• Zitat von Baumschubser


    Shadowrun


    Der MKH/RB dürfte keine Zulassung an der MZ haben. Das andere schaue ich bei Gelegenheit nochmal nach.


    Ne weil du doch meintest die brauchen nix an der S70 / SR80.


    ahh steht unter 4.2.1 der ABE: Bei Verwendung hinter Kleinkrafträdern (tB SR80) ist gem. § 18 StVZO an der Rückseite des Anhängers eine dem ziehendem Fahrzeug entsprechende Kennzeichentafel zu führen.
    ZZ gibt es noch keine konstruktive Lösung für die Anbringung der Kennzeicentafel. Für eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung fehlt die notwendige ENergiebilanz.


    Ob nun Ja/Nein Kenzeichen für ein Kennzeichen hinten ist wohl Auslegungssache.

  • @ Richy
    Echt?
    Ist aber bestimmt nicht prikelend mit der 250er ETZ und Holland-Wohnmobil über die Autobahn :D
    Sowieso Seitenwagen und Hänger? Ist an einer MZ bestimmt net so toll
    MfG joker317

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