Möp schieben

  • Ich glaube, Shadow hat in diesem Fall mal wieder Recht. Da wird die rote Ampel überfahren und Basta! Egal wie man das macht oder welche Paragraphen man dafür auch zerpflücken möchte, bei dieser Geschichte würde die Feststellung der Polizei erstmal genügen.


    @ Shanti: Fraglich ist allerdings, ob irgendwann eine Hundertschaft eingesetzt wird, um dein schwerstkrimminelles Vergehen per Video festzuhalten und dich sofort in U-Haft zu stecken.


    Ich empfehle dir folgenden Trick, um den Anfangsverdacht von dir abzuwenden:


    Wenn du das nächste mal an dieser Ampel bist, an der man zwischen den Ampelphasen gefühlte 3 Jahre altert, dann machste die Kiste aus, schaust ein betont verdutzt/ärgerlich, steigst ab, schüttelst das moped ein wenig, schiebst auf den Gehweg über´s Eck, ziehst demonstrativ (schön in alle Richtungen vorzeigen) ein Werkzeug aus der Tasche, schraubst ein Schräuble ein wenig auf und wieder zu, kickste das Moped wieder an (dabei ruhig ein wenig übertrieben erstaunt und zufrieden schauen), Motor aus, zur Querstraße, Motor an, und losdüsen... :D:D:D:D

  • Und solltest du mal von einem Polizisten angehalten werden, wird er dich das erste mal sicher nur verwarnen und dich bitten, das nicht mehr zu wiederholen.


    Das Moped 20m über den Gehsteig zu SCHIEBEN ist wirklich nichts schlimmes.


    Wenn du auf dem Gehsteig fahren würdest, das wäre schon was anderes.


    mfg

  • Zitat von shanty

    ... Allerdings überquere ich keine Straße bei der beschriebenen Aktion, sondern nur den Bürgersteig und betrete (befahre) die (andere) Straße (als "Rechtsabschieber") erst hinter der Lichtzeichenanlage (mit Fußgängerübergang) außerhalb deren Geltungsbereich wieder, da ich hinter den Markierungen, die den Fußgängerübergang bezeichnen, meine Fahrt fortsetze. Die Kernfrage lautet also, darf ich als Möpfahrer meinen rechtlichen Mobilitätsstatus willkürlich so verändern, wie es meiner aktuellen Interessenlage entspricht? Oder ist die rechtliche Argumentation ungefähr so zu verstehen: Einmal Fußgänger, immer Fußgänger?
    Wie es jetzt scheint, ist es dabei ohne Relevanz, ob dabei der Motor läuft oder nicht, solange dieser (Leerlauf o.ä) nicht dem Antrieb des KFZs dient.
    Das Problem scheint recht verworren zu sein, was meine Theorie stützt, dass eine juristische Bewertung für den Gesetzgeber und seine Organe schwierig ist. Oder habe ich jetzt was misverstanden?
    Gruß shanty


    ... und das Folgende hab´ ich auch gelesen. Also die Ausgangsfrage hab´ ich tatsächlich etwas missverstanden. Der Knackpunkt ist tatsächlich, ob man seinen Verkehrsteilnehmerstatus beliebig selbst bestimmen kann, wenns einem gerade passt. Die Frage ist beim Durchlesen der StVO mit "Ja" zu beantworten, m.E. eindeutig. Die StVO interessiert sich nicht dafür, warum man einen Status einnimmt. Entscheidend ist nur, dass man von den anderen Verkehrsteilnehmern entsprechend wahrgenommen wird, und sich an seine Regeln halten muss. Steigt der Radfahrer ab, ist er Fußgänger und darf den Radweg nicht mehr benutzen. Der StVO ist es egal, warum man absteigt. Das Beispiel mit dem Zebrastreifen ist sehr passend. Steigt man aus dem Auto aus, kann man in dem Moment betrunken sein, weil man kein Fahrzeug mehr führt. Und so weiter, und so fort. Als schiebender Möp-Fahrer ist man Fußgänger, und als solcher muss man sogar den Gehweg benutzen, wenn vorhanden (§25 Abs.1 StVO).
    Wechselt man nun wieder vom Gehweg auf die Straße, gilt einfach nur

