Wie erfahre ich, wann die Simson zum ersten Mal angemeldet w

  • Ich habe mir eine Simson SR50 gekauft, Papiere sind Zweitausfertigung vom 30.07.2001. Baujahr 1989. Wie kann ich denn herausbekommen, ob die Simson vor dem 28.Febr 1992 angemeldet wurde?
    diese zweitausfertigung ist abgestempelt durch Simson motorrad GmbH&Co.KG. Die gab es doch gar nicht mehr 2001, oder?

  • Dir geht es um die legalen 60 km/h, oder? Du brauchst da eigentlich keine wilden Befürchtungen aufzustellen. Mit dem Baujahr vor 1992 bist Du mit im Club. Simson gab es noch bis 2002, glaube ich.


    Gruß
    Al

  • Das ist so nicht korrekt.
    Laut Einigungsvertrag ist das Fahrzeug "zulassungsrechtlich im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO" den Fahrzeugen der BRD gleichgestellt, wenn "es bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen" ist.


    Nur weil das Fahrzeug von 1989 ist, kann man nicht klarstellen, ob es auch vor 1992 gelaufen ist. Es gab hier mal einen Link auf eine Ebay Auktion, wo SR50 aus der Originalproduktion verkauft wurden, die nie in Betrieb genommen worden waren, allerdings vor 1992 produziert worden waren.


    Allerdings kann man ja Papiere beim KBA nachordern, auf denen nicht vermerkt ist, wann das Fahrzeug erstmalig benutzt wurde. Also denke ich mal, du kannst ohne Probleme 60 fahren, allerdings haben bestimmt einige hier im Forum mehr Ahnung davon...

  • Der Einigungsvertrag und das ganze Blabla ist mir bekannt. Nur seien wir mal realistisch: Ohne die alte Klebehefte kann man nicht nachvollziehen, wann das erste Jahr der Inbetriebnahme war.


    Und sollte die Simson nicht vor 1992 das erste Mal zugelassen worden sein, dann darf sie halt nur 50 km/h fahren und bringt dann ihre guten 60 km/h im Rahmen ihrer Produktionstoleranzen. Glaubt hier wirklich jemand, man muß dann zwangsweise die Fuhre irgendwie auf 50 km/h drosseln, oder was? :rolleyes:


    Sinnvoller ist es die Intention des Gesetzes selbst zu hinterfragen! Der Gesetzgeber wollte eine Grenze zwischen den Vorwende- und Nachwendemodellen von Simson ziehen. Für die Nachwendemodelle gilt die bundesweit einheitliche 50 km/h-Regelung und diese neuen Simsons wurden dann entsprechend modifiziert. Die Vorwendemodelle sind davon befreit und das hat nichts damit zu tun, dass die Übergangsfrist 1992 ausgelaufen ist. Das ist hier gemeint!


    Gruß
    Al
    ...gute Nacht, Deutschland. 8)

  • Eben, die ABE ist außerdem kein Fahrzeugbrief, in dem das festgehalten würde. Es gilt die Rahmennummer und das damit verbundene Baujahr.


    Gruß Alex

  • Ich war heute bei den Bullen, mal ganz dumm fragen. Aber sie wußten es selber nciht, wie schnell ich fahren darf :))
    Bei der Gelegenheit habe ich die Papiere checken lassen. Die scheinen o.k zu sein. Diese Simson hat noch keiner geklaut. Und wehe, wenn es einer tut. Es ist nämlich schon die zweite. diesmal mit Kasko :smokin:

  • Wie war die erste gesichert? Wenn es so extrem ist, kann man immer noch zu einem extremen Schloß greifen. Von Abus gibts auch welche in der Preisregion um 200 Euro. :wink:


    Gruß
    Al

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von sXe


    Nur weil das Fahrzeug von 1989 ist, kann man nicht klarstellen, ob es auch vor 1992 gelaufen ist.


    Das ist auch vollkommen uninteressant. Es spielt nur eine Rolle, wann die ABE ausgestellt wurde für den jeweiligen Rahmen und das ist das Baujahr. Ob das Fahrzeug jemals gefahren ist, spielt hingegen absolut keine Geige.

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