Danke für den Link allerdings ist dort nur etwas für die Kr51/1 und nicht für die Kr51/2 zu finden.
S51 Motor n Schwalbe
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Bei der KR 51/2 muss man den Motor ja auch nicht umbauen, weil's der selbe ist.
Nach langem Stöbern in den Tiefen des Nestes fand ich noch die Tabelle:

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sicher dass die Motoren zu 100% identisch sind? In einigen angeboten bei mobile.de zum Beispiel wird auch bei 51/2 er Schwalben extra darauf hingewiesen, dass ein S51 Motor verbaut ist.
da war doch was,...?! beim schwalbenkopf ist eine kühlrippe leicht angeschrägt, damit die dem rahmen nicht zu nahe kommt.
passt aber beides bzw. kann man die kleine ecke wenn vorhanden kurz entfernen.
mfg
lebowski -
Ja, die sind bis auf die kleine Ecke am Kopf völlig gleich.
Willst du jetzt so lange fragen, bis dir einer sagt, dass das alles nicht geht?
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Ja, die sind bis auf die kleine Ecke am Kopf völlig gleich.
Ausserdem darf sich die Getriebeübersetzung (Anzahl der Gänge) und die Endübersetzung (Kettenritzel / Kettenrad) nicht ändern, sonst musst Du doch zum TÜV.
Gruss von Frank
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Ausserdem darf sich die Getriebeübersetzung (Anzahl der Gänge) und die Endübersetzung (Kettenritzel / Kettenrad) nicht ändern, sonst musst Du doch zum TÜV.
Da M541 (S 51) und M541 (KR 52/2) dahingehend völlig gleich sind, stellt sich die Frage nicht und stiftet nur zusätzliche unnötige Verwirrung. -
Da M541 (S 51) und M541 (KR 52/2) dahingehend völlig gleich sind, stellt sich die Frage nicht und stiftet nur zusätzliche unnötige Verwirrung.
Solange die KR 51/2 keine 3 Gang war (was der Grund für den Umbau auf einen 4 Gang S 51 gewesen sein könnte) gebe ich Dir Recht.Gruss von Frank
(PS: auch mit den in Tabelle 7-1 genannten Umbauten muss man heute zur Abnahme)
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Bester Frank,
ich weiss ja, dass du eigentlich da sitzt, wo die Kompetenz versammelt ist, aber ich mag trotzdem nicht so recht glauben. dass der Wechsel von M531 auf M541 in irgendeiner Weise abnahme- oder eintragungspflichtig wär. Es ändert sich nix an der Leistung und auch nicht an der Endübersetzung und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand deswegen ein Fass aufmachen würde.
Wir stehen hier nämlich vor der grundsätzlichen Frage, ob man mit jeden Kleinkram zum TÜV eiern muss (das wäre deine Position) oder ob heutzutage vieles nicht mehr von Interesse für den Graukittel ist (das wäre die Meinung, die zum Beispiel vom schwarzen Peter hier vor einiger Zeit glaubwürdig darlegt und auch mit irgendeinem entsprechenden Paragraphen untermauert wurde - vielleicht find ich den Beitrag noch irgendwo, da ging es um die VAPE, die dieser Ansicht nach auch keiner abnehmen und eintragen muss). Das zu klären, würde einige hier ruhiger schlafen lassen.
MfG
Ralf -
Wir stehen hier nämlich vor der grundsätzlichen Frage, ob man mit jeden Kleinkram zum TÜV eiern muss (das wäre deine Position) oder ob heutzutage vieles nicht mehr von Interesse für den Graukittel ist ... Das zu klären, würde einige hier ruhiger schlafen lassen.
Hallo Ralf,
ok, dann hole ich mal wieder meinen alten grauen Kittel + weissen Helm aus dem Keller. Das Problem ist ganz einfach zu klären: es gibt als Anmerkung 1 zu § 19 StVZO einen Beispielkatalog (wann die Betriebserlaubnis erlischt). Dort findet sich unter 8 Abgas- und Geräuschverhalten - Nr. 8.11: Getriebe / Achsübersetzung: Eine unverzügliche Änderungsabnahme nach § 19/3 StVZO ist erforderlich (sofern ein Teilegutachten etc vorhanden ist) ... an sonsten gilt § 19/2 StVZO, da bei Änderungen der Getriebeübersetzung eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens zu erwarten ist, erlischt die BE.
Gruss von Frank
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....da bei Änderungen der Getriebeübersetzung eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens zu erwarten ist, erlischt die BE.
nur mal Interressehalber: warum kann das Erwartet werden? -
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nur mal Interressehalber: warum kann das Erwartet werden?
Weil Du bei der Fahrgeräuschmessung in einem anderen Drehzahlbereich fährst ...
Gruss von Frank
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Das lässt eine Veränderung erwarten, aber nicht zwangsläufig eine Verschlechterung.
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