    § 10 Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


    Noch ein Beispiel mit der Ampel: Wenn sich rechtsseitig der Ampel (auf der vorbeiführenden Straße) eine Ausfahrt befindet, von der aus jemand auf die Straße auffahren möchte, umgeht er doch auch nicht die Ampel, wenn links von ihm bei Rot vor der vorbeiführenden Straße gewartet wird. Er hat auf den vorbeifahrenden Verkehr zu achten, und wird auch von den anderen als auffahrendes Fahrzeug wahrgenommen. Mit Dir ist das nichts anderes, auch wenn kein abgesenkter Bordstein zur Hand ist.
    Ich würde aber sicherheitshalber das Möp soweit schieben, bis Du den Kreuzungsbereich eindeutig verlassen hast (vielleicht 20 m).


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • @ storm: Das würde es heißen, in der Tat. Die Ampel regelt den Verkehr im Kreuzungsbereich, und wenn man den verlassen hat, muss auch mal wieder Schluss sein. Ich habe auch schon diverse Ampeln erlebt, die scheinen in nicht viel befahrener Richtung einfach mal eine Grünphase zu überspringen. Da wartet man wirklich ewig.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat von Matthias1

    [quote=shanty]... Die Kernfrage lautet also, darf ich als Möpfahrer meinen rechtlichen Mobilitätsstatus willkürlich so verändern, wie es meiner aktuellen Interessenlage entspricht? Oder ist die rechtliche Argumentation ungefähr so zu verstehen: Einmal Fußgänger, immer Fußgänger?


    Ich denke deine Frage lautet anders.


    Darf ich meinenrechtlichen Status ändern um Beschränkungen des einen aufzuheben wohlwissend schnell wieder in meienm vorherigen Status zu wollen.


    Klar du darfst mit dem Moped jederzeut überall anhalten und schieben. Das wird hier keiner BEstreiten. Deine Frage ist ne andere.


    Darf man "spitzfindig" kurz Fußgänger sein um die Pflichten einer Ampel für KFZ mißachten zu dürfen und da bin ich der Meinung : Nein :D

  • @ shadowrun Außer einem breiteren Anwendungsbereich bei meiner Formulierung kann ich keine gravierenden Unterschiede zwischen meiner Frage und deiner Interpretation der selbigen erkennen.


    Wie wär´s dann mit diesem auf deine Argumentation bezogenen Sachverhalt. Ich führe einen PKW und möchte Zigis hökern. Auf der rechten Straßenseite, auf der sich der Tabakwarenladen befindet, herrscht absolutes Halteverbot. Auf der Gegenseite entdecke ich jedoch ich einen Parkstreifen In der Straßenmitte befindet sich eine durchgezogene weiße Linie, die mir ein Wendemanöver untersagt . Ich fahre also zur nächsten, ca. 150m entfernten Ampel mit Linksabbiegespur, warte brav auf grün, mache eine U-Wende und parke auf der dem Tabakhöker gegenüberliegenden Straßenseite ganz legal auf diesem Parkstreifen. Das ganze mache ich "spitzfindig", wie du es nennst, denn ich hatte von Anfang an geplant, kurzfristig meinen Status als Führer eines PKWs aufzugeben, um nach dem Parken als Fußgänger die Straße und somit die durchgezogene Mittellinie zu überqueren, was ich auch darf, denn die nächste Ampel ist unzumutbar weit entfernt, wie beschrieben, und die Verkehrssituation erlaubt eine ungefährdete Überquerung der Straße. Nach dem Erwerb meiner Sargnägel überquere ich Straße und Mitteliniie ein weiteres mal, um dann meine Fahrt in meinem ursprünglichen Status als PKW Führer fortzusetzen, wie es ja auch geplant war. Ich kann da nix nicht STVO- konformes oder gar bußgeldfähiges dran erkennen.



