Schwalbe will gerettet werden!!

  • Also folgendes, hier am Bodensee gibt es, wie ihr euch denken könnt SEHR wenige Simsonfahrer...
    So durch Zufall bin ich in einer kleines Gasse vorbeigekommen (um freundin von Schule abzuholen) und was sehe ich da, eine ferrari rote schwalbe...
    Auspuff rechts, also einer /2er
    So mal geschaut Kennzeichen von 2002(!!)
    dann hab ich mal in der nachbarschaft da gefragt ob die jemanden gehört... Alle Bewohner meinten nur dass die da bestimmt schon seit einem Jahrzehnt steht... Sommer,Winter, Regen undsoweiter... immer an der selben Stelle... Reifen sind platt...
    da hab ich mir jetzt überlegt, dass ich die kaufen würde und wieder herrichten würde.. Also nochmal rum gefragt aber kein Besitzer auffindbar...
    So dann hab ich mal ein Zettel (mit email und telefonnummer und namen) zwischen Sichtschutz geklemmt (weils da trocken ist) -> ja an die schwalbe ist tatsächlich so eine Scheibe auf den Lenker montiert worden (sieht gar nicht soooo schlecht aus)
    das ganze ist jetzt schon 2 Monate her, aber es hat sich immernoch keiner gemeldet...
    jetzt wollte ich mal fragen, was es denn für legale möglichkeiten gibt um an die Schwalbe zu kommen, eventuell den Besitzer ausfindig machen zu können..
    Soll ich da mal zum Bürgerbüro gehen? was würdet ihr machen, die arme schwalbe will unbedingt gerettet werden... :D
    danke schonmal für eure antworten

  • hier gabs irgendwo schonmal sowas, ich glaube es hiess -> Polizei benachrichtigen oder Fundbüro und dann nach ner Zeit kannste die dir abholen wenn keiner sich meldet oder so... bin mir aber nicht ganz sicher

  • Wenn ich recht informiert bin, läuft das ganze Verfahren nach §§ 965ff. BGB:


    1. Du zeigst der Polizei (oder dem Fund/-Bürgerbüro) deinen Fund gemäß § 965 II BGB an.
    2. Du bietest an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB in Verwahrung zu nehmen. (Beachte die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f.)
    3. Jetzt kommt der beste Teil: Du weißt die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der du den Fund anzeigst drauf hin, dass du gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchtest.
    4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell deine und der frühere Eigentümer kann dir nix mehr.
    5. Denk dran, dir von der Behörde deinen Eigentumserwerb bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.
    6. Meld dich in 6 Monaten hier nochmal und schreib uns, was draus geworden ist :wink:



    P.S.: Die genannten Gesetze findest du unter diesem Link
    Kannst du auch ausdrucken und mit zum Amt nehmen...das hilft sicherlich, dein anliegen zu verdeutlichen. Wer weiß, ob die sowas nicht zum ersten mal hören.


  • Ich habe heute bei der Polizei wegen einer Schwalbe in Berlin angerufen. Die Schwalbe steht mit Kennzeichen von 2005 mit Ordnungsamtaufkleber.


    Der Polizist meint ich soll ich mit dem Ordnungsamt auseinander setzen.
    Ich rufe beim Ordnungsamt an und erklärte der Frau wie du es beschrieben hast, dass ich die Schwalbe als Fund "anzeigen", sie verwahren und dann in meinen Besitz nach einem halben Jahr übergehen lassen möchte. Die nette Dame meinte, dass würde sie nicht machen. Die Schwalbe zählt NICHT (!!) als Fundobjekt sondern als Fahrzeug, und dieses Fahrzeug habe einen Besitzer, aus diesem Grunde gelten diese Paragraphen nicht. Dann hab ich noch lieb und nett son nen bissl mit ihr geschnackt und sie meinte, es wäre einfach nicht möglich an diese Fahrzeuge zu kommen, ich solle einfach nen Zettel ranmachen und hoffen das sich der Verkäufer bei mir meldet. Auf diese Art und Weise wie oben beschrieben gehe es auf garkeinen Fall...



    LG
    Christian

  • sooo also ích erzähl mal heute von meinem Erlebnis:


    Ich bin zur Schwalbe gefahren und hab mir erstmal aufgeschrieben wo die steht, kennzeichen und hab mal den Panzer abgemacht und mir rahmennummer etc aufgeschrieben.
    So nach Hause und mir die Paragraphen ausgedruckt, ab zum Bürgerbüro
    Wurde dann (ohne warte ticket zu ziehen) gleich zur Frau geschickt, die sich um Fundsachen kümmert, war sehr freundlich, meinte aber (sie kannte die ganzen Paragraphen und sagte dass es auf jedenfall geht) ich solle die Fahrradschlösser an der Schwalbe aufbrechen (mit bolzenschneider) [komisch oder?] und das Gerät dann direkt zum Bürgerbüro schieben, dann irgendwas ausfüllen, gebühr bezahlen und die Schwalbe kommt dann in ein Fahrradschuppen, nach 6 Monaten ist sie dann meine...
    das kam mir trotz ihrer Freundlichkeit doch alles recht komisch vor..
    also Auf wiedersehen gesagt und ab zur Polizei...


