Simson erlaubt in den Niederlande?

  • Zitat von QuacksDerÄltere

    onno-hennis,


    Du hast doch als Holländer sicher die besten Connections zu Versicherungsvertretern dort?


    Ein Versicherungsvertreter ist der letzte, der das wissen wird.


    Ich kann nur berichten, wie ich meine S51 in der Schweiz zugelassen habe (ohne Papiere):


    Ich habe mich bei der Automobilkontrolle (heisst wohl bei euch TüV) erkundigt. Der wollte dann eine Reihe technischer Daten, Abgasnormen etc. Schlussendlich gab er mir grünes Licht. Die Simme wird als Kraftrad zugelassen. Leichtkrafträder dürfen hierzulande nur 45km/h schnell fahren. Krafträder unterliegen keinen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Trotzdem ist in den Papieren meiner Simson eingetragen Vmax 60km/h, denn die bbH darf auch dann nicht überschritten werden, wenn die Fahrzeugklasse schneller fahren darf, die Simme wurde ja nicht gebaut um schneller zu fahren.


    Der eigentliche Import ist noch ein anderes Paar Schuhe. (Zollpapiere anfertigen lassen, von Büro zu Büro laufen bis mal alle Stempel beisammen hat etc.)


    Generell ist es bei uns so, dass ein Fahrzeug von 1982 den Normen von 1982 entsprechen muss. Sonst hätte ich die Simson NIE zulassen können.


    Mein Tipp: Lass deine Simme in Deutschland zu. Ausser du bist dir deiner Sache sicher und hast Zeit. Die ganze Aktion hat bei mir gut 6 Monate gebraucht, von der 1. Idee bis zur Abnahme. Denn abgenommen musste die Simme auch noch werden.


    mfg

  • Zitat von bpshop99


    Mein Tipp: Lass deine Simme in Deutschland zu. Ausser du bist dir deiner Sache sicher und hast Zeit. Die ganze Aktion hat bei mir gut 6 Monate gebraucht, von der 1. Idee bis zur Abnahme. Denn abgenommen musste die Simme auch noch werden.


    mfg


    Aber nur wenn er sienen Wohnsitz in D hat

  • Du darfst inzwischen wohl auch als Belgier in Belgien dein Moped von einer deutschen Versicherung versichern lassen. Schließlich leben wir ja hier in der EU mit einem freien Binnenmarkt.
    Und was für Autos gilt wird ja wohl auch für Mopeds gelten.
    Oder meine ich das nur?

  • Ich habe keine großes Wissen über Versicherungsbedingungen und Lücken.
    Daher kann ich nicht sagen, ob es in der Satzung einen Paragraphen gibt, der dieses verbietet.


    @ Baumschubser, damit hatte ich ein Familienmitglied oder Bekannten angesprochen. Das eine fremd stehende Person das nicht eingehen wird, ist mri schon klar.


    .. am Besten wird es sein, du gehst den üblichen, normalen, vielleicht auch einzigst legalen Weg und versicherst die Möhre in deinem Land.

  • Zitat von Deutz40

    Du kannst doch als Schweizer Dein Versicherungskennzeichen in Deutschland kaufen .


    Wenn du eine Versicherung hast kann deine das machen.


    Aber ein Versicherungsschild ist eine Dienstleistung die man zu einem gewissen Vertrag gegen Geld bekommt.


    Was erlaubt ist oder nicht steht im Vertrag. Da muß man hier nicht diskutieren was wie geht und was nicht oder einfach sagen " klappt schon"


    Fragt bei eurer Versicherung nach. Denn wenns nicht klappt weil Bedingungen im Vertrag dagegensprechen seit ihr Vertragsbrüchig und der versicherungsschutz nichtig bzw ihr könnt Regressvorderungen bekommen.

  • Zitat von Deutz40

    Du kannst doch als Schweizer Dein Versicherungskennzeichen in Deutschland kaufen .


    Nö, weil die Schweiz nicht in der EU ist und weil Simson in der Schweiz ein Leichtkraftrad ist.


    mfg

  • Kann ich nicht versehen , das Kennzeichen ist ja Fahrzeug gebunden oder ?
    Ich kann zb. eine Simme mit Schild kaufen , und Sie ist versichert ,
    Ich kann doch auch mit meiner Simme in die Schweitz fahren .
    mfg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deutz40

    Kann ich nicht versehen , das Kennzeichen ist ja Fahrzeug gebunden oder ?
    Ich kann zb. eine Simme mit Schild kaufen , und Sie ist versichert ,
    Ich kann doch auch mit meiner Simme in die Schweitz fahren .


    Der Unterschied zwischen


    Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und fahre mit meinem hier versicherten Fahrzeug mal eben ins Ausland


    und

    Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland und versichere mein Fahrzeug in Deutschland, um mein Fahrzeug dann permanent an meinem Wohnsitz zu betreiben


    ist doch eigentlich sooo schwer nicht zu verstehen, oder? Hast du als Nordlicht deine LKWs in Dänemark versichert? Und das Auto in Holland? Ne? Dacht ich mir...


    MfG
    Ralf

  • Habe jetzt weit und breit im Forum gesucht aber nichts wirkliches gefunden und bevor ich jetzt erstmal ein neues Thema eröffne grabe ich eben ein altes wieder aus:


    Ich habe vor in einer Woche eine Holland-Tour zu starten und frage mich wie es da mit der Höchstgeschwindigkeit steht...


    Darf ich 60 fahren oder muss ich mich strickt an 45km/h halten? Was gibt es sonst noch dass ich wissen sollte? Ein "D" habe ich^^

  • Grüne Karte organisieren - gibt es auch für Mopedschilder. Ansonsten gelten bei Fahrerlaubnis dt. Recht. Bei evtl. zHG aber Holland. In ortschaften: 50 außerorts: 80 - also 60 ...

  • Ist das nicht ganz einfach der Versicherungsnachweis oder was meinst du sonst mit grüner Karte?
    Wissen die Herren Beamten denn dass sie ein Moped das 60 fahren darf vor sich haben... eher nein oder? Kann es da nicht Probleme geben... :/

  • Es gibt eine internationale grüne Versicherungsbescheinigung. Die ist wie beim PKW grün und beinhaltet die Vers.Nummer, das Kennzeichen und den Halter. Sowas gibt es für Mopeds auch, aber statt Kennzeichen wird zusätzlich die FIN erwähnt.

  • Darf ich 60 fahren oder muss ich mich strickt an 45km/h halten? Was gibt es sonst noch dass ich wissen sollte? Ein "D" habe ich^^


    Passe Dein Tempo einfach dem der ortsüblichen Mopeds an und nimm im Zweifel etwas Tempo raus. Einfache Gleichung: Wenn Du nicht auffällst, gibts auch keinen Ärger.

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