Motor beim TÜV eintragen

  • Zitat von Bönni

    Lebowski hat ne Liste dran gehängt.
    In dieser Liste stehen alle Umbauten die man laut Gesetzgeber machen
    darf ohne das man irgendwas eintragen lassen muß.


    Na ja, vom "Gesetzgeber" stammt diese Liste ja nun nicht gerade, sondern vom Schwalbenbuch-Autor.
    Ich habe in "Dummschwätzers Privatarchiv" :smokin: eine dreiteilige Info-Broschüre des Simsonwerkes Suhl gefunden, aus der Erhard Werner das Ganze wohl offensichtlich abgepinselt bzw. rauskopiert und etwas zusammengefaßt hat . Die hieß "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten "Simson"- Zweiradfahrzeugen" und hatte noch zwei weitere Ergänzungshefte.
    Darin steht unter anderem auch was zu den Umbauten und zwar (sinngemäß), daß sich irgendwann mal die Verantwortlichen vom Simsonwerk in Suhl mit irgendwelchen Leuten vom Ministerium des Inneren der DDR, Hauptabteilung Verkehrspolizei und welchen von der ehemaligen KTA-Leitstelle Dresden zusammengesetzt haben und dann dabei festgelegt wurde, daß, wenn die einzeln benannten Umbauten genauso und fachgerecht (z.B. in einer Simson-Vertragswerkstatt) durchgeführt wurden, eine Vorführung des Fahrzeuges bei der VP-Zulassungsstelle bzw. einem KFZ-Sachverständigen wohl nicht erforderlich sei.
    Inwieweit man sich aber heute bei eventuellen Problemen mit Polizei oder Behörden auf diese damalige Absprache der genannten Beteiligten zur Handhabung dieser Angelegenheit in der Praxis (also keine Rechtsvorschrift !!!) berufen kann bzw. diese heute irgendwelche Rechtswirkungen entfalten kann, entscheidet im Zweifelfall dann wohl leider ein Gericht. Ob sich der Tatrichter aber, der nur an Recht, Gesetz und sein Gewissen gebunden ist, sich dann von der Kopie einer Seite aus irgendeinem "Schwalbebuch" beeindrucken läßt, steht eher in den Sternen. Man sollte sich also meiner Meinung nach nicht unbedingt blind darauf verlassen, daß solche Umbauten nicht doch eintragungspflichtig sind.

  • Zitat von menace84

    ok, danke euch erstmal


    Wenn man beim KBA Papiere beantragt, füllt man den Schein aus als wenn das MÖP orig. ab Werk wäre.


    Was meinst wieviel Spinner ein S51Enduro haben, nur weil eine hochgelegte Auspuffanlage drann ist.
    Heute gibt es mehr Enduros :wink: als zu DDR Zeiten gebaut wurden.


    Gruß
    schrauberwelt

  • Jo einfach die passende ABE bestellen scheint mir am besten. Habe ein so ähnliches Problem. Habe auch eine Schwalbe erworben, nur hat der Vorbesitzer eine nicht ganz passende ABE dazu geliefert. Hat denn jemand erfahrungen wenn man einfach nochmal eine ABE beantragt mit geringfügig geänderter Typbezeichnung?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von schwalbi_freund

    Hat denn jemand erfahrungen wenn man einfach nochmal eine ABE beantragt mit geringfügig geänderter Typbezeichnung?


    Ahoi!


    Das Moped typgerecht beschreiben, egal was sich tatsächlich an der Karre befindet. Bei ner /1ser mit E-Zündung sind die schon überfordert. Per Mail klappt das ganz gut.


    Gruß Moe

  • "Die in Übereinstimmung mit der KTA und den Organen der Verkehrspolizei nachfolgend aufgeführten zulässigen Veränderungen sind zur Erteilung einer Betriebserlaubnis dem jeweiligen Kraftfahrzeugsachverständigen der VP bekanntzugeben."


    "Jede technische Änderung am Fahrzeug, auch Umlackierungen, sind der zuständigen Zulassungsstelle der VP innerhalb von 10 Tagen zu melden."


    ... schreibt der mir vorliegende Simson - Umrüstkatalog (genannt: Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von Simson Fahrzeugen).


