Motor beim TÜV eintragen

  • Hallo Leute,
    habe mir vor kurzem eine S 50 B2 gekauft. Leider waren keine Papiere dabei. Aber das ist ja nicht so das große Problem, kann man ja beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
    Das eigentliche Problem, was sich jetzt heraus gestellt hat, ist dass dort ein 4-Gang Motor von'ner S 51 verbaut wurde und die Tuse mir sagt ich müsste den beim TÜV eintragen lassen. Einzelabnahme ma eben 100 Scheine. Was sagt ihr dazu?

    S50
    -M541 auf 5-Gang kurz
    -60/4 D
    -19er BVF
    -Vape
    -Filu
    -AOA1


    neues Projekt:


    Duo 4/1


    -geplant Vape
    -und 63ccm³

  • Wollt ich ja auch meinen. Sind ja fast identisch (Leistung, Hubraum,Höchstgeschwindigkeit...) Weis garnicht warum die sich so anstellen.
    Was könnte den schlimmsten falls passieren?

    S50
    -M541 auf 5-Gang kurz
    -60/4 D
    -19er BVF
    -Vape
    -Filu
    -AOA1


    neues Projekt:


    Duo 4/1


    -geplant Vape
    -und 63ccm³

  • Der Einbau des M5xx Motors in das S50 ist ein zugelassener Umbau schon seit DDR-Zeiten, da wird nichts ein oder umgetragen.
    Wenn du eine ABE beim KBA bestellst gibst du eben beim Motor einen S50 Motor an und gut ist.
    Beim KBA werden die das auch nicht wissen was zu DDR-Zeiten alles so gestattet war.


    mfg Gert

  • Zitat von menace84


    Das eigentliche Problem, was sich jetzt heraus gestellt hat, ist dass dort ein 4-Gang Motor von'ner S 51 verbaut wurde und die Tuse mir sagt ich müsste den beim TÜV eintragen lassen. Einzelabnahme ma eben 100 Scheine. Was sagt ihr dazu?


    Da hat sie sogar Recht. Durch Einbau eines anderen Motors/Getriebes erlischt die ABE (hier in Form des DDR-Typscheines), da sich das Abgas- und Geräuschverhalten ändert (z.B. durch ein anderes Drehzahlverhalten). Das war auch in der ehm. DDR so.


    Weiterhin baust Du den Motor aus einem anderen - neueren Fahrzeugtyp ein. D.h. Du änderst nicht nur das Getriebe, sondern Du musst auch Zylinder, Kolben, Kopf, Vergaser, Luftfilteranlage, Auspuff und Endübersetzung passend einbauen. Also ein ganz klarer Fall für § 19/2 und 19/3 StVZO.


    Auch in der Ex-DDR hättest Du das Fahrzeug nach dem Umbau beim VP-Sachverständigen vorführen müssen. Das gilt auch, wenn ein Wechsel der Bauteile in den Simson "Umrüstkatalogen" gestattet war. Ob sich in der DDR an die Vorführpflich gehalten wurde, und wer wann und wo mal ein Auge zugedrückt wurde, ist bei dieser Betrachtung eher nebensächlich.


    Gruss von Frank

  • Zitat von menace84

    Was könnte den schlimmsten falls passieren?


    Erlöschen der ABE, ca. 3 Punkt und ein entsprechendes Bußgeld. Falls die Maschine dann noch schneller als 60 läuft, kommt noch Fahren ohne Versicherungsschutz und ggf. ohne Fahrerlaubnis dazu. Das ist dann ein Straftatbestand. ... (hat ein Bekannter neulich 800 Euro + Gerichtskosten bezahlt + 6 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, wird aber je nach Richter unterschiedlich gehandhabt.)


    Gruss von Frank

  • Aha, Du wirst also zugeben, dass der Vergleich nicht ganz passend ist? In Mopeds von Kreidler kann man leicht die stärkere Motoren der Leichtkrafräder einbauen.


    Gruß
    Al

  • Hallo Al,


    Leichtkraftradmotoren und Tuningsätze gibt es auch problemlos für Simson ... Du hast mit oben genannter Simson nur ein ganz anderes Problem: falls sie schneller als 60 fährt, bist Du in der Nachweispflicht, das sie nicht frisiert ist. Und das wird Dir wegen des Umbaus auf einen anderen Motortyp vor Gericht nicht ohne weiteres gelingen.


    Gruss von Frank

  • In der DDR brauchte man die Umbauten nicht bei der VP vorstellen.
    Zitat aus "Ich fahre ein Kleinkraftrad" (Ausgabe 1981)


    Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Kleinkraftrades bei der Zulassungsstelle der Deutschen Volkspolizei nicht erforderlich


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von hallo-stege

    Leichtkraftradmotoren und Tuningsätze gibt es auch problemlos für Simson .


    Wir reden hier aber nicht von Tuningsätzen, die eingebaut werden sollen, sondern von einem Motor, der über den selben Hubraum verfügt und keine Leistungssteigerung bringt. Und das "andere Fahrzeug" ist insofern ein Witz, da die S51 im Grunde auch nur ein S50 mit dem anderen Motor ist.


    MfG
    Ralf

  • Hallo Ralf,


    eine geänderte Typenbezeichnung reicht aber schon aus für eine Eintragungspflicht - denke z.B. an einen BMW 1502, wo Du einen BMW 315er Motor einbaust. BE erloschen ... ob das ein Witz ist oder nicht, ist da nicht relevant.


    Andererseits ist es so, das Rennleitung und Richter über derartige "Witze" nicht lachen, wie ich aus meiner täglichen Berufspraxis berichten kann. Und dieses "Nicht-Lachen" wird meistens recht teuer.


    Umgekehrt spricht ja - ausser einer gewissen "Geiz ist geil" Mentalität nichts dagegen, wenn denn technisch alles nur ein "Witz" ist, den Umbau gemäß den heute geltenden Vorschriften durch Technische Prüfstelle und Zulassungsstelle legalisieren zu lassen (§ 19/2 und 19/3 StVZO).


    Gruss von Frank

  • Moin,


    der BMW-vergleich hinkt etwas,..... :roll:


    hier mal ein auszug aus einer liste in der alle zulässigen umbauten bei simmen stehen,.....


    M541 und M531 dürfen somit ganz offiziell in der S50 verbaut werden!
    die S51 ist ja auch eigentlich nur eine S50 mit dem weiterentwickelten motor!


    MfG
    Lebowski

  • Zitat von experimentator

    Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Kleinkraftrades bei der Zulassungsstelle der Deutschen Volkspolizei nicht erforderlich


    Was in der DDR legitim war muß heute nachträglich legitimiert werden?
    Greift hier nicht der Bestandsschutz?


    Gruß
    Al

  • Mann! Das is ja schrecklich hier!


    Die meisten hier schreien ihre Unwissenheit geradezu raus!
    Lebowski hat ne Liste dran gehängt.
    In dieser Liste stehen alle Umbauten die man laut Gesetzgeber machen
    darf ohne das man irgendwas eintragen lassen muß.


    Und wer keine Ahnung hat und nur "Vermutet" weils ja bei anderen....
    einfach mal nix sagen und die anderen nicht verwirren. Okay? :wink:

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