musik hören beim moped fahrn?

  • moin.
    hier vor allem mal eine frage an unseren grün-weißen schnittlauch im nest... ;)


    wie schauts aus, mit einem kopfhörer musik zu hören?


    mein fahrlehrer meinte es ist erlaubt...


    das erste mal angehalten worden von deinen kollegen, und die haben dann ordentlich rum gemeckert...
    andere kollegen hatten wiederum nichts dagegen...


    was is richtig???


    grüße

  • ist nicht erlaubt, genauso wenig wie beim fahrradfahren oder inline-skates fahren.
    da du dir damit die volle dröhnung ins ohr gibst und die umwelt nicht mehr hörst, hörst du auch keinen etwaigen krankenwagen.


    alex

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

  • das is dann der punkt wo man mit der hig-end-inckusive-subwoofer-anlage eines autos argumentieren kann.
    wenn da die scheiben nach außen gedrückt werden, is auch nix mit krankenwagen hören, und ganz erlich, selbst bei meiner standart-ausführung hör ich die manchma erst wenn se ran sind.
    solange die polizei in 5m Abstand nicht mithören kann, interessiert die das bestimmt auch nicht.



    mfg :D der jens :D

  • soweit ich weis ist es erlaubt, man darf sogar im auto mit ohrnstöpsel hören
    darf aber nur so laut sein, dass man noch hupen und ähnliche warn geräusche hört
    ambesten also nur mit einem stöpel im
    es sei du bist aufn andern taub ^^

  • moin,


    mein fahrlehrer meint musik ist tabu! funk ok!
    musik beschallt einen ja ständig, wobei funk ja nur eher wie unterhalten ist!


    nur ein stöpsel ist sowieso klar!


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Ich habe einen schwerhörigen Freund, bei dem es sogar im Führerschein steht, dass er nicht ohne Hörgeräte fahren darf. In Relation dazu kann man es auch mit zu lauter Musik sehen. Es wird von dem Verkehrsteilnehmer eine Mindesaufmerksamkeit gefordert. Bringt er diese nicht auf und es passiert etwas, kann evtl. auch die Versicherung die Zahlungen wegen Fahrlässigkeit verweigen.


    Gruß
    Al

  • Meines Wissens nach sieht es so aus:
    Ein Stöpsel ist in Ordnung -> siehe Headset beim Autofahren.
    Das andere Ohr muss frei sein für Geräusche aus dem Straßenverkehr, also 2 ist definitiv VERBOTEN!



    Außerdem ist der Sound einer Simson eh viel angenehmer und unterhaltsamer *regedäng*
    :D

  • hmm. ich hatte das irgendwie so in erinnerung, dass man mit EINEM ohrhörer und moderater lautstärke (halt so dass man den rest vom verkehr noch hört) mucke hören darf. aber gut, wenn alex924 von der pol ist wird der das wohl wissen ;)


    mal was anderes: wie siehts damit aus:
    -navi in den tankrucksack
    - ohrstöpsel vom navi unter den helm in die ohren


    das müsste doch ok sein, oder? weil das ist ja keine dauerbeschallung.

  • und wenn ihr allem Ärger entgehen wollt, dann hört wärend der Fahrt auf den Wind und das Rengdegedeng eures Zweitakters^^


    mfg :D der Jens :D

  • Das mit dem Navi habe ich auch schon gemacht :D war nur blöd bei 60 km/h die Anweisung der hocherotischen Stimme zu befolgen da ich nix gehört habe (Wind, Motorgeräusche). Wenn ich jetzt noch Musik hören würde müsste die Lautstärke so laut sein das es einem die Gehörgänge freifegt :D und wenn man jetzt noch überlegt das man nur mit einem Stöpsel hört hat man nach 3 Kilometern einen Hörschaden :D .............also das mit der Musik ist reiner Blödsinn finde ich

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Ein stöpsel ist erlaubt! meinte zumindest die polizei bei mir im Ort...weil ich sie gleich mal gefragt hab als sie mich rausgezogen haben :wink: ...halt nur nicht solaut... :));) mfg malte

  • Polizisten wissen oft selber nicht, was erlaubt ist und was nicht. Leider habe ich im I-Net auch nichts kluges gefunden. Naja. Ich habe auch schon gehört 1 Stöpsel sei ok, aber wenn der Beamte meint gar keine Musik sei erlaubt, dann bist du sowiso dran.


    mfg

  • Ich denke mal selbst wenn es mit einem Stöpsel erlaubt sein sollte sollte man doch bedenken das es eine Sicherheits relevante Geschichte ist nicht umsonst ist der Mensch mit zwei Ohren ausgestattet worden und wenn eins mit Musik vollgedröhnt wird kann es logischerweise nicht die Verkehrsgeräusche aus der Umgebung wahrnehmen.........
    Jedenfalls höre ich (für mein Teil) beim Mopedfahren keine Musik denn ich habe keine Lust aufgrund von Ablenkung von einem LKW zu Brei gefahren werden :D so nach dem Motto " HIGHWAY TO HELL " das war das letzte was er hörte :bounce:

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • wie schön dass ich auch mal was weis und nicht nur dauernd mit fragen nerve^^:
    Die Antwort mit einem Stöpsel ist FALSCH! Kein Stöpsel ist richtig...
    Ebenso ist es falsch, dass die Autofahrer ihre Anlagen bis zum Anschlag aufdrehen dürfen oder das Motorradfahrer sich Ohropax reinhauen dürfen...


    Der § 23 StVO besagt unter anderem:
    Zitat
    Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

  • Zitat von feuertaenzer

    wie schön dass ich auch mal was weis und nicht nur dauernd frage


    AHA, klinkt einleuchtend, aber was hat das mit ner Gegensprechanlage zu tun?


    Selbst der ADAC rät zu einem Gebrauch dieser vermeintlich verbotenen Gerätschaft.......

  • Zitat von feuertaenzer

    beeinträchtigt werden.


    gesetz hin oder her,.... so als reiner wortlaut hat das viel spielraum!
    was man nun unter "beeinträchtigt" versteht ist ne andere sache.


    dazu müsste man sich wohl an gültigen rechtsprechungen orientieren.


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • das Bedeutet wenn du jemanden mit deinem Moped und Musik zusammenfaltest bekommst du so ein Schreiben (Zitat aus dem Tantbestandskatalog):



    Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers- § 23 StVO
    TBNR: 123106
    Tatbestandstext: Sie führten das Fahrzeug obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war
    § 23 Abs. 1, §49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat
    FaP-Pkt : (B – 1)
    Euro: 10.00
    Na denn...........Tatbestandskatalog

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!