Welche Schwalbe war nochmal die schnellste (75 km/h)

  • Hallo, es gab doch eine Schwalbe (50ccm) die mit 70 oder 75 km/h eingetragen war, oder? Welche ist das/woran erkennt man Sie?
    Oder gibt Es evtl. noch ne andere Schwalbe die noch besser läuft?


    Schonmal vielen Dank, Michael :bounce:

  • Meinst Du den Sperber? 50ccm Leichtkraftrad - aber kein 50er Lappen.


    Sperber


    ...sind viele Schwalbeteile dran...



    60 legal mit 50ccm und kleinem Lappen ist doch schon super.... Tuckerte gestern mitm SR50 im dritten Gang hinter nem Plaste her, bis ich endlich überholen konnte.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Hmm, glaube war ne Schwalbe (halt nen Roller) bin mir nur nicht mehr so sicher welche...glaube war ne KR51/1 aber???? Sie war mit 70 oder 75 km/h eingetragen und man konnte/kann Sie mit nem normalen 50er/Autoführerschein fahren.


    Nochmals vielen Dank

  • Es gibt keine Schwalbe welche legal 75 fuhr und das auch noch eingetragen hat. Bei 60 km/h ist mit dem Autoführerschein Schluß. Wer schneller fährt braucht zwingend den Motorradschein. Der Sperber war das einzige mit nem 50er Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60. Dieser kann aber nur mit dem Motorradschein gefahren werden.


    Grüße
    Joachim

  • Zitat von hutmacherjunk

    Hmm, glaube war ne Schwalbe (halt nen Roller) bin mir nur nicht mehr so sicher welche...glaube war ne KR51/1 aber????


    75km/h gab es legal von Simson nur beim schon erwähnten Sperber (49ccm), bei der S70 und beim SR80 (beide 69ccm). Alle Schwalben sind mit 60 km/h eingetragen.


    Zitat von hutmacherjunk


    Sie war mit 70 oder 75 km/h eingetragen und man konnte/kann Sie mit nem normalen 50er/Autoführerschein fahren.


    So eine Simson hat es nie gegeben und gibt es auch heute nicht. Für eine Simson mit mehr als 60km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit war und ist mindestens der 'kleine' Motorradführerschein Klasse A1 nötig.


    Gruß, thesoph


    edit: da war wieder einer schneller...

  • Hmm habe da echt was in erinnerung mit 70 - 75 kmh in erinnerung. Ne Feundinn von mir hatte mal einen, da stand in den Papiern irgendwas um die 70 kmh??
    Glaube gabs auch nur in 2 Farben (Sandbeige oder so und ??)
    Ps.: hatte auf jeden Fall nicht mehr als 50ccm


    Vielleicht gibts ja doch so Eine ; )



    Nochmals vielen Dank ; )

    • Offizieller Beitrag


    Eine Schwalbe hat vom Werk und legal aus nur 60km/h.... Alles was mit mehr als 60km/h eingetragen ist, darf man NICHT mit dem Autoführerschein fahren. PUNKT


    MFG

  • Zitat von Rossi

    Eine Schwalbe hat vom Werk und legal aus nur 60km/h.... Alles was mit mehr als 60km/h eingetragen ist, darf man NICHT mit dem Autoführerschein fahren. PUNKT
    Nix Punkt: Eine 50ccm Maschine von Kreidler und Zündapp liefen in der 70er Jahren schon gut 100km/h und durften mit dem dreier Führerschein(Auto) gefahren werden. Ich darfs heute noch! :bounce: Servus Dobermann


    MFG

    Du kannst einen Blinden nicht verurteilen, wenn er nicht sieht.

  • Zitat von austroschwalbe

    Es kann sich dabei nur um den Sperber handeln. Der hatte aber 70 ccm und ist daher nicht mehr mit "M-Schein" zu fahren. Da braucht man min. A1.


    Der Sperber hat auch nur 49,6ccm. Motorradführerschein braucht man aber schon wenn eines der zwei Kriterien überschritten wird:
    -schneller als 60km/h
    -mehr als 50ccm.


    Gruß, thesoph

  • @ Dobermann, das ist Quatsch. Kreidler, Zündapp und co. hatten zwar damals als einzigstes Limit 6,25 PS, Geschwindigkeit egal und ich muß zugeben ich weiß nicht welchen Führerschein man damals brauchte, heute allerdings müssen diese Fahrzeuge ebenso wie der Simson Sperber mit einem amtlichen Kennzeichen (wie ne 80er) angemeldet und alle 2 Jahre dem Tüv vorgeführt werden. Und mit dem heutigen Auto-, oder Mopedführerschein darf man die nicht fahren, da brauchts schon mindestens A1.

  • "Als Kleinkraftrad (auch als Mokick bezeichnet) werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999 (Stand: 2004).


    Kleinkrafträder mit Pedalen werden als Moped bezeichnet. Mopeds mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h (in Deutschland) werden als Mofa bezeichnet.


    In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).


    Bis zum 1. April 1980, der Einführung der Leichtkrafträder damals als "80er", wurden in Deutschland die heutigen Kleinkrafträder als Moped (Motor + Pedale) und Mokick (Motor + Kickstarter) bezeichnet. Ein „Kleinkraftrad alten Rechts“ war ein Kraftrad mit nicht mehr als 50 cm³ und im Gegensatz zum Mokick, einer Höchstgeschwindigkeit ohne Begrenzung! Die Industrie einigte sich jedoch auf eine freiwillige Beschränkung der Leistung von 4,1 KW (5,6 PS, ca. 80 Km/h) und später auf max. 4,6 KW (6,25 PS, ca. 85 Km/h)! Die Unfallhäufigkeit mit hohen Versicherungsprämien und die durch die hohen Drehzahlen starke Geräuschentwicklung führte zur Einführung der "80er". Kleinkrafträder des alten bundesdeutschen Rechts (Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1983) mit nicht mehr als 50ccm und ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gelten seit dem 1. April 1980 als Leichtkrafträder. (§ 72 zu § 18 Abs.2 Nr. 4a StVZO)."



