Wo KTA Unterlagen einsehen?

  • Moin Nestler,


    mich interessiert mal wo man KTA (kraftfahrzeugtechnisches amt der DDR)
    unterlagen einsehen könnte. geht nicht direkt um simson sondern um eine
    kennzeichengrösse von IWL.


    wenn da die kennzeichengröße in der "ABE" vermerkt ist, dann sind die ja nach einigungsvertrag auch heut noch gültig,.....


    die KTA nummer könnte ich vieleicht noch in erfahrung bringen.


    aber wo kann man sowas dann einsehen?
    TÜV/Dekra? Wer hat da zugriff auf die daten?


    MfG
    Lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Prof

    Zugriff auf die Daten hat das KBA, Aussenstelle Dresden. Frag mal Taloon, der hat hat da die eine oder andere Stunde zugebracht.


    MfG
    Ralf


    ...der Taloon hat ca. 1500 Seiten damals kopiert, alles, was interessant war und mit den DDR Zweirädern zu tun hat...


    Wegen IWL kuck ich nach, was willst du nun genau wissen? Angaben zur Kennzeichengröße? Die steht zu 99,9999% nicht in dem Typenschein.


    mfg

  • moin,


    na das ist doch schon ein anfang!


    das mit dem kennzeichen ist auch nicht so dramatisch, wär nur ein netter nebeneffekt!


    aber wenn du mal anchgucken kannst was du zu IWL in deinem fundus hast wäre das super!


    MfG
    Lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Habe gerade nachgeschaut. Der Berlin hat einen Hubraum von 143 ccm.
    Laut einer EU-Richtlinie sollen alle Zweiräder bis 150ccm kleine Schilder bekommen.


    Zitat vom Zitat aus dem MZ-Forum:
    Zitat aus Motorrad News 7/08


    " Die deutschen Führerscheine werden wahrscheinlich bald von einer europäischen Regelung ersetzt, die 80-km Grenze fällt vorraussichtlich.


    Auch darf eine 125er mittlerweile ein kleines Kennzeichen tragen - alle Motorräder bis 150ccm werden künftig mit kleinem Nummernschild zugelassen. "


    Gruß
    Al

  • Hallo,


    ja das leidige thema mit dem kleinen kennzeichen,.......


    an ner es / ts mag das ja noch gehen,... aber am berlin ist das große ehrlich gesagt echt nix. es ragt zur hälfte unter der haube raus. bodenfreiheit nicht gesetzteskonform, theoretisch kann mir so der TÜV verweigert werden,...
    das kleine 125er passt perfekt!


    aber seid 03.2007 haben sich die bestimmungen zur vergabe der kleinen schilder verschärft. ich hab vieles probiert, eintragung vom TÜV, ausnahmegenemigung nach §XYZ usw usw,....


    wenn man doch noch ein kleines bekommen sollte, ist das die kulanz der entsprechenden zulassung. so wie ich das sehe gibt es keine rechtliche grundlage mehr auf die man sich beziehen kann.
    aber, wenn jetzt die 80km/h &125ccm begrenzung fällt, ja dann sieht die sache ja ganz anders aus! :bounce:
    gibts da irgendwie ne zeitliche ansage? gleich mal google anwerfen,....


    MfG
    Lebowski

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  • guck mal auf http://www.unterbrecher.de , da hat einer ne 250er mz es mit kleinem schild tüvig gekriegt. wenn ich mich recht entsinne wegen 6v anlage und so. welches baujahr hat dein berliner? motorräder vor 1960 können (angeblich, auch von dieser seite) pauschal mit kleinem schild zugelassen werden.

  • Zitat von Lebowski

    aber, wenn jetzt die 80km/h &125ccm begrenzung fällt, ja dann sieht die sache ja ganz anders aus!


    Ich bleibe in der Sache erstmal skeptisch. Viel dazu finden läßt sich nicht und einer kleinen Nachricht in einer Zeitschrift ohne genauen Infos kann man nicht viel entnehmen. Da sie in einem Atemzug mit der Führerscheinregelung genannt wird, spekuliere ich auf ein Datum im Jahr 2013. Auch bei der Hubraumgrenze bin ich mir nicht so sicher.


    Für Deinen Fall muß es aber schon heute eine passende Möglichkeit geben.


    Eine Ausnahmegenehmigung kann in einigen Fällen durchgesetzt werden.
    Im MZ-Forum gibt es einen Thread zum kleinen Nummernschild mit Links zu Dokumenten.


    In diesem Thread ganz am Ende sieht man,
    mit welcher Begründung jemand zum kleinen Nummernschild gekommen ist.


    Irgendwo fand ich in Bezug auf DDR-Zweiräder diesen Text:


    "Einfache Begründung bei uns. Im KTA-Typschein 1114 steht die anzubringende Größe drin. Dadurch gewährt man wegen optischer und historischer Ansicht des Fahrzeug ein kleines. Dabei ist das größte Problem die Ausleuchtung und Vibration (führt bei großen Schilder zum Reißen der Bleche, wenn man die originalen DDR Kennzeichenhalter benutzt). Außerdem sagt man wegen des Bestandschutzes (erstmalige Zulassung in der DDR)."


    Mit das Beste bisher ist ein Link zum Thema EU-Richtlinien f. Motorräder.