    so weiter gehts
    bei der Polizei (die komischerweise auch extrem freundlich waren) kam ich dann in ein Zimmer mit einem Beamten, der war extrem gut drauf, die ganze zeit nur gelacht, ich denke was ist denn jetzt los.
    dann fängt er an zu erzählen:
    ja die schwalbe da, die steht doch da und da
    ich stimme ihm zu
    aufeinmal erzählt er, ohje das war noch zu meinen Kripo zeiten, vor 7 Jahren, den Besitzer von der Schwalbe, den hab ich damals noch hinter Gittern gebracht und ich glaube der wird da noch sehr lange sitzen und so, aber ihm würde der name nicht mehr einfallen
    dann hat er überlegt was man machen könnte, (er hat mir noch nebenbei erzählt, dass er selber mit der Schwalbe mal gefahren ist so just 4 fun :D
    jedenfalls fragt er mich, wieso ich interesse hab, da meint ich halt, ich will die restaurieren und als alltagsmoped benutzen, da man ja mit 60kmh schneller voran kommt und so :)
    dann meint er, ja in Singen (nachbarstadt) gibts ne zylinderschleiferei, da haben wir früher auch immer unsere mopeds frisiert und so.. ich denke häh, ich wollte die original restaurieren und so :) (der war vielleicht drauf)
    jedenfalls meinte er dann, er will sich gar nicht mehr an den Name vom Besitzer erinnern, er versucht es zu klären ohne dass ich da 6 Monate warten muss, er ruft mich einfach morgen (okay ist schon nach 0 uhr, also heute) an und klärt dass mit mir


    klingt doch gut oder? ich hoffe nur er meldet sich wirklich

    • Offizieller Beitrag

    also ganz ehrlich, wenn ich zwischen deinen möglichkeiten 1. und 2. wählen könnte, würde ich mich für 1. entscheiden. die einzige sache die stört ist, dass die schlösser aufgemacht werden sollen, der rest kommt mir vor, als wäre es der normale amtsweg. das aufmachen der schlösser kannst du relativ einfach umgehen, indem du die schwalbe inkl. schlösser zum fundbüro bringst. ob das so einen guten eindruck macht, wage ich aber zu bezweifeln. persönlich würd ich wahrscheinlich das risiko in kauf nehmen, schlösser durchknipsen und ab dafür. und in 6 monaten ist schön wieder januar, dann haste sie zur kommenden saison.
    der weg über den tunenden polizisten kommt mir gerade nicht so astrein vor. naja, mal sehen, was er so zu sagen hat.

  • ja aber wenn der typ lebenslänglich hat, dann kann er sich ja sowieso nicht 6 monate lang melden.. weisst du wie ich meine, also warum soll ich sie dann nicht gleich bekommen und ich mach mich an die restauration... so kann ich an warmen wochenenden schrauben, und es eventuell auch als wintermoped benutzen... muss ich alles mal schauen, mal sehen ob der polizist heute noch anruft

  • Sag mal, gab's im Konstanzer Sommerschlußverkauf die Dummheit im Sonderangebot und du hast bei dem Schnäppchen gleich ordentlich zugelangt? :rolleyes:
    Du kannst die Schlösser nicht einfach aufbrechen und die Schwalbe einsacken. Damit machst du dich der Sachbeschädigung und des Diebstahls strafbar, egal was dir die Wischfrau vom Bürgeramt erzählt hat. Dafür würde man dich gleich mit als Frischfleisch zum wahren Eigentümer der Schwalbe in die Zelle stecken. Ich sag nur Analfissur, Darmriß, Kondylome ( "Blumenkohl") und weicher Schanker ..., mal ganz abgesehen davon, daß du die Düse nie wieder richtig dicht bekommst ... :)) :))
    Wenn du nun schon weißt, daß der mutmaßliche Eigentümer im Knast sitzt, dann laß dir von dem Bullen den Namen vom Knackie geben und schreib ihm einen Brief, ob er dir die Schwalbe vielleicht verkaufen würde. Oder versuch über das Versicherungskennzeichen beim Ordnungsamt den Eigentümer zu ermitteln. Das Ordnungsamt ist auch die zuständige Behörde, die per Verwaltungsakt unter bestimmten Voraussetzungen die (gebührenpflichtige) Entfernung der abgestellten Schwalbe vom öffentlichen Straßenland veranlassen kann. Dort kannst du dich dann eventuell einklinken.
    Ansonsten laß die Finger davon!
    Es sei denn, du bückst dich gerne ... :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!