    Wer von euch erkennt, was daran dennoch grottenfalsch ist??
    Richtig, Rauchen kann tödlich sein!! :))


    gruß shanty

  • Auch ein schönes Beispiel. Ich muss noch mal einen kleinen Nachtrag machen zu dem, was ich oben schrieb. Ich sagte deswegen "Kreuzungsbereich verlassen", weil ich das dringend für notwendig halte. Bestimmt nicht gestattet ist es, gleich an der (ROT) zeigenden Fußgängerampel/Zebrastreifen rechts um die Ecke auf die Straße aufzufahren, auch wenn es in der "grünen" Richtung, nach rechts in dem Moment ist. Begründung: Rot an der Fußgängerampel heißt zunächst mal für Fußgänger "Straße nicht überqueren", also verlässt sich auch jeder KfZ-Fahrer auf der Straße darauf, dass in diesem Moment an dieser Stelle niemand die Straße betritt, ergo: auch nicht auffährt. Das würde ich unabhängig davon sehen, ob nun gerade was von links kommt oder nicht, da auch der Fußgänger die Straße nicht betreten darf, wenn sie frei ist. Den Grund für das unzulässige Auffahren an dieser Stelle würde ich also in der roten Fußgängerampel sehen, aber nicht in der ebenfalls roten Ampel für die Fahrbahn, die man gerade "links liegen gelassen" hat.
    Deswegen so weit schieben, bis man nach seinem Gefühl den Kreuzungsbereich eindeutig verlassen hat. Dann hat auch der von links bei Grün kommende KfZ-Fahrer sein Vertauen, dass an der Kreuzung alles auf ihn warten muss, wieder beendet, und es gelten wieder die üblichen, normalen Regeln. Je nach Kreuzung kann die als ausreichend empfundene Entfernung sehr unterschiedlich sein. Zum Beispiel gibt es ja in Großstädten mehrspurige, großräumige Kreuzungen, die zudem noch Fahrspurerweiterungen für Rechts- oder Linksabbieger oder eben nur den Einfahrbereich mit den Richtungspfeilen haben. Das würde ich in dem Fall noch mit zum Kreuzungsbereich dazuzählen. Muss man dann aber im Einzelfall abschätzen.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • @ shanty .. Deinem Bsp fehlt aber die "rechtwidrige Handlung"


    Das wäre zB... Du fährst zur Tanke... Stellst den Motor ab .. schiebst nun als Fußgänger dein Auto über die durchgezogene Linie und parkst es auf der anderen Seite.


    Da wprde ichdir auch sagen... wenn du das dauernd machst wprde ich nicht wetten dass das straffrei ist

  • @ Shadow Wer das regelmäßig macht bekommt kein Ticket, sondern ´ne Zwangseinweisung in die Klapse :bounce: !


    Nein, bei meinem Beispiel gibt es auch keine rechtswidrige Handlung! (Bin ja auch ein total gezetzestreuer, vorbildlicher Verkehrsteilnehmer! :)) ). Dennoch hätte ich mich bewußt durch Veränderung meines Verkehrsteilnehmerstatus mehrfach bei geschickter Nutzung meiner verkehrsrechtlich legalen Möglichkeiten über das für Kraftfahrer gültige Überfahrensverbot (ich meine sogar, mal gelernt zu haben, dass selbst die Berührung mit nur einem Reifen untersagt ist) der durchgezogenen Mittellinie hinweg gesetzt (in dem ich sie zu Fuß überquert habe). Was anderes mache ich in der anfangs beschriebenen roten Ampel Situation doch auch nicht. Noch einmal: Situation 1: Die Ampel ist rot und ist somit für mich als Kraftfahrer legal nicht passierbar. Daher verwandele ich mich kurzfristig in einen Fußgänger (bis zum Erreichen meiner Absicht). Situation 2 : Der durchgezogene Mittelstreifen verbietet mir dessen Überfahren mit einem Kraftfahrzeug. Wieder werde ich unverhofft zum Fußgänger und überquere ihn per Pedes ( wieder bis zum Erreichen meiner Absicht, denn dann setze ich meine Fahrt als KFZführer fort).