    Gruss von Frank

  • Ja nee Prost nä . nee das geht ja garnicht , wie ach ja Prost ,
    also wenn wir Bock haben lacken wir ne Sime 3 mal die Woche :wink:

  • Also, da das Thema hier reinzupassen scheint, stell ich auch mal ne kleine Frage.
    Zur vorgeschichte: Hab mir von nem Kumpel vor paar Wochen ne Schwalbe gekauft, restaurierungsbedürftig aber immerhin fast alles dran für 100€...
    Dachte ich...


    Leider fehlt das Typenschild , also im Netz gesurft, Motor als M53 3-Gang identfizert und geglaubt ne echte KR51/1 zu besitzen.
    AAber: Laut Erhard Werner´s Rahmennummernliste ist das Stück von 1984 , was
    ja meines Erachtens eher in den Produktionszeitraum der KR51/2 fällt.
    Da dürfte ja eigentlich der M53 nicht reinpassen(andere Halterung für M531 Motor),oder? Umgeschweißt ist auch nichts, so weit ich das erkennen kann, hab jetzt Schiss das per Schlagbuchstaben einfach ne Null an die Rahmennummer gehängt wurde... Gibt es ne Möglichkeit das nachprüfen zu lassen OHNE das man sich bei evtl. vorangegangener Straftat gleich selbst anzeigt???


    Sollte dieses Thema schon mal an anderer Stelle so besprochen worden sein wäre ich auch über nen Link dankbar.


    Danke an alle


    Hannes

  • Also, da das Thema hier reinzupassen scheint, stell ich auch mal ne kleine Frage.
    Zur vorgeschichte: Hab mir von nem Kumpel vor paar Wochen ne Schwalbe gekauft, restaurierungsbedürftig aber immerhin fast alles dran für 100€...
    Dachte ich...


    Leider fehlt das Typenschild , also im Netz gesurft, Motor als M53 3-Gang identfizert und geglaubt ne echte KR51/1 zu besitzen.
    AAber: Laut Erhard Werner´s Rahmennummernliste ist das Stück von 1984 , was
    ja meines Erachtens eher in den Produktionszeitraum der KR51/2 fällt.
    Da dürfte ja eigentlich der M53 nicht reinpassen(andere Halterung für M531 Motor),oder? Umgeschweißt ist auch nichts, so weit ich das erkennen kann, hab jetzt Schiss das per Schlagbuchstaben einfach ne Null an die Rahmennummer gehängt wurde... Gibt es ne Möglichkeit das nachprüfen zu lassen OHNE das man sich bei evtl. vorangegangener Straftat gleich selbst anzeigt???


    Sollte dieses Thema schon mal an anderer Stelle so besprochen worden sein wäre ich auch über nen Link dankbar.


    Danke an alle


    Hannes

  • Im Jahr 1984 wurde von Simson noch mal ein großer Schwung Ersatz- bzw. Austauschrahmen für die Schwalbe KR51/1 produziert und an den Handel ausgeliefert bzw. als Vorrat im Lager gebunkert. Diese Ersatzrahmen hatten alle kein Typenschild aber die Rahmennummer unter dem Sitz eingeschlagen. Mach dir also keine Sorgen.
    Geh zum TÜV oder der DEKRA und laß dir dort ein Typenschild anbringen. :)

  • Alles Klar, vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
    Hoffe die Leute die mir die ABE ausstellen wissen das auch mit den Austauschrahmen .Die Schwalbe kann ich also Offiziell als KR/1 mit 1984er
    Baujahr anmelden?


    Weiß jemand was das kostet mit dem Schild bzw. ob die das ganze Schwälbchen
    durchleuchten?

  • Nein, die Schwalbe behält trotz des neuen Rahmens ihr altes, früheres Baujahr. Es handelt sich dabei lediglich um einen Rahmenwechsel. Das alte Baujahr wird von der DEKRA/TÜV bzw. der KFZ-Zulassungsstelle auf das dort neu anzubringende Typenschild übertragen.
    Sonst könnte ja jeder in seine uralte rostige und gammelige Mühle einen Rahmen mit Baujahr 2008 einbauen und dann als Neufahrzeug bei Ebay anbieten.

  • Habe gestern die ABE bekommen. Steht keine Anzahl der Gänge drin und auch keine Motornummer , nur Typ: M 53/22 KF . checkt doch keiner

    S50
    -M541 auf 5-Gang kurz
    -60/4 D
    -19er BVF
    -Vape
    -Filu
    -AOA1


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    -und 63ccm³

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