Frisch saniertes Duo - UNFALL - FAZIT

  • Genau so ist es! Über das Gutachten kann man sich später noch Gedanken machen. Jetzt gilt es erstmal die Schuldfrage zu klären.


    Aus den Postings von SiberSurfer interpretiere ich, dass er weder Lust auf (die Investion für) eine Anwaltskonsultation, noch die Geduld hat, mit der Reparatur bis zur Klärung zu warten.


    Wenn es blöd läuft und man auf sich selbst gestellt ist, kann es durchaus passieren, dass man auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt. Es stimmt nicht, dass sich durch die Anwaltskonsultation Verzögerungen ergeben. Meine Erfahrung ist, dass ein Anwalt die Abwicklung rasant beschleunigen kann.


    Man sollte auf jeden Fall zumindest mal ein Beratungsgespräch führen, damit man die Chancen ausloten kann. Das kostet nicht die Welt!


    Sofort mit der Reparatur anzufangen ist auch nicht gerade sinnvoll, auch wenn dringend ein fahrbares Gefährt benötigt wird. Mann kann sich doch irgendein billiges Fahrzeug kaufen oder zeitweise leihen; bzw irgendeine andere Übergangslösung finden.


    Aber ich sehe schon. Wahrscheinlich sind gutgemeinte Ratschläge und lange Erklärungen vergebliche Liebesmüh. Oft wird gefragt, aber trotzdem nach eigenem Kopf gehandelt.

  • Ouuuhhh!! Das schöne Duo! Mein allerherzlichstes Beileid! :(


    Zu der Anwaltfrage möchte ich als Jurist (allerdings nix mit Verkehrsrecht bzw. kein WaldundWiesen-Anwalt) auch etwas zur Komplizierung beitragen: Manche Anwälte/innen (häufig junge) bieten auch ein kostenloses Erstgespräch an. Da könntest du also also erstmal ganz in Ruhe mit ihm/ihr über die Sachlage reden, er/sie erklärt dir die Chancen und dann kannst du dich immer noch entscheiden ihn/sie zu beauftragen. Musst du einfach mal die Gelben Seiten greifen und rumtelefonieren.
    Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvR 2576/04) und die damit einhergehende Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ist es seit Mitte des Jahres auch erlaubt, dass du mit einem Anwalt ein Erfolgshonorar aushandelst. Du also nur zahlen musst, wenn das Verfahren Erfolg hat bzw. ein vorher vereinbartes Verfahrensziel erreicht wurde. Dies soll besonders mittellosen Menschen ermöglichen, ihr Recht zu verfolgen, ohne das Risiko der hohen Anwaltskosten tragen zu müssen. Ich bezweifel zwar, dass ein Anwalt so etwas für solch eine "Lapalie" macht (denn gedacht sind Erfolgshonorare eher für Streitigkeiten über Erbschaften, Renten oder hohe Schmerzensgelder, also wenn es um "richtig" Kohle geht), aber wissen kann man es nie...auch da hilft nur fragen.
    Solltest du das Glück haben und Student sein, kannst du sogar gänzlich kostenfrei die Rechtsberatung der Uni (sofern deine sowas hat) in Anspruch nehmen.


    Von einer Behebung der Schäden vor einer Begutachtung kann ich dir allerdings auch nur abraten! Das geht garantiert nach hinten los!

  • Also hier mal ein Zwischenbericht,


    Ich habe mit meinem "Anwalt" geredet,
    der fordert von der Polizei die Akten an, damit wir wissen woran ich bin.
    Das macht er erstmal kostenlos, bzw. zahl ich nur die ~15 Euro die die Polizei dafür will.
    Morgen setz ich mich mit ihm nochmal auseinander was den Fragebogen der Polizei betrifft, den ich heute bekommen hab.


    Mit Finanzhilfe vom Amt siehts nicht so gut aus, da nur Ordnungswidrigkeit.
    Hätt ich meinen Kratzer am Bein angegeben, wär das wohl besser gewesen, da es dann um Körperverletzung ginge.
    Naja egal.