    Du machst m.E. in deiner Argumentation den Fehler, dass du das in meiner Anfrage Hinterfragte bereits als unbestritten rechtswidriges Verhalten einschätzt (was es ja aber gerade zu klären gilt!) und dieses dann als Fakt für die rechtliche Bewertung der Situation 2 einsetzt, in dem du (richtigerweise) feststellst, dass bei diesem Beispiel das rechtswidrige Verhalten fehlt. Damit beißt sich die Schlange selbst in den Schwanz.
    Gruß


    Ps. Gibt es hier im gesamten Forum keinen Jura Studenten, der sich möglicherweise bereits schon jetzt auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, soweit das als Student möglich ist? Ein richtiger Anwalt wär auch nicht schlecht. Liebling Kreuzberg ist doch immer mit nem motorisiierten Zweirad (BMW) durch die Gegend geeiert.... :)) !!
    Kann nicht mal jemand bei Manfred Krug anrufen??
    Was sagt Dummschwätzers Schubladen Archiv dazu? (Ist der eigentlich schon wieder aufgetaucht?)

  • Zitat von shanty


    Ps. Gibt es hier im gesamten Forum keinen Jura Studenten, der sich möglicherweise bereits schon jetzt auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, soweit das als Student möglich ist?


    Da es sowas direkt nicht gibt, wird es so jemanden nicht geben.


    Zitat von shanty


    Ein richtiger Anwalt wär auch nicht schlecht.


    Was willst Du denn noch wissen? Die Frage ist erschöpfend beantwortet. Mehr bietet die StVO nicht. Eine Ampel ist nicht dazu da, um die Leute abwechselnd mit ROT zu bestrafen. Shadowrun stellt Mutmaßungen an, ich lese das Gesetz. Es gibt kein Verbot, an einer Kreuzung vom Fahrrad oder Kraftrad abzusteigen. Natürlich muss man dabei die allgemeine Rücksichtnahme (§1) beachten, und darf insbesondere den nachfolgenden Verkehr nicht gefährden. Ein Jurist kann auch nur das Gesetz lesen, und auslegen. Das einzige, was noch bliebe, wäre ein Blick in einen Verkehrsrechtskommentar und in Gerichtsentscheidungen. Was ist nun aber so existenziell wichtig an dem ganzen Problem?

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • @ Shanty.... Na ja ...


    Also beim Ampel umgehen ist es ja:


    1. Ich will die Ampel umgehen.
    2. Es ist nicht erlaubt mit dem Möp
    3. Also werde ich Fußgänger um es zu machen
    4. Steige ich nach der Ampel wieder auf um weiterzu fahren


    --> Ich sehe da dass man nur Fußgänger geworden ist um ein Verbot das für einen selber direkt galt zu umgehen.


    Bei deinem wars


    1. Ich will an die Tanke darf hier nicht halten
    2. Ich wende da hinten parke auf der anderen Seite.
    3. Nun werde ich Fußgänger und gehe zur Tanke


    Hier fehlt mir dieses vorsätzliche überwechseln in den Status Fußgänger um etwas zu machen.


    Und daher bin ich auch nicht einverstanden wenn die Kernfrage lauetet:


    " Darf ich jederzeit meien Status in der STVO ändern "
    sondern
    " Darf ich vorsätzlich meinen Status ändern um Verbote zu umgehen um im Nachhinein meinen vorherigen Status wieder einzunehmen "


    Das ist nämlich die Kernfrage hier.


    Wenn er vor der Ampel absteigt auf den Bürgerstein schiebt... Zum Bäcker geht und dann hinter der Ampel weiterfährt.... Da sehe ich kein Problem.


    Problem nur daran... Ich werde jetzt Fußgänger um das Verbot der roten AMpel zu umgehen denn diese ist ja da den Verkehr zu regeln und hier im Beispiel will man ja gerade am Verkehr weiterhin teilnehmen.... Nur kurz als Fußgänger um das Verbot zu kippen...


    Ob meine Argumentation nun so richtig ist weiß ich nicht nur eben das nicht alles im Gesetz steht.


