Tach,
also ich habe ja so einen Mopedanhänger aus DDR-Zeiten den ich auch regelmäßig mit meinem vorgespannten S50 benutze. Da mir die Beschleunigung sowie die Bremskraft zu dürftig ist und gerade die Bremskraft oft zu wünschen übrig lässt, habe ich mir überlegt an meine TS 150 eine AHK zu machen. Ich habe sowas schon mal gesehen(an einer ES glaub ich).
Nun meine Fragen:
Gab es AHK's für MZ damals zu kaufen, bzw. gibt es heute noch welche?
Ist es erlaubt mit Anhänger an der 150er TS zu fahren?
Ich hoffe jemand weiß was, auch wenns nicht richtig passt(aber deshalb ist es ja im Smalltalk )
MfG joker317
MZ AHK
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Na ja wenn du ne passende Kuppllung + Anhänger findest wieso sollte es verboten sein.
Gibt ja auch ne Geschwindigkeitsbegrenzung für 2 Räder mit Anhänger in den Fahrschulheften
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Naja weiß auch nicht, aber kann sein das das irgendwie verboten ist.
Aber nu nochmal: Gabs überhaupt AHK's für MZ?
MfG joker317 -
Ja, sowas gab es. War aber extrem selten. Auch hier gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h und wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, braucht der Anhänger eine eigene Zulassung. Also das komplette Trauerspiel mit großem Kennzeichen, Zulassung, eigener Versicherung und ggf. sogar Steuer und aller 2 Jahre zum TÜV. All das bedingt dann nach meinem Verständnis das Verbot, diesen Anhänger dann wieder ans Moped anzuhängen.
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Ohh danke.
Also mehr als 40 würde ich eh nicht fahren, denn der Hänger so dermaßen 8 in den Reifen dass man schon bei 30 Angst haben muss.
Aber zu DDR-Zeiten ist man doch mit den Mopedhänger gefahren oder(also an den Motorrädern)?
Zulassen was ist das?
Bei uns sind es 4km bis zum Komposthaufen und das sind die einzigen Touren und ich hab nicht mal die Elektronik angeschlossen. Theroritisch dürfte man eh mit keinem Hänger aus DDR-zeiten fahren, aber weißt ja wies im Osten da drücken die Bullen nochmal ein Auge zu, aber bei einem Motorrad weiß ich eben nich und da dachte ich man kann sich ja zumindest mal umhören wegen der echtl. Sache.
Hat noch jemand so ein Ding rumzuliegen?(auch für AWO)
MfG joker317 -
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Na mit zulassen meine ich, dass der genau wie ein PKW Anhänger eine "echte" Zulassung benötigt und nicht nur ne ABE. Dazu gehört dann ein richtiges KFZ Kennzeichen, eine eigene Versicherung und all das, was ich oben schon geschrieben habe.
Am Moped ist das einfacher. Der Anhänger ist erstmal generell über das Zugfahrzeug mitversichert. Eine ABE benötigt man trotzdem genau wie fürs Moped. Sowas hat bloß kaum jemand noch. Ich habe mir für meinen Anhänger die komplette ABE organisiert mit allem drum und dran. Die kann man natürlich nicht während der Fahrt dabei haben.
Als Besonderheit gibts beim Mopedanhänger noch die idiotische Forderung, ein Duplikat des Versicherungskennzeichens am Anhänger anzubringen. Das muss in Größe und Farbe dem jeweiligen Kennzeichen des Mopeds entsprechen. Sehr sinnig die Sache, wenn man den Anhänger mit verschiedenen Mopeds nutzen will. Anfragen diesbezüglich bei der örtlichen Zulassungsstelle und sogar beim Bundesverkehrsministerium haben nur BlaBlaBla zur Folge gehabt, konkrete Aussagen zu diesem Sinnlosparagraphen konnte keiner machen. Also bleibts wie es ist: an meinen Anhänger kommt kein Kennzeichen dran und das hat zumindest bisher auch noch niemanden gestört.
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Halo joker,
mein schlaues MZ Buch (Wie helfe ich mir selbst, Ausgabe 1996) sagt dazu folgendes:3.4. Zulässige Umbauten und Veränderungen
Die folgenden Umbauten sind nicht genehmigungspflichtig, a) und b) müssen aber bei der zuständigen Behörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden:
a)
Der nachträgliche Anbau eines Seitenwagensb)
der Anbau einer Vorrichtung für Anhängerbetrieb (nur gestattet für die Typen 250, zulässige Anhängemasse 110kg für TS und ETZ (ETZ bis Baujahr 1986); Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger 60 km/h; der Anhängerbetrieb beeinträchtigt das Fahrverhalten und sollte nur in Ausnahmefällen
vorgesehen werden)c)
umgebaute oder neuere Motoren innerhalb eines Typs, z.B. TS 125 in TS 150so stehts geschrieben
Gruß, Theresa
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Zitat von Baumschubser
Als Besonderheit gibts beim Mopedanhänger noch die idiotische Forderung, ein Duplikat des Versicherungskennzeichens am Anhänger anzubringen. Das muss in Größe und Farbe dem jeweiligen Kennzeichen des Mopeds entsprechen. Sehr sinnig die Sache, wenn man den Anhänger mit verschiedenen Mopeds nutzen will. Anfragen diesbezüglich bei der örtlichen Zulassungsstelle und sogar beim Bundesverkehrsministerium haben nur BlaBlaBla zur Folge gehabt, konkrete Aussagen zu diesem Sinnlosparagraphen konnte keiner machen. Also bleibts wie es ist: an meinen Anhänger kommt kein Kennzeichen dran und das hat zumindest bisher auch noch niemanden gestört.Ich wurde letztens kontrolliert.