    Aber ich werd morgen mit meiner Versicherung reden, von denen kann ich auch juristische Hilfe erwarten, die wollen schließlich auch nicht zahlen, wenns nicht nötig ist.
    Hier schonmal paar Bilder

  • hallo erstmal,


    zum thema schuldfrage musst du daran denken..


    wo warst du und wo war er


    dein gegner wollte vom ruhenden in den fließenden verkehr.. (fehlende Sorgfaltspflicht)


    hat er deshalb vorfahrt ... nein ... also


    warum solltest du halt schuld haben. wenn du z.b. mit nem fahrrad da lang gefahren wärst und er hätte dich erwischt, hast du dann schuld ?


    wahrscheinlich nicht, da er dich dann nicht gesehen hätte ...


    hauptsache es war verkehrssicher

  • dein gegner wollte vom ruhenden in den fließenden verkehr.. (fehlende Sorgfaltspflicht)


    Moment!


    Er hat ein Stehendes Fahrzeug Überholt und nach dem Überholvorgang hats gekracht.
    Die fehlende Sorgfallspflicht könnte genauso auch Ihm angelastet werden.


    Ich denke jeder wird seinen Schaden selber Bezahlen müssen, da sich die Schulfrage wohl nicht eindeutig klären lässt.


    Wenn ich mit dem Duo unterwegs bin fahre ich immer 100 mal vorausschauender als mit dem PKW schon wegen der schlechteren Bremsen.
    Und immer mit der Dummheit anderer Verkehrsteilnemer rechnend!


    Tut mir echt leid für dich ich weis wieviel Arbeit da drin steckt.


    grüße alex

    • Offizieller Beitrag

    Falsch, wer sich in den fließenden Verkehr einordnet, hat selbigen auf allen Fahrspuren zu beachten. Er hat schlicht die Vorfahrt zu gewähren und wenn er den fahrenden Verkehr nicht einsehen kann, darf er die Parklücke schlicht und ergreifend nicht verlassen ohne Einweiser oder sonstige Hilfsmittel.


    Andersrum muss sich jemand, der auf einer Straße fährt, nicht Gedanken machen, warum da einer in 2. Reihe steht, das kann viele Gründe haben und ändert nichts an der oben erwähnten Pflicht zur Vorfahrtsgewährung. Der Threadersteller durfte überholen an der Stelle, was ich mal annehme, also ist die Schuldfrage ziemlich eindeutig.


    Es gibt in einem unwesentlich anders gelagerten Fall Gerichtsurteile dazu. Dort war es so, dass ein PKW einen Traktor überholt hat und ein von rechts aus einer untergeordneten Straße einbiegender PKW hat den Überholer erwischt und wähnte sich im Recht, weil der ihm ja auf seiner Spur entgegen kam. Hier wurde eindeutig geurteilt, dass die Vorfahrtsgewährung für alle Fahrspuren gilt, egal ob der Überholer da gerade auf der linken Straßenseite ist oder was auch immer.


    PS: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
    PPS: Vor Gericht gibts keine Gerechtigkeit, dort werden nur Urteile gesprochen.

  • Das ist so eine Sache im Straßenverkehr. Das muss nicht unbedingt mit Logik zu tun haben.


    Man muss immer so fahren, dass man einem Hindernis ausweichen oder davor abbremsen kann. Das ist natürlich nicht immer möglich. Allerdings hat man schnell eine Teilschuld - gerade im Stadtverkehr.


    Aber ich drücke die Daumen, dass die Schuldfrage zu Gunsten vom User SilverSurfer entschieden wird.


    Vor allem bringt es dem Unfallgegner nichts auf Teilschuld zu machen. Seine Versicherung steigt ohnehin ;)

  • Zitat von pug

    Vor allem bringt es dem Unfallgegner nichts auf Teilschuld zu machen. Seine Versicherung steigt ohnehin


    Nicht ganz, das kann sich lohnen. Wird die Schadenssumme geringer, kann sie evtl. mit der eigenen Selbstbeteiligung oder mit einer anderen Zahlungsmodalität geregelt werden, ohne das die Schadenfreiheitsklasse sich negativ ändert.


    Gruß
    Al

  • So ich update das mal.
    Ich denke, das wird nützlich sein, für ähnliche Fälle.


    Also die ganze Anwaltsgeschichte war für die Füss.
    Zum Glück hat das jemand kostenlos gemacht, sonst hätt ich noch mehr Geld verschwendet.


    Die Polizei, die vor Ort war, hat eher mir die Schuld gegeben.
    Damit war alles entschieden. Mein Widerspruch hat nix gebracht, ich bin mir sicher, dass er nicht einmal richtig bearbeitet wurde.
    Die völlig überlasteten Gerichte gehen