ohne Blinker und ohne Licht fahren mit SR 50 ???

  • Hallo an alle
    Da ich neu in diesem Forum bin (welches ich übrigens sehr gut finde) wollte ich gleich mal ne Frage los werden.
    Ist es eigentlich erlaubt ohne Blinker und ohne Licht ( am Tag) zu fahren? Ich hab nämlich jetzt mal einen SR 50 Fahrer gesehen der weder Blinker dranhatte noch mit eingeschaltetem Licht ( am Tag) gefahren ist.Wie sieht denn da die Rechtslage aus?? Bin selbst ein SR 50 Fahrer und deshalb interessiert mich das schon.
    Vielen Dank im voraus und nochmal dickes Lob für das Forum
    Gruß Scheuch8

  • Bis auf die S50 N und S51 N ist es nicht erlaubt Blinker abzumontiere oder wegzudrehen.


    Das ist ein Irrglaube das man Blinker einfach abmontieren muß.


    Und zum Thema Licht:

    Zitat

    Seit dem 1. Oktober 1988 ist das Fahren mit Abblendlicht auch am Tage für Krafträder durch die Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt.


    Wer nicht fährt muß mit ner Strafe rechnen wenns der Polizei auffällt

  • Ich danke für die schnelle Antwort.Hab ich mir auch schon so gedacht.Aber worin liegt den nun der Unterschied zwischen einer N Ausführung und einer normal Ausführung.Von der Bauart sind sie gleich nur das der eine Blinker hat und der andere nicht.In den Papieren steht nichts von vorhandenen oder nicht vorhandenen Blinkern wie will die Polizei wissen ob mit oder ohne.
    Mofas haben ja auch keine Blinker!!!
    Dank im voraus

  • Mofas sind ja auch Motorisierte Fahrräder


    und wg den Blinkern. Der Unterschied ist einfach das die Ns vor nem gewissen Datum gebaut wurden wo Blinker noch nicht Pflicht waren.


    Genauso wie zB alte Polos keinen rechten Außenspiegel haben


    Oder Autos vor gewissen Baureihen keine Anschnallpflicht hinten haben usw.


    Nur kann man das nicht umdrehen " Wieso darf ich in meinem BJ 2000 Auto die Rückbankgurte nicht ausreißen usw... "

  • Mahlzeit!


    Auch auf die Gefahr hin, mal wieder in mein Fettnäpfchen zu treten und Sachen unnötig kompliziert zu machen:


    Zitat

    und wg den Blinkern. Der Unterschied ist einfach das die Ns vor nem gewissen Datum gebaut wurden wo Blinker noch nicht Pflicht waren.


    Das Datum liegt in der Zukunft :D In der aktuellen StVZO ist in §54 Abs. 5 Punkt 4 immer noch geregelt, daß Kleinkrafträder und sogar Leichtkrafträder prinzipiell keine Fahrtrichtungsanzeiger brauchen.


    AAABER:


    Was ich immer wieder gesagt bekommen habe:
    Wenn an einem Fahrzeug serienmäßig Blinker verbaut bzw. vorgesehen waren, müssen diese auch verbaut bleiben. Also nix mit einfach abbauen und gut ist!


    Wo diese Aussage aber nun gesetzlich verankert ist, habe ich allerdings noch nicht herausbekommen.
    Ich gehe einfach mal davon aus, daß dieses mit in der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugtyps festgeschrieben ist, und zwar in der ungekürzten Version, die irgendwo beim KBA im Aktenkeller schlummert. Der Zettel, den wir immer mit uns führen ist ja nur ein Auszug mit den nötigsten Daten.


    So, und jetzt dürft Ihr mich wieder hauen :smile:


    Gruß,
    Mac Heba


  • Klar das nach deinem ABER gilt auch
    aber imho wurden die N Modelle nicht mehr produziert weil in der DDR die Blinkerpflicht auch für Kleinkrafträder in Kraft getreten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hier stehen sich zwei Vorschriften gegenüber. Einmal wäre da der Passus aus der StVZO, wonach Blinker bei Mopeds nicht zwingend vorgeschrieben sind. Aber bei allen Simson, die serienmäßig eine Blinkanlage dran hatten gilt die ABE. Und um die zu erhalten, müssen die Blinker dran bleiben, alles andere ist IMHO eine unzulässige Typveränderung.


    Unterm Strich gibts keine Diskussion, Blinker gehören ran, auch wenn keine dran waren (/N), soviel Überlebenswille sollte jeder Mopedfahrer haben. :)):)):))

  • Zitat von Baumschubser

    Unterm Strich gibts keine Diskussion, Blinker gehören ran, auch wenn keine dran waren (/N), soviel Überlebenswille sollte jeder Mopedfahrer haben. :)):)):))


    Dito. Jeder Autofahrer ( ich ) kann das bestätigen dass dann die kurzen faulen Zuckbewegungen der Mofafraktion (wenn sie denn kommen ) nicht einen Blinker ersetzten

  • Erstaunlich ist es, dass so eine Genehmigung selbst in der Großstadt Hamburg zu bekommen ist! Vor einiger Zeit habe ich einen Typen mit einer alten MZ RT ohne Blinker am Tag den Jungfernstieg entlangbrausen sehen. Die Richtung gab er mit einem Handzeichen an; die Fahrweise sah nicht sehr sicher aus. Im Dunkeln wird das noch dramatischer. :rolleyes:


    Gruß
    Al

  • Das Bekommen der Ausnahme ist - zum Glück - nicht von Ort, Person oder ähnlichem abhängig, sondern es handelt sich hier um BUNDESrecht. Es wäre auch unschön, wenn von Stadt zu Stadt eine andere StVZO gelten würde...


    §53 regelt übrigens, dass die meissten von uns kein Bremslicht benötigen; §50, wie man das Fernlicht loswird und §56 warum ein Rückspiegel (links) reicht.


    Interessant ist für S51-Fahrer auch §60a; Versicherungskennzeichen dürfen u.a. nicht verdeckt angebracht sein - zumindest bei den großen Kunststoffrücklichtern eher schwierig...


    Gibt es einen Link o.ä. zu einer Kopie der "kompletten" ABE für die alten Simsons - ich würde gerne einmal selber sehen, was dort überhaupt vermerkt ist.


    Gruß

  • Da ist alles vermerkt.


    Kopie 24 € beim Flensburg anfordern.


    Nur eben genau Verlangen einen Abdruck der ganzen ABE.


    Habe ABE für meinen Simsonanhänger.


    Incl Anbaumaße .. GEwicht... Bremstest am SR50 usw...

  • Ich habe vergessen etwas zu erwähnen:


    Den SR50 gab es als N ab Werk ohne Blinker! Bei dieser Variante darf man auch ohne Blinker in den Straßenverkehr.
    Das Licht allerdings muß immer an sein.


    Gruß
    Al

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