    Daszu paßt ja die Tankstelle. Es gibt kein Abkürzen über Tanke Verbot Gesetz und zwischen legal und illegal unterscheidet auch nur der GEdanke wieso man darüber fährt. Das Beweisen ist dabei eine ganz andere Sache

  • @ Matthias 1 Die wenigsten Fragestellungen aus dem Bereich Verkehrsrecht dürften wohl existenziell wichtig sein (außer für Anwälte, Richter, Gerichtsdiener etc., denn diese Berufsgruppen bestreiten ihre Existenz daraus...)!
    Dennoch wäre eine belastbare Abklärung wünschenswert, allein schon wegen der mehrfach angesprochenen generellen Bedeutung, die der nach Interessenlage des Verkehrteilnehmers erfolgende Wechsel seines Status beinhaltet! Insbesondere deshalb, weil motorisierte Zweiradfahrer eben die Möglichkeit haben , schiebend legal den Bürgersteig nutzen zu dürfen und eine solche Aktion in vielen Situationen auch durchaus praktikabel ist und sinnvoll sein kann, um irgendwelche verkehrstechnische Beschränkungen so zu umgehen.
    Da ich weitgehend deine Meinung teile, was die Bewertung der beschriebenen Situation betrifft, werde ich diese "Umschiebungsaktionen" auch weiterhin gelegentlich praktizieren.
    Gleichzeitig stelle ich jedoch fest, dass innerhalb dieses Threads keinesfalls Konsens über deine (und meine) Sichtweise herrschen. Du hast also in deinem letzten Posting den Falschen adressiert.
    mfG shanty


    edit
    Bin gerade wieder zu Hause angekommen, unter "Rechtsumschiebung" der fiesen Ampel (hat zwar gute 2 Minuten gebracht, bin aber trotzdem pitschenass und völlig durchfroren). Auf der Fahrt von knapp ´ner Stunde fiel mir auf (man hat da immer viel Zeit zum Nachdenken), dass dein leztes Posting ungewohnt schroff ausgefallen ist. Daraus schließe iich, dass du wohlmöglich Jura Student bist und dir durch mein letztes Posting auf die Füße getreten fühlen könntest. Das war keinesfalls meine Absicht! Du hast ganz wesentlich zur Aufkärung der Sachlage und maßgeblich zur Klärung der rechtlichen Hintergründe beigetragen!
    Wie du aber an den vehaltenen Reaktionen der meisten Beiträge zu diesem Thema ersehen kannst, ist dein und mein rechtlicher Standpunkt nicht unumstritten. Daher wäre doch ein richtiger TV Experte wie Liebling Kreuzberg die ultimative Kapazität, um auch die Ungläubigen zu überzeugen, so wie nur Dr. Brinkmann (Schwarzwaldklinik) der einzig richtige Mediziner wäre, der der hypochondrischen Oma von gegenüber überzeugend erklären kann, dass ihre bis zu den Meniskusscheiben hängenden Brüste in ihrem Alter kein zwingendes Zeichen von Brustkrebs sein müssen ...
    Toll wäre es natürlich auch, wenn Richterin Babara Salesh diese Frage abschließend beantworten würde! Oder Alexander Hold...! Solchen Menschen muß man einfach vertrauen!!1


    Zum anderen glaube ich allerdings, genau wie Shadowrun und viele andere Poster, dass unserere Gesetztesvertreter und -bewerter eine Menge Interpretationsspielräume einsetzen werden, um diese "anrchistischen" Tendenzen im Bereich "ihrer" StVO zu bekämpfen...

  • Gut, Du willst es also ganz genau wissen. Bei Gelegenheit werde ich noch mal in entsprechende Literatur schauen. Vorerst aber noch ein Link zu dem Tankstellenfall, den ich gerade aufgestöbert habe. Der Verstoß ist kein Rotlichtverstoß, sondern es verstößt gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht, § 2 StVO. Das ist auch einzusehen, weil die Tankstelle fahrenderweise als Ersatzfahrbahn missbraucht wird. Darin liegt der Unterschied zu dem von Dir gebildeten Fall. Ob es der entscheidende Unterschied ist, müsste noch geklärt werden. Maximal wäre also noch denkbar, dass der Wechsel vor der Ampel auf den Gehsteig auch als Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht angesehen werden kann.
    Im Grunde ist ja die Lösung für das Problem der Grünpfeil (schau mal in Wikipedia), der sich in der DDR längst bewährt hatte. Eigentlich gehört der an jede Kreuzung, wenn mich einer fragt.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Falls dein letzer Beitrag an an mich gerichtet war, nein, für mich ist das Thema eigentlich abgeschlossen und das Tankstellenbeispiel stammt nicht von mir!
    Deiner den grünen Rechtsabbiegepfeil betreffenden geäußerten Ansicht schlie0e ich mich im vollen Umfang an! Nur, die beschriebene Ampel ist wahrscheinlich ganz bewußt so lahmarschig geschaltet, um den Verkehrsstrom nicht durch diese Straße (Neubau-Wohngebiet, 30ger Zone, viele künstliche Straßenverengungen) zu leiten. Statt dessen wünschen sich die Verantwortlichen, dass man einen Umweg von ca. 600 m fährt. Da wäre der Pfeil an dieser Stelle für unsere tollen Stadtplaner wohl ausgesprochen unproduktiv...
    Gruß shanty


