Guten Tag!
Ich wollte mal Fragen ob ich auch ein getöhntes Helm Visir haben darf?
Guten Tag!
Ich wollte mal Fragen ob ich auch ein getöhntes Helm Visir haben darf?
Wenns von Werk getönt ist bestimmt.
Wenn du seöber ansetzten willst eher nicht
Ja darfst du haben.Es wird meistens nur auf den Getönten Visieren,wenn du sie neu kaufst,nen aufkleber oder Zettel dabei sein wo empfolen wird,das man bei dunkelheit nicht mit einem getönten Visier fahren soll.
Wobei ich sagen muss das es stimmt.Ich hab für meinen Streetfighter nen "Leicht" getöntes genommen.Selbst da siehste schon deutlich weniger durch wenn es dunkel wird.Bin froh das ich nicht das "stark getönte genommen hab,oder das Silber verspiegelte!
Das steht dabei:
Visier Streetfighter®/05, diverse Ausführungen.
Denken Sie an Ihre Sicherheit, fahren Sie nie mit einem zerkratzten oder blinden Visier. Gerade bei Nacht reflektieren die Schrammen und Kratzer das Licht der Strassenbeleuchtung und/oder entgegenkommender Fahrzeuge. Regen kann diese Wirkung noch verstärken. Fahren Sie im Dunkeln/nachts nie mit einem dunklen Visier. Wechseln Sie ein verbrauchtes Visier rechtzeitig aus. Nehmen Sie auf Ihre Urlaubstour immer ein Ersatzvisier mit.
Habe auf mein getöhnten Visier aber kein e prüf und auf den durchsichtigen habe ich eins
Ich trag immer "Das unsichtbare Visier"
na ich lobe mir da meinen airoh sv55
bei dunkelheit nutze ich das normale klarglasvisier und wenn die sonne blendet dann kommt das zusätzliche getönte visier zum einsatz.
grüßla
aki
Also ich hab mir auch ein klarglas visir noch dazu gekauft. wenn man in die dunkelheit rein fährt ist getönt nicht wirklich praktisch
also mit meinem abgedunkeltem sonnenvisier ist es nachts der totale blindflug... wenn dann noch regen dazu kommt kann man eigtl. weder mit offenem noch mit geschlossenem visier fahren...
bei tag ist es super...
der verkäufer bei dem ich es erworben hab, meint allerdings wenn man in einen unfall verwickelt wird hat man auf jeden fall teilschuld... in wiefern dass stimmt kann ich nicht beurteilen...
grüße
Zitat von martin90also mit meinem abgedunkeltem sonnenvisier ist es nachts der totale blindflug... wenn dann noch regen dazu kommt kann man eigtl. weder mit offenem noch mit geschlossenem visier fahren...
bei tag ist es super...
der verkäufer bei dem ich es erworben hab, meint allerdings wenn man in einen unfall verwickelt wird hat man auf jeden fall teilschuld... in wiefern dass stimmt kann ich nicht beurteilen...
grüße
Ja is schon klar:Wenn einer bei rot über die Ampel Fährt und dir reinkracht ist das Visier schuld.ebenso wenn du an einer Ampel stehst und dir einer hinten drauffährt ebenso und man bekommt ne teilschuld.Der soll net son scheiß labern!Von wegen auf jeden Fall ne Teilschuld!
Zitat von Blechmade77Ja is schon klar:Wenn einer bei rot über die Ampel Fährt und dir reinkracht ist das Visier schuld.ebenso wenn du an einer Ampel stehst und dir einer hinten drauffährt ebenso und man bekommt ne teilschuld.Der soll net son scheiß labern!Von wegen auf jeden Fall ne Teilschuld!
Natürlich wird es nicht prinzipiell ne Teilschuld geben. Aber google mal 5 Minuten rum und überleg dir nochmal, ob du mögliche versicherungstechnische Konsequenzen wirklich so pauschal abstreiten willst...
MfG
Ralf
P.S. ein Beispiel
Zitat von Prof
Natürlich wird es nicht prinzipiell ne Teilschuld geben. Aber google mal 5 Minuten rum und überleg dir nochmal, ob du mögliche versicherungstechnische Konsequenzen wirklich so pauschal abstreiten willst...