    Gruß
    Al

  • moin,


    danke für die hilfe, aber ich kann von den möglichkeiten schon nen lied singen,.... glaubt mir ich habe vieles probiert. und die links kenne ich auch alle ;)


    man hört sooooo viel zu dem kleinen kennzeichen. bei dem einen sagt die zulassung freiwillig "da müssen sie ja das kleine kennzeichfahren, geht ja nicht anders" die anderen sagen "ne is nicht".


    kommt sehr auf die zuständige behörde an. leider hab ich hier auch nur eine zulassungsstelle. und bei denen hab ich schon des öfteren mit schlüssigen argumenten vorgesprochen! hinzu kommt das diese zulassungsgeschichte länder sache ist.


    letzte möglichkeit für mich ist halt das die kennzeichengröße im KTA schein drin steht. nur kann ich nicht bei der zulassung das einfach behaupten,..... der wortlaut der KTA 1114 wäre demzufolge wohl ganz interessant. für welche fahrzeuge das alles gilt?! eigentlich sind die KTA nummern ja typbezogen,....


    MfG
    Lebowski


    ps:
    fahrzeug ist zu jung für die generelle zulassung mit kleinem blech
    mangelnde ausleuchtung zieht auch nicht.

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Zitat von QuacksDerÄltere

    Zitat:
    "Mit das beste bisher ist ein Link zum Thema EU-Richtlinien f. Motorräder "
    Genial!!!! :D:D:D
    Qdä


    Das war es mal. Ist mir erst später wieder aufgefallen:


    Zitat von Lebowski

    aber seid 03.2007 haben sich die bestimmungen zur vergabe der kleinen schilder verschärft.


    ;(


    Lebowski
    Bei Dir kommen einige Dinge zusammen. Der Berlin ist sehr alt, aus der DDR, hat eine Höchstgeschwindigkeit von nur 82 km/h (!) und ist niedrig gebaut. Nur der Hubraum spricht gegen ein kleines Nummernschild.


    Evtl. würde ich an Deiner Stelle, wenn absolut nichts zum Erfolg führt, mir von Deiner beknackten Behörde schriftlich ausstellen lassen, dass diese mir bescheinigt mit dem Monsterblech auch TÜV-konform und verkehrssicher unterwegs zu sein. Gibt es Probleme, sollen die dafür geradestehen!


    Gruß
    Al

  • Zitat von Alfred


    Der Berlin ist sehr alt (zu jung fürs gesetzt!), aus der DDR (die gibts ja nicht mehr ;) ), hat eine Höchstgeschwindigkeit von nur 82 km/h (!) (2km/h zu viel fürs gesetzt) und ist niedrig gebaut (Nach der zulassung ist die schwinge das niedrigste bauteil,das große kennzeichen endet vorher). Nur der Hubraum (jepp, das auch noch) spricht gegen ein kleines Nummernschild.


    es gibt so viele menschlich sinnige gründe für ein kleines kennzeichen, grade
    beim berliner. nur arbeiten in der zulassung hier keine menschen ;)


    so ne bescheinigung könne ich mir noch mal ausstellen lassen, hat auch nicht jeder :)) die wärs mir fast wert das kuchenblech weiter zufahren.


    MfG
    Lebowski


    /edit by qdä,


    das soll ICH geschrieben haben? Wäre mir aber ganz neu! :D:D:D


    /edit by dude,


    ooops, da ist was mit den ganzen "quotes" schief gelaufen, habs mal geändert :smile:

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab die IWL Scheine/Unterlagen doch hier und nicht weiter weg. Scheine vom Pitty, Sr56, 59 und TR 150, Campi und Kindersitz hab ich da.


    Zum SR 59, was dich interessiert., sinds 15 Seiten. Ich geh sie morgen mal durch, Kennzeichen wird aber sicherlich nichts drüber drin stehen.


    mfg


    edit: ich hab nichts darüber da, nur, das es eine Ausnahmeregelung gibt für die nur 380mm über der Fahrbahn befindliche Schlussleuchte.


    Such heraus, wie hoch ein Kennzeichen minimal über der Fahrbahn sein muß. 380- X ist ja theoretisch dann die maximale Höhe--wobei ich annehme, dass es da schon nicht mehr möglich (=erlaubt) ist, selbst ein kleines anzubringen--ein großes erst recht nicht. Evtl. gehts so.

  • Hallo,


    danke schon mal für die mühe,.....


    schade das die kennzeichengröße nicht direkt drin steht, wie wohl dann bei einigen MZ.


    bei der höhe der kennzeichenleuchte gab es auch 2 verschiedene versionen.
    es wurde in der produktion die hintere haube geändert, so ist irgendwann die schlussleuchte mit samt dem reserveraddom höher gerutscht.


    vieleicht bezieht sich ausnahmeregelung auf diese änderung?


    mit der höhendifferenz werd ich mal sehen was man da machen kann,....


    MfG
    Lebowski

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    • Offizieller Beitrag

    Das es bei den MZ drin steht, glaub ich auch nicht. Wozu auch? Die Motorradkennzeichen hatten sowieso ihre eigene Größe--anders als heute gab es kein kleineres Kennzeichen. Wenn ich falsch liege, berichtigen, aber der Meinung bin ich.


    Zur Zeit des IWL war dies kein 4-eckiges, sondern ein 6-eckiges Kennzeichen--so, wie er auch beim KTA "vorstellig" wurde zur Genemigung.


    Zur Änderung beim Berlin: stell mal 2 Bilder ein, wo man dies sieht. War mir bisher (auch ich kenn nicht alles) nicht bewußt.


    mfg

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