KFZ oder KRAD Haftpflicht

  • Hallo,


    wollte mal fragen ob mir jemand erklären kann was genau unter dem BEgriff des "VErzichts auf die Unterstellung der groben Fahrlässigkeit" zu verstehen ist. Bei einer Kasko VS kann ich mir das auch selber denken aber bei eine Haftpflicht gibts so etwas doch nicht bzw. macht für mich keinen Sinn. Denn den Schaden den man einem anderen zufügt muss die VS doch immer zahlen oder reden die sich genau mit dieser Klause raus?


    SG


    Andreas

  • Versuch es doch mal wörtlich auszulegen.
    Irgendwer (wahrscheinlich die Versicherung) verzichtet vertraglich darauf, im Schadenfall dem Vertragspartner (Versicherungsnehmer) gegenüber den Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" zu erheben und sich so ihrer Haftung zu entziehen. Sie haftet bzw. zahlt also für einen Schaden bei jeglichem Grad fahrlässigen Handelns des Versicherungsnehmers. Die Versicherung wird also nur bei vorsätzlichem Handeln des Versicherungsnehmers von ihrer Haftung frei.

  • Wenn die aber nur bei VOrsatz eingreift die Klausel dann ist doch bei der Haftplficht alles in Butter, dann bruacht man diesen Zusatz doch eigentlich nicht. Ich sehe halt das Problem nicht oder denkt irgendjemand dass ne VErsicherung zahlt wenn man absichtlich über ne rote Ampel fährt? Oder andersherum ist jemand so stur und will seine VErsicherung zahlen lassen nur weil er nem anderen aus Spaas hinten draufgefahren ist. Für mich ist selbstverständlich dass ne VErsicherung in diesem Fall nicht zahlen sollte, bzw. sich das Geld nachZahlung beim Versicherten zurückholt...


    :?

  • Zitat von galatisa

    Wenn die aber nur bei VOrsatz eingreift die Klausel dann ist doch bei der Haftplficht alles in Butter, dann bruacht man diesen Zusatz doch eigentlich nicht. Ich sehe halt das Problem nicht oder denkt irgendjemand dass ne VErsicherung zahlt wenn man absichtlich über ne rote Ampel fährt? Oder andersherum ist jemand so stur und will seine VErsicherung zahlen lassen nur weil er nem anderen aus Spaas hinten draufgefahren ist. Für mich ist selbstverständlich dass ne VErsicherung in diesem Fall nicht zahlen sollte, bzw. sich das Geld nachZahlung beim Versicherten zurückholt...


    :?


    Ja, aber das muss trotzdem geschrieben stehen. Sonst könnte theoretisch einer vor Gericht ziehen und ein guter Anwalt könnte das durchbringen, denn was nicht geschrieben steht gilt nicht.


    mfg

  • ALso braucht Otto-Normal-VErbaucher welcher sein AUto alleine nutzt und sich auch der GEfahr des VErzichts bewusst ist diesen Zusatz oder diese
    Extra Wurst nicht und kann gewissenhaft mit nem normallen Tarif fahren?


    Es ist glaube ich nicht so einfach zu entscheiden aber mich würde mal interessieren wie es andere in Ihren KFZ-KRAD versicherungen haben und halten...


    SG


    Andreas


    Edit: Laut Huk24 gibts keinen VErzicht auf die "Grobe Fahrlässigkeit" bei der Haftplficht. Ich bin durcheinander

  • Zitat von galatisa

    ... Laut Huk24 gibts keinen VErzicht auf die "Grobe Fahrlässigkeit" bei der Haftplficht...


    Prinzipiell kann man alles vertraglich vereinbaren, sofern man damit nicht gegen Recht und Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Wenn dazu im Gesetz, (z.B. im Pflichtversicherungsgesetz) oder anderswo also nichts Gegenteiliges steht, dann kann man durchaus auch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Dazu müßte ich deinen gesamten Vertrag kennen bzw. lesen (wozu ich aber keine Lust habe :D).
    Ich meine aber, du solltest in jedem Fall deinen Haftpflichtversicherungsvertrag so abschließen, daß alle von dir (nicht vorsätzlich) verursachten Schäden von deiner Versicherung ersetzt werden, selbst wenn du bei einem Unfall "grob fahrlässig" gehandelt hättest und dich ein entsprechendes Verschulden träfe.
    Dann kostet der Versicherungsbeitrag vielleicht 10,- Euro mehr, aber du bist auf der sicheren Seite.

  • Dann könnte sich die Versicherung wegen allem möglichen Scheiß irgendwie aus ihrer Leistungspflicht rauswinden, wenn du mal die im Verkehr erforderlicherliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet hast und dadurch einen Schaden verursachst. Dann guckst du nämlich in den Mond.
    Da genügen z.B. schon deine abgefahrenen Reifen und du zahlst alles selber. Oder du bist innerorts (z.B. einen Meter hinter dem Ortseingangsschild :D) mit 80 km/h unterwegs und verursachst einen Unfall, oder du machst einen Unfall mit dem Handy am Ohr, hast vor'm Unfall eine Tüte gezogen, hast "ausnahmsweise" mal auf der Autobahn rechts überholt, weil der alte Opa mit Panama-Hut vor dir in seinem 74'er Kadett schon seit 50 Minuten die linke Spur mit 60 km/h blockiert :D usw.
    Sowas ist z.B. alles "grob fahrlässig". Da gibt es noch tausend andere Sachen und Gelegenheiten, mit denen man dir ans Bein pissen könnte.


    Mein Rat: => Zahl die 150,- Euro mehr.


    Aber frag ruhig, sollst ja was lernen. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!