Nen Polizist auf Streife mit nem jungen dabei.
Wa ganz coll haben sich die ganze Zeit Moped und Hänger angeschaut....
Gemeint das ist ja mal nen richtiger Hänger mit Beleuchtung und so...Und dann meinte der Junge : Mensch das Kennzeichen fehlt aber hinten das von vorne sieht man ja garnicht und wollte mir nen Bußgeld aufdrücken + Punkt. Da meinte der alte (war so geil wie in der Leerstunde) "Schau mal hin.... das ist ein Versicherungskennzeichen. Kein amtliches Kennzeichen. Das ist weder beleuchtet noch muß es hinten wiederholt werden.... Na ja wir müssen jetzt weiter ..."
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@ Theresa
Nur 250er? Was solln das für ein Sinn haben? Was man mit einem S50 schaftt das schafft man mit einer 150er doch locker. Aber naja dann muss eben die AWO herhalten
@ Shadowrun
Was habtn ihr für Polizisten? Das Versicherungskennzeivhen muss am Hänger wiederholt werden(Gesetzeslücke: wiederholt also einfach mit dem Pinsel ranpinseln )
MfG joker317 -
Zitat von joker317
@ Shadowrun
Was habtn ihr für Polizisten? Das Versicherungskennzeivhen muss am Hänger wiederholt werden(Gesetzeslücke: wiederholt also einfach mit dem Pinsel ranpinseln )
MfG joker317Habs gerade mal rausgesucht. Stimt muß ich ja noch was malen
Ist aber keine Lücke da sondern steht da so geschrieben:
Zitat
Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, daß sie in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Fahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Fahrzeug und der Erkennungsnummern am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich. -
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Mist! Naja war auch eher als Joke gemeint, wer malt sich schon an seinen Mopedanhäger ein Kennzeichen?
MfG joker317 -
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Darüber habe ich auch grade gestaunt und ich halte es für ziemlichen Unsinn. Aus den Zeiten vor 89 ist mir zumindest eine TS 150 bekannt, der mit Anhänger rumgekachelt ist. Komisch auch, dass man an ner MZ 60km/h fahren darf.
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@ schubser Wahrscheinlich Marke Eigenbau. Oder es gab für MZ noch andere Anhänger, weiß da jmd. was?
MfG joker317 -
So hab was gefunden auf den MZ-bastel-Seiten von Miraculis, da ist es die dritte AHK. Und da ich noch eine Schwalben Ahk da habe werde ich gleich mal hinter gehen und gucken ob das auch so funktioniert
MfG joker317 -
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Zitat von Baumschubser
Darüber habe ich auch grade gestaunt und ich halte es für ziemlichen Unsinn. Aus den Zeiten vor 89 ist mir zumindest eine TS 150 bekannt, der mit Anhänger rumgekachelt ist. Komisch auch, dass man an ner MZ 60km/h fahren darf.
Na ja so stehts auch im Fahrschulbuch für Gespanne mit 2 Rad als Zugfahrzeug.
Hatte letztend auch welche in Hamburg gesehen. Solche Amibikes mit normaler Kugelkupplkung und hintem nem kleinem atoanhänger dran
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Nöö, das war ein stinknormaler Mopedanhänger mit Blinkern, wie er sonst ans S51 kommt. Der war damals ganz normal angemeldet und somit zugelassen fürs Motorrad. Am Moped brauchte man ja auch in der DDR nix extra machen, wenn ein Anhänger geschleppt wurde. Der war auch damals über das Zugfahrzeug mitversichert.
IMHO braucht man das derzeit auch nicht am S70/SR80 und die haben ja auch ein reguläres Kennzeichen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
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Da habe ich irgendwo gelesen dass dann am Hänger noch vomn Strom fürs Rücklicht eine Kennzeichenbeleuchtung überm Kennzeichen anzubringen ist.
Müßte ich mal nachschlagen aber irgendwas gabs da....
edit. Stand das nicht in der Komplett ABE vom Hänger die ich uns besorgt habe ???
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Wenn man einen Beiwagen hat, darf man sogar richtige Anhänger ranhängen...
(Fürs Ersatzgespann, für alle Fälle)
Gruß,
Richard -
moinmoin
wollte gestern schon was dazu schreiben aber auf einmal war das Schwalbennest weg.
Also zu DDr Zeiten gab es noch Anhänger für die ( Großen ) Roller, wie Tatran, Berlin, Troll usw.
Die hatten aber nur ein Rad, fragt mich nicht wie die befestigt waren.von null auf sechzig viermal schalten
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