musik hören beim moped fahrn?

  • hm, ja nun wissen wir schon mal was der spass kostet!
    is ja noch ansich ganz fair! ;)


    aber, was genau nun beeinträchtig heisst is dadurch immer noch nicht geklärt.
    es ging ja um die varianten "ein ohr" und "kein ohr" + "funk" und "musik"


    wenn ich nun so nen wisch bekomme weil ich auf einem ohr musik gehört habe,
    könnt man z.b. wiederspruch einzulegen. wenn mans dann der 10eur wegen auf die spitze treibt gehts vor nen gericht und die entscheiden dann!
    gibt es solch einen fall schon wird dieser vom gericht als "muster" herrangezogen und nach dem urteil entschieden.


    solch ein urteil wäre hier in dem zusammenhang mal ganz interessant und würde letzendlich aufschluss geben.


    das ganze ist zwar haarspalterei, aber so ist es nun mal leider mit den paragraphen.


    mfg
    Lebowski,
    dem es ansich schnuppe ist, und lieber dem motorsound lauscht!

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Hmmmm..........ich habe malgegoogelt und nichts dergleichen gefunden (von wegen Urteil und so).
    Fakt ist das wenn du einen Unfall machst und hast einen Stöpsel im Ohr wird man Dir nachsagen das du durch eben diesen Stöpsel abgelenkt warst.
    Das ist ungefähr so als ob du in der 30-er Zone mit 25 Km/h gegen einen Baum fährst und du von der Polizei eine Anzeige bekommst weil du in dieser Situation zu schnellgefahren bist obwohl 30 Km/h erlaubt sind. :roll:






    Ach so wenn es einen geben würde der wegen diesen 10 € das Ganze auf die Spitze treiben muss muss er Langeweile Haben oder nicht mehr alle Tassen im Schrank haben :D



    Gruss Swen (der der heute ein Knöllchen am Moped hatte :cry: )

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Zitat von martin90

    wie schauts aus, mit einem kopfhörer musik zu hören?


    In der aktuellen Motorrad (Nr. 6/S. 175) gibts nun die ultimative Antwort:


    "Das Musikhören im Straßenverkehr über einen i-Pod [analog dazu: Walkman, Mini-Radio etc.] ist grundsätzlich nicht verboten. Maßgeblich ist, ob die am i-Pod eingestellte Lautstärke zu einer Gehörbeeinträchtigung im Sinne von §23 der StVO führt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die akustische Wahrnehmung des Verkehrsumfelds für den Verkehrsteilnehmer mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt ist.


    Dies dürfte bei einem Motorradfahrer, der Musik über sogenannte Ohrstöpsel hört, regelmäßig der Fall sein, weil die beim Motorrad allgemein erhöhten Motor- und Fahrgeräusche eine höhere Lautstärkeneinstellung am Abspielgerät erfordert und die Ohrenstöpsel - im Gegensatz zu Helmlautsprechern - die Wahrnehmung zusätzlich erschweren.


    Wer sich also als Motorradfahrer im Straßenverkehr sicher bewegen will, verwendet beim Musikhören keine Ohrenstöpsel! Neben einem Bußgeld stellt sich insbesondere im Falle eines Verkehrsunfalls stets die Mithaftungsfrage, auch wenn die Hauptunfallursache beim anderen Verkehrsteilnehmer liegt."


    R. Haider
    Verkehrspolizei Stuttgart


    Integrierte Helmlautsprecher gibt es für manche Helme gegen Aufpreis.
    Sie sind aber noch ein Sonderfall.


    Gruß
    Al

  • moin,
    also wir haben inzwischen auch mal nen recht hohes tier, (oberkommissar oder sowas, ka genau...) gefragt, wie das denn sei...


    er meinte, dass es legal sei,...
    das viele aber nicht wissen,...
    d.h. wenn man deswegen angezeigt wird, einfach berufung einlegen, und dann wird die sache anscheinend fallen gelassen...


    grüße


    ach ja: mal logisch gesehen... im auto hört man ja auch musik^^...

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