Hallo,
ich habe gestern meine Schwalbe bekommen die ich mir bei ebay ersteigern konnte. in der Artikelbeschreibung stand, dass sie fahrbereit ist und in weiteren fragen wurde schriftlich geklärt, dass sie doch noch technische mängel hat.
Aber nur, dass das Bremslicht noch eingestellt werden muss und dass sie keine blinker mehr hat.
Jetzt hat sich aber rausgestellt, dass die Schwalbe kein Gas geben kann, weil der bowdenzug nr.1 nicht mit dem "Schiffchen" unter dem gashebel verbunden ist und nr.2 auch nicht im vergaser befestigt ist.
Kann ich den Preis jetzt senken, weil die Schwalbe nicht fahrbereit ist, oder was bedeutet "fahrbereit" im sinne der Rechtssprechung überhaupt.
Danke