Hi Leuts,
bis eben war ich der Meinung, daß ich eine Schwalbe mit Klasse 3 nicht fahren darf. Dank eurer FAQ nun doch? Die Infos habe ich von einem Motorradhändler. Aber: In der Faq steht ja folgendes:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
.....
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik,
wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Die Betriebserlaubniss ist weg - muss also neu angefordert werden. Wie weise ich der Polizei bei Kontrolle oder ggf. der Versicherung nach, daß das Fahrzeug vof Feb. 92 schon gelaufen ist? Oder mache ich mir zu sehr einen Kopf und das ganze geht Problemlos? Ich kenne mich in dieser Materie nicht wirklich aus, will möglichst alles richtig machen und Ordnungswidrigkeiten, Probleme beim Unfall ausschließen.
Also ich habe folgende Klassen: 3, 4, 5
Führerschein ausgstellt am 28.09.93
Danke für Tipps, Hinweise und hoffenlich positive Antworten.
Vielen Dank
Michael