Nimm dir nen Drahtbürstenaufsatz für die Bohrmaschine, Drahtbürsten verschiedener Größen, recht grobkörniges Schleifpapier und nen Kasten Bier. Dann fängst ud entweder vorne oder hinten an den Rost zu entfernen bzw. den Altlack anzuschleifen. Dann wird hauchzart in 2 Gängen grundiert, in 3 Gängen hauchzart Lack aufgebracht und schon hast du ein top Ergebnis bie dem du sogar die FIN siehst und der Lack nicht zig mm dick ist wie bei dir :wink: .
Problem mit Papieren
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Du darfst ja auch. Für C-Red gibts aber nur Malzbier
MfG
Ralf -
Zitat von Prof
Du darfst ja auch. Für C-Red gibts aber nur Malzbier
auf meinem privatgrundstück darf ich ja bierdrinken^^.
ne aber ich lasses jetzt erstmal so und wenn wirklich nix gebracht hat dann mach ichs halt nochmal neu. aber grade hab ich voom lackieren bissl genug, weil ich den ganzen panzer die letzen wochen gelackt hab. kann auch bilder machen sonst denkt ihr wieder ich hätt alte baustellenfarbe genommen und die iwie auf den panzer draufgekleistert.
gruß
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Gerade wenn du den Panzer auch neu gelackt hast, würd ich bei dem Rahmen nochmal beigehen. Sonst gammelt dir doch der Rahmen unterm Allerwertesten weg. Wenn man solche Dinge neu macht, dann so, dass sie auch >15 Jahre halten.
Ansonsten steht der betriebene Aufwand in keiner Relation zur Haltbarkeit. Deshalb bin ich auch entschiedener Gegner von Tuningteilen.@ Ralf: offiziell nein. Die 18 hab ich noch nicht voll ...
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Als wenn das die dicke Tante hinter der Kasse im Dorfkonsum von Munster interessieren würde.
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neinbier is immernoch ab 16.
§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Markenoder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Jugendschutzgesetz,
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Die Frage ist von wann der Pampflet kommt. Das wurde zum 01.01.08 abgeändert.
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Auch nach ausgiebiger Suche finde ich nichts, was deine These irgendwie stützen würde. Bier gibts nach wie vor ab 16. Sicher, dass du das nicht mit Alkopops verwechselst? Die sind nämlich ab 18.
Oder hat dir Mutti das nur erzählt, damit du die Finger von Papas Gerstensaft lässt?
MfG
Ralf -
Da wurde doch nur mal wieder geredet sowas solle mal kommen, wurde aber nichts draus.
Mir ist das nu auch egal, könnens auch ab 18 machenAber ich versteh den Sinn nicht, Bier ist doch ein Grundnahrungsmittel.
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Politiker trinken kein Bier. Die trinken Champagner.
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Aber nur aus hohen Dosen
hm, wenn dem so is glaub ich das doch. Mein sonst in Rechtsprechung so bewanderter Kumpel meinte dem is so ... aber der is auch schon 18 der hat mir bestimmt wieder ein aufgebunden
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Der §9 Ist unverändert geblieben, Stand Juli 2008.
mfg Gert
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Ich bin dafür , die Grenze auf 21 raufzusetzen ,ihr sauft uns alle weg
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