MfG
Ralf
P.S. ein Beispiel
Das bezieht sich aber imer auf fälle bei denen der Motoradfahrer schuld hat!Der Verkäufer hat ja was von "Auf JEDEN Fall ne teilschuld"gelabert!
So und die Vrfahrt missachten kann auch mit nem Klaren Visier Passieren.
sobald es dunkel wird öffne ich mein Visier sowieso.das ist ja nur für tagsüber bei sonne!
Dafür hab ich ne klare Brille(ne Windschutzbrille! )
Autoschiben darfste ja auch net vorne tönen!
Mein Visier hat ne ece Freigabe.also muss es ja durch div.Prüfungen gegangen sein die das ja auch in deutschland erlauben.Es ist somit nicht verboten.Auf diesen Visieren wird wie schon oben beschrieben drauf hingewisen das man es nicht in dunkelheit Tragen SOLLE!nicht verboten.
Deswegen kann ich es absolut pauschal abstreiten in JEDEM Fall eine Teilschuld zu bekommen!
Und dann war das noch das:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm#VisiereGetönte Visiere haben den Vorteil Sonnenlicht abzuschwächen und somit eine Blendung des Motorradfahrers zu verhindern. Des Weiteren sind sie sehr beliebt, da man von außen nicht mehr durch das Visier durchsehen kann. Stark getönte Visiere müssen auch für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen, und dürfen nur bei Tageslicht unter guten Wetterbedingungen genutzt werden. Die Benutzung bei Nacht ist verboten und ist außerdem äußerst unpraktisch und gefährlich, da die Sicht quasi gleich Null beträgt. Bei einer Missachtung dieses Verbotes ist mit rechtlichen Konsequenzen und mit Verlust des Versicherungschutzes zu rechnen.
Was ich damit sagen will, ist folgendes: Es ist eigentlich völlig Wurscht, ob es prinzipiell eine (Teil)schuld gibt oder nicht. Grob fahrlässig und gefährlich ist das Verwenden solcher Visiere in der Dunkelheit allemal... Und zieht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.
MfG
Ralf
Zitat von ProfUnd dann war das noch das:
Was ich damit sagen will, ist folgendes: Es ist eigentlich völlig Wurscht, ob es prinzipiell eine (Teil)schuld gibt oder nicht. Grob fahrlässig und gefährlich ist das Verwenden solcher Visiere in der Dunkelheit allemal... Und zieht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.
MfG
Ralf
Da geb ich dir Vollkommen recht.Meine aussage bezog sich ja auf die bemerkung Des "JEDEN" falles.
Hätte er es so beschrieben das unter bestimmten Vorraussetzungen, bei einem Unfall eine Teilschuld aufgrund des dunklen Visiers zugesprochen werden kann,hätte ich auch nix gesagt!
Ich seh es ja selber ein das die dinger bei Dunkelheit gefährlich sind.
deswegen die klare brille!wenn schon,denn schon. :wink:
Also ich würe nie mit getöntem Visir fahren. HAt erstens den NAchteil bei Nacht udn REgen, wie schon erwähnt. Das Risiko dadurch einen Unfall zu bauen ist halt höher und zweitens war doch da was mit Blickkontakt zu anderen VErkehrsteilnehmern. So wird einem die Möglichkeit genommen, anderen Autofahrern deutlich zu amchen..." ey alder, ich seh dich, bitte sieh du mich auch "....
NAja, jedre muss aber selber wissen was er tut...
Gruß Muetze
moin, sorry wenn ich jetzt einen schon älteren thread ausgegraben habe.
so das mit dem blickkontakt ist aber iwie komisch, denn im auto haben die auch meist bei viel sonnenschein sonnenbrillen auf. bei denen kann man das auch nicht erkennen. und wenn man eine sonnenbrille unterm helm trägt ist das ja auch so.
aber ich muss sagen entweder verstehen die autofahrer meine handzeichen im kreisel nicht oder sie sind blind. also ob die mir im kreisel nun in die augen schauen oder auf die finger ist doch wohl wurscht bringen tuts nichts. zumindest hier nicht.
mfg
Low
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