    "Als Leichtkraftrad werden motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von über 50 cm³ und maximal 125 cm³ bezeichnet. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Leichtkrafträder sind nicht zulassungspflichtig und damit steuerfrei. Sie müssen jedoch ein eigenes amtliches Kennzeichen führen und alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.


    Zum Führen eines Leichtkraftrades ist in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse 1b oder A1 erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Ist der Fahrer jünger als 18 Jahre, darf das Kraftfahrzeug die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht überschreiten.
    Zum Führen eines Leichtkraftrades berechtigt ferner der Führerschein der


    * Klasse 3 oder 4, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde oder
    * der Klasse 1b (nach dem 1. April 1980 erworben)
    * der Klasse 1A.


    Als die Klasse 1b 1980 eingeführt wurde waren die Vorgaben: Hubraum bis 80 cm³, Höchstleistung bei max. 6000 1/min. und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 80 km/h.


    Sonderfall:


    Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung des alten bundesdeutschen Rechts (Erstzulassung bis zum 31.12.1983) mit nicht mehr als 50ccm und ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gelten seit dem 01.04.1980 als Leichtkrafträder. (§ 72 zu § 18 Abs.2 Nr. 4a StVZO). Fahrzeuge, die nach dem 31.12.1983 erstmals in den Verkehr kommen, gelten als Krafträder.


    Kleinkrafträder mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40-50 km/h werden auch als Mokick bezeichnet, da sie mit einem Kickstarter angelassen werden im Gegensatz zm Moped, das mit Pedalen ausgerüstet ist."


    http://de.wikipedia.org/wiki/Moped
    http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Zitat von moewen

    @ Dobermann, das ist Quatsch. Kreidler, Zündapp und co. hatten zwar damals als einzigstes Limit 6,25 PS, Geschwindigkeit egal und ich muß zugeben ich weiß nicht welchen Führerschein man damals brauchte, heute allerdings müssen diese Fahrzeuge ebenso wie der Simson Sperber mit einem amtlichen Kennzeichen (wie ne 80er) angemeldet und alle 2 Jahre dem Tüv vorgeführt werden. Und mit dem heutigen Auto-, oder Mopedführerschein darf man die nicht fahren, da brauchts schon mindestens A1.


    Ich hatte damals den 5er Führerschein, der berechtigte da mit diese Teile zu bewegen, ebenso galt der Für Traktoren.
    Heute mußt du für jeden Scheiß nen extra Schein machen;pure Geldschneiderei :oops:
    Das mit dem amtlichen Kennzeichen und den 2 Jahren Tüv stimmt allerdings, da hast du Recht :(
    Servus Dobermann

    Du kannst einen Blinden nicht verurteilen, wenn er nicht sieht.

  • Das war die offene 50iger Klasse.. Der heutige Autoführerschein beinhaltet diesen nicht mehr weshalb ja auch beim Tausch alle vor 1980 mit 3er Führerschein den 125 ccm (A1 ) geschenkt dazubekommen als Ersatz für die offene 50iger Klasse,


    Simsons waren und sind aber bei 60 km/h mit Mopedführerschein zu fahren aber alles dadrüber (ob Kubik oder Geschw.) braucht den A1 Führerschein

  • was ihr dabei aber noch beachten müsst ist das gesetz, dass
    jedes Moped schneller fahren darf als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, wenn diese vom Werk aus bedingt ist.
    Heute zum beispiel bekommt jeder roller ne höchstgeschwindigkeit von 45km/h eingetragen und fährt trotzdem schneller.(meiner in der fahrschule für 70,bin das auch in der prüfung gefahren.)
    Das gleiche ist auch bei der schwalbe. Gründsätzlich ist sie mit 60 eingetragen. wenn sie aber vom werkszustand her schneller läuft ist das in ordnung.
    Meine zum beispiel fährt 65-70km/h ist aber im komplett originalem zustand.
    Wichtig dabei ist, dass man die geschwindigkeit nicht anhand des originalen tachos misst, sondern mit nem digitalem oder mitm auto, da der originale bekanntlich um ca. 5-7km/h falsch geht




    gruß, bonzinger

  • das nennt sich einfach werkstreuung und die ist in nem gewissen Rahmen erlaubt und sogar erwünscht.


    (was meinte wenn nen 100 PS Golf sich 50 Prozent der Fahrer freuen 100 PS zu haben 25 Prozent sogar 105 aber 25 % nur 95....


    Dann hätte VW 25 % Reklamationenobwohls eifnach ne Streuung unter den Motoren gibt.


    Also gleich etwas mehr im Bau einplanen.


    Genauso ist bei den Simmis auch. Wer sich das Leistung / Drehzahl Diagramm anschaut wird merken das bei 60 mehr als 3,2 PS erzeug werden können (und 3,2 PS braucht man um 60 zu fahren) also es wirklich bekannt ist das sie ihre runden 65 laufen.


    Zu realen 75 ist aber etwas mehr nötig als nur nen gut gepflegter Motor...

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