Fahren OHNE Blinker ...?

  • Hallo zusammen! Endlich bin ich auch glücklicher Besitzer einer Schwalbe, genauer gesagt einer KR 51, Baujahr 1966.


    Meine Schwalbe ist vom Vorbesitzer top hergerichtet worden. Allerdings hat sie keine Blinker ...


    Wisst ihr, ob ich auch ohne Blinker fahren darf? Oder muss ich meine Schwalbe "nachrüsten"?

    Vielen Dank für Tipps!

  • Du darfst eine Schwalbe prinzipiell auch ohne Blinker fahren, siehe => § 54 Abs. 5 StVZO
    Ob das Fehlen der Blinker an einem Fahrzeug, das original mal Blinker dran hatte aber in die Betriebserlaubnis eingetragen werden muß, darüber streiten sich hier im Forum die Geister.
    Genaues kann dir wahrscheinlich nur der Mann vom TÜV bzw. der DEKRA sagen.


    Lödeldödelööö ...

  • Auf diesen Paragraphen kannste aber nur drauf zurückgreifen wenn das Fahren ohne Blinker nicht die ABE außer Kraft setzt was aber der Fall ist wenn die Blinker an der Schwalbe fehlen.


    Gruß
    Robert


    P.S.: In meiner ABE wird z.B. die Breite des Fahrzeugs mit Blinkern gemessen.

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • die KR51 gab es ab Werk nur mit Blinkern, d.h. auf den § kannst du dich nicht berufen
    dazu müsstest du zum TÜV und dann mit Verweis auf den § die Blinker austragen lassen


    was anderes ist es bei der S51, wenn auf dem Typenschil nur S51 ohne Buchstabe steht, dann ist es mittels der neuen ABE nicht mehr nachweisbar ob die ab Werk Blinker hatte, denn die ABE's sind alle gleich

  • ist doch ganz einfach:Kauf dir nen Auto und bau die Blinker (Sofern es wie deine Schwalbe Welche hatte)aus.Dann frag ma nen Freundlichen Polizist ob du so Fahren darfst.Wenn du damit durch die Gegend fährst und einen siehst.
    Dann hör gut zu was er dir sagt. :smokin:
    Und das gleiche was er dir für dein Auto sagt gilt auch Für die Schwalbe!
    Dürfte so ungefähr den Wortlaut haben:"Nein dürfen sie nicht!Wenn welche dran waren müssen auch welche dran sein,weil es so Hergestellt wurde und auch nur im Vollständigen Zustand noch eine gültige ABE besitzt!"


    Was Orginal dran war gehört auch dran.Dazu gehören auch Lichttechnische Einrichtungen!

    Simson Schwalbe:Leistungsarm und schadstoffstark!

  • Danke für die Tipps! Jetzt weiß ich wenigstens, dass mein Schwalbe mal Blinker hatte und werde auch wieder welche ranschrauben. Das ständige Arm-Rausstrecken ist sowieso nicht das Wahre ... ;)


    Danke nochmals,
    Robert :r)

  • Hab das ähnliche Problem bzgl. der Blinker!
    Hab aber irgendwo mal gelesen dass es auch Schwalben aus den frühen Jahren gibt, an denen vom Werk aus noch keine Blinker angebracht waren!
    Demnach müsste man ja jetzt auch keine dran machen!
    Weiß aber nicht ob meine darunter fällt!
    Hat jemand ne Ahnng ob das stimmt???
    Und v.a. wo ich das zuverlässig nachschauen kann???

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von siccs

    Hab das ähnliche Problem bzgl. der Blinker!
    Hab aber irgendwo mal gelesen dass es auch Schwalben aus den frühen Jahren gibt, an denen vom Werk aus noch keine Blinker angebracht waren!
    Demnach müsste man ja jetzt auch keine dran machen!
    Weiß aber nicht ob meine darunter fällt!
    Hat jemand ne Ahnng ob das stimmt???
    Und v.a. wo ich das zuverlässig nachschauen kann???


    Jede Schwalbe von 1964-1986 hatte vom WERK aus Blinker.



    Hach... ich liebe diese Blinkerdiskussionen, baut einfach welche an und gut ist.


    MfG


    Tobias

  • Es ist wohl mal wieder an der Zeit, dieses schöne Dokument einzustellen - ganz einfach die Blinker "austragen" lassen, und alles ist legal


    Stellt das Teil doch einfach auf die Startseite oder FAQ oder so :D


    Bremslicht könnt ihr euch auch gleich mit "austragen" lassen


    Gruß und schöne Festtage vom DieBlinkermärchenDerHalbwissendenJetztHoffentlichEndgültigZerstörrtHabenden
    Kai

    • Offizieller Beitrag

    Und wie beim letzten Mal, als dieses Dokument auftauchte, stelle ich die Frage:


    Wer zum Geier ist so bescheuert und bezahlt auch noch Geld, um Teile, die die eigene Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, loswerden zu dürfen? Das hat ja schon was von Selbstverstümmelung...


    Und warum sollten wir so eine fragwürdige und lebensmüde Haltung auch noch fördern, indem wir so einen Mist auf der Startseite vorschlagen?


    MfG
    Ralf

  • Das mit den Blinkern war schon bekannt. Einfach nur Blödsinn. Aber jetzt noch das Bremslicht austragen? :shock:


    Was wohl dieser Fetzen Papier wert ist, wenn es kracht?
    Blinker weg, Bremslicht weg - die Versicherungen werden sich freuen. :rolleyes:


    Gruß
    Al

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