Hallo,
wollte mal fragen ob mir jemand erklären kann was genau unter dem BEgriff des "VErzichts auf die Unterstellung der groben Fahrlässigkeit" zu verstehen ist. Bei einer Kasko VS kann ich mir das auch selber denken aber bei eine Haftpflicht gibts so etwas doch nicht bzw. macht für mich keinen Sinn. Denn den Schaden den man einem anderen zufügt muss die VS doch immer zahlen oder reden die sich genau mit dieser Klause raus?
SG
Andreas