Beschriftung: Volkspolizei

  • Na, dann ist ja alles "im grünen Bereich" :D, keine unmittelbare Verwechslungsgefahr mehr, Ende Polente :)). So dacht ich mir´s auch.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Vorsicht mit Blaulichtern usw. Da verstehen die Jungs dann deinen Volkspolizeispaß mit Sicherheit nicht mehr. Ein Kumpel hat so ein Rundumlicht, eigenlich orange, mal mit dem beigelegten blauen Glas montiert und nur mal kurz zum zeigen aufs Autodachgestellt. Der Zufall wollte es und er wurde schon nach ein paar Sekunden von einer Streife erwischt (Parkplatz mitten in der Stadt). Betriebsdauer keine 20 Sekunden. Hat dann ein paar Hundert DM gekostet, bis das Verfahren eingestellt war. Die Leuchte haben die von der Rennleitung wohl heute noch irgendwo im Keller.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • ich baue grade das Parklich blau getönt. Das blinkt nur (halt ie 2W funzel..).
    Und geht ja auch nur an, wenn Schlüssel auf "Parken".
    Desweitern fahre ich (um Ärger und Disskussionen zu vermeiden) so mit der Kiste nicht in der Öffentlichkeit. Blaulicht und Schriftzug sind verdeckt...

  • Ich zitier nur noch mal kurz aus der StVZO, Bönni:


    §51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
    (2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
    1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite


    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.


    Also die Beschriftung ist kein Problem, aber das mit der blauen Parkleuchte lass mal schön bleiben. Das sollte, wenn ich mich nicht irre, ABE-Verlust bedeuten. Wenn Du mit dem Teil nicht im Straßenverkehr fahren willst, hättest Du ja auch wegen dem Schriftzug nicht fragen brauchen.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Wieso Miesmacher? :? Hab´ doch noch nicht mal die Bußgeldvorschriften herbeigekramt ... :rolleyes: Und ausgedacht hab´ ich mir die Texte auch nicht - will Dich nur vor Frust und Schaden bewahren ... ja, ja, so ist das :wink:. Nenn mich doch lieber "Deinen Freund und Helfer" :)).

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Das erinnert mich einen Artikel, der mal in einem Forum veröffentlicht wurde.


    Zwei Jugendliche hatten zum Spass so ein Blaulicht auf das Autodach montiert. Die zwei haben dann quasi "Polizei" gespielt und andere Autos angehalten. Bis sie dann eine RICHTIGE Zivilstreife anhielten...


    mfg

  • und? wie sind die Erfahrungen bis jetzt mit dem Gefährt?
    Probleme bekommen?


    Also ich find es immer wieder interessant, wie pissig sich die Staatsmacht der BRD mit ihrer Amtsanmaßung hat.


    Da es die DDR nicht mehr gibt... ist es meiner Meinung nach doch eigentlich halb so wild. :))


    Das Ding ist auf jeden Fall Hammer geworden!

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