.
    Selbst früher in der DDR waren es meiner Meinung nach offiziell nur 50 cm³.
    Dass dann in der DDR auf Grund der materialökonomischen Zwänge und des allgemeinen Recourcenmangels in der Praxis (vernünftigerweise) bis zu sechs Ausschliffe gemacht wurden und dadurch die 50 cm³ Grenze leicht überschritten wurde, war wohl eher eine Grauzone in Form einer stillschweigenden Duldung aller Beteiligten, als eine offizielle gesetzliche Regelung.
    Oder meine ich das nur?


    Ich laß mich hier aber gern durch Zitate von einschlägigen DDR-Gesetzesvorschriften vom Gegenteil überzeugen. Wenn du also irgendwo aus alten DDR-Gesetzen bzw. den entsprechenden Durchführungsbestimmungen den passenden Joker aus dem Ärmel zaubern kannst, dann zieh ich den Hut und du darfst mir in den Stiefel kacken. :D

  • Zitat von Dummschwaetzer


    Ich laß mich hier aber gern durch Zitate von einschlägigen DDR-Gesetzesvorschriften vom Gegenteil überzeugen. Wenn du also irgendwo aus alten DDR-Gesetzen bzw. den entsprechenden Durchführungsbestimmungen den passenden Joker aus dem Ärmel zaubern kannst, dann zieh ich den Hut und du darfst mir in den Stiefel kacken. :D


    Na ja für mich ergibt sich das aus dem normalen Menschenverstand.


    Rechtlich gilt der Hubraum in der ABE. Da drinen sind dann auch die verschiedenen Kolbengrößen eingetragen. Müßte nun einer mal nachschauen ob in Flensburg auch die Repaschliffe in der ABE sind aber ich gehe stark davon aus da ja der Originalschliff von Werk aus schon +- ein paar Zentel war.


    Das selbe kannste bei Autos sehen bei denen es auch 1 oder 2 Übermaßkolben gibt. Deren Hubraum wird auch nicht angepaßt auch wenn ein Motor 1998 ccm hat und mit Übermaßkolben bestimmt 2000+ x eine Steuerkategorie größer einzustufen wäre


    Aber wenn ich lustig bin frage ich mal meinen TÜV Onkel beim nächsten mal ob es einen effektiven Hubraum fürs Gesetz gibt und ob sich dieser am realen orientiert innerhalb der Reparaturschliffe.


    Btw glaube ich nicht dassReparaturschliffe ne Erfindung des DDR Mangelsystems war.

  • Zitat von Shadowrun

    Btw glaube ich nicht dassReparaturschliffe ne Erfindung des DDR Mangelsystems war.


    Das glaube ich auch nicht, aber daß es derer gleich sechs Stück waren, mag womöglich schon eine ostzonale Besonderheit gewesen sein. :)

  • Ich meine daß wir bezüglich Reparaturschliff hier zu keinem Ergebnis kommen können.


    Falls wirklich jemand mit einem Reparaturschliff>50cm³ in einen Unfall verwickelt sein sollte, das herausgefunden werden sollte und ein Anwalt denjenigen dann verklagt, wird der Richter ebenfalls vor der Frage stehen: Gewohnheitsrecht gegen Buchstaben des Gesetzes.
    Und wie der dann entscheidet ist für uns wenig abschätzbar solange es einen solchen Fall nicht gibt.


    Gruß Alex

  • Was ist hier überhaupt dran?
    (aus einem Ebayratgeber)


    Denn entscheidend für die 60-km/h-Zulassung ist nicht nur das Baujahr, sondern auch der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme durch den ersten Käufer! Das muß vor dem 1. März 1992 passiert sein! Um das zu dokumentieren, braucht man den Eintrag auf der originalen Betriebserlaubnis!


    Vergeßt nicht, in Flensburg sitzen zwar Experten, aber eben westdeutsche Experten. Denen sind die 60 km/h gar nicht recht. Außerdem könnt Ihr nur mit den originalen Papieren prüfen, ob noch der originale Motor drin ist. Das ist wichtig, wie Ihr noch sehen werdet. Und wenn das alles "KEIN PROBLEM" ist, wieso hat der Verkäufer dann nicht mal eben Papiere besorgt? Ist doch alles ganz einfach! Oder etwa doch nicht???


    Wenn das stimmt wirds wohl doch nit so einfach mit der abe vom kba oder?

    • Offizieller Beitrag

    Die Schwalbe wurde bis 1986 produziert. Das waren 6 Jahre bis 1992, in denen diese Fahrzeuge mit Sicherheit nicht auf Halde standen. Man braucht ein Datum als Stichtag, um die Juristen zufrieden zu stellen. In der Praxis geht man vom Baujahr als Jahr der ersten Inbetriebnahme aus. Das Gegenteil soll dir erstmal einer beweisen...


    Und die Motornummer steht eh nicht in den neuen ABEs. Und wenn mich nicht alles täuscht, auch nicht in allen DDR-Papieren.


    MfG
    Ralf

  • zum thema übermaß: ich habe in der oldtimer markt mal einen bericht gelesen über irgendeinen wassergekühltes westdeutsches zweitaktmoped gegen ende der 70er. da war die rede von 6 übermaßen. ich weiß aber nicht mehr was das für ne kiste war, ich meine herkules.

  • hey...
    ich bin jetzt total verwirrt....
    wollt jetzt mit meinem Führerschein anfangen und wenn möglichst dann mit der Kr51/2 fahren.
    Im Führerschein wird dann aber stehen das ich nur 45kmh fahren darf.
    Mein Fahrlehrer hat gesagt ich kann diese Maschine fahren da sie irgendwie vor 2001 erstzugelassen wurde (hab ich nich so ganz verstanden)
    Mal hört man so un da wieder das mans nich darf...
    ich weiß jetzt nicht mehr was da stimmt.
    Hab dan gestern mal an die grünen geschrieben. Als Antwort kam dann:


    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Wenn diese "Simson Schwalbe" eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat, darf das Fahrzeug mit der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr gefahren werden. Ausnahmen für Fahrzeuge der ehemaligen DDR gibt es nicht, es gab nur Ausnahmen für die Inhaber von Fahrerlaubnissen der ehemaligen DDR.


    Jetzt die Frage: Gibt es irgendwo eindeutige Regeln das ich fahren darf. Ich meine die Schwalbe hat ja auch noch die kleine Nummer.
    Und was passiert wenn ich es einfach ausprobiere und die mich erwischen...
    Naja schonmal danke für eure Antworten ^^

    • Offizieller Beitrag

    Wie wärs, wenn du dir einfach mal diesen Thread hier von Anfang bis Ende durchliest? :roll:


    €dit: Die FEV gibts auch im Netz. Sollte man übrigens auch mal den Grünlingen vorlegen, die dir diese überaus "weise" Antwort gegeben haben. Welches Dorfrevier war das denn? Dann kann man da nen weiten Bogen drum machen...


    MfG
    Ralf

  • Mhm genau des wundert mich...
    Ich hab nich in irgendeinem Ddorf gefragt sondern direckt ne Mail an die Polizei BW (Verkehrsabteilung) geschickt. Eigentlich dachte ich das die sowas wissen...
    Ach ja hab mir eigentlich alles durchgelesen und wollte eigentlich nur ne bestätigung... Naja danke :oops:
    Ich hoff mal das des stimmt was da steht

  • Der immer wieder gern genommene Irrtum ist, daß ja Fahrlehrer und Polizisten sich damit auskennen.


    Sollten sie, das stimmt. Aber sie können keine verbindliche Antwort geben und müssen dies auch nicht können.


    Es kommt nicht umsonst täglich vor, daß unbescholtene Schwalbefahrer von uninformierten Polizisten angehalten werden und sogar mein damaliger Fahrlehrer war nicht davon abzubringen, daß man mit dem aktuellen Moppedschein keine DDR-50er fahren dürfe...


    Ich plädiere immernoch dafür, daß für Erstanmelder in diesem Forum erstmal ein großes, blinkendes Popup aufgeht, wo groß drin steht "JA, DU DARFST". :D

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