Mahlzeit!
Ich hab hier noch einen DDR-Fahrradanhänger zu stehen, dessen Felgen/Reifen einen ähnlich stabilen Eindruck wie bei den DDR-Mopedanhängern machen. Auf dem aufgeklebten Schild von 1981 steht zwar "Fahrradanhänger", aber lässt sich das Gerät nicht als Mopedanhänger nutzen, wenn ich die entsprechende Elektrik nachrüste?
Wie sieht's eigentlich mit der ABE dafür aus? Die Suche konnte mir leider nicht helfen.