Ganz einfach, diese waren nur in der Hochchse drehbar am Heck gelagert.
Sind inzwischen sehr gefragt, die Dinger..
Gruß,
Richard
Ganz einfach, diese waren nur in der Hochchse drehbar am Heck gelagert.
Sind inzwischen sehr gefragt, die Dinger..
Gruß,
Richard
Solche Anhänger gibts sogar heute noch neu für manche Motorräder.
An der MZ sind aber definitiv die Anhänger aus Heldrungen zugelassen, andere gabs in der DDR auch gar nicht.
Der MKH/RB dürfte keine Zulassung an der MZ haben. Das andere schaue ich bei Gelegenheit nochmal nach.
Zitat von Baumschubser
Der MKH/RB dürfte keine Zulassung an der MZ haben. Das andere schaue ich bei Gelegenheit nochmal nach.
Ne weil du doch meintest die brauchen nix an der S70 / SR80.
ahh steht unter 4.2.1 der ABE: Bei Verwendung hinter Kleinkrafträdern (tB SR80) ist gem. § 18 StVZO an der Rückseite des Anhängers eine dem ziehendem Fahrzeug entsprechende Kennzeichentafel zu führen.
ZZ gibt es noch keine konstruktive Lösung für die Anbringung der Kennzeicentafel. Für eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung fehlt die notwendige ENergiebilanz.
Ob nun Ja/Nein Kenzeichen für ein Kennzeichen hinten ist wohl Auslegungssache.
@ Richy
Echt?
Ist aber bestimmt nicht prikelend mit der 250er ETZ und Holland-Wohnmobil über die Autobahn
Sowieso Seitenwagen und Hänger? Ist an einer MZ bestimmt net so toll
MfG joker317
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