    Ps. Lies bitte noch mal mein letztes Posting. Habe noch ein "edit" zugefügt.

  • Nachdem ich diese Frage (an einem Fußgängerbrückchen, das eine große Abkürzung ist) öfters mal erörtern "durfte":


    Es ist so einfach, wie hier gesagt wurde. Wenn ich absteige (und den Motor ausmache!), verwandle ich mich samt "kraftlosem" Zweirad in einen Fußgänger und darf (und muss!) alles so machen, wie Fußgänger das eben so tun.


    Wenn ich den Motor wieder ankicke und mich draufsetze, bin ich wieder Kraftfahrzeugführer.


    An der roten Ampel Motor aus, absteigen, auf den Gehsteig schieben, um die Ecke und dort dann wieder runter, ankicken und weiterfahren ist einwandfrei legal.


    Für den superpingeligen Polizisten zieht man dabei noch den Hebel aus dem Zündanlassschalter, und dann gibt's da gar nichts zu diskutieren, ob das vielleicht illegal sein könnte.


    Einfach nur Motor aus, sitzenbleiben und mit einem Bein als Antrieb auf dem Gehweg weiterrollen geht dagegen gar nicht.



    Gute Nacht also, und immer friedlich bleiben :)

  • Ihr solltet mal mit Fiete und mir durch Flensburg fahren :D


    Wir schaffen das jede Kreuzung irgendwie anders zunehmen oder abseits der Straße zu fahren.


    Vorraussetzung ist ein ausgeprägtes Straßen- und Wegnetz wissen! :smokin:


    Gruß
    Hagen

  • So, es gibt noch einen dezenten Nachtrag von mir für noch vorhandene eventuelle Zweifler. Bin heute mal dazugekommen, einen Blick in 2 Verkehrsrechtskommentare zu werfen.
    Es gibt auch nach einem Blick in die Fachliteratur keinen Hinweis auf ein verbotenes Tun. Weder wird der Fall wegen des Umgehens der Ampel unter einem Rotlichtverstoß aufgeführt, noch ist es generell untersagt, vor einer roten Ampel abzusteigen und auf den Gehweg zu wechseln, und auch unter dem Aspekt des Fahrbahnbenutzungsgebots wird so was nicht beschrieben, da das Fahrbahnbenutzungsgebot sich an fahrende Kraftfahrzeuge richtet. Dagegen ist überall die Sache mit der Tankstelle als (zumindest möglicher) Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht aufgeführt. Die Arbeit, auch noch explizit nach möglichen Urteilen zu suchen, mach ich mir aber nicht. Sehr vermutlich wird es sie nicht geben, da in den Kommentierungen keine diesbezüglichen Urteile aufgeführt sind.
    Habe von der Möglichkeit, zum Fußgänger zu werden, und verkehrsbezogene Einrichtungen zu ignorieren, gerade heute wieder in überzeugender Manier Gebrauch gemacht, haha! Ich fahre in Dresden, auf einmal sperrt die Polizei mitten im Berufsverkehr Kreuzungen und ganze Straßenzüge beidseitig ab, und zwar für eine Demonstration, die nur in einer Richtung auf abgetrenntem Fahrstreifen entgegen kam und nach Bildung für umsonst schrie. Also schob ich brav und artig mein Möp über den Fußweg, über die abgesperrte Kreuzung, dann noch ein Stück, und von da an fuhr auf der Straße nur noch einer, und das war ich :bounce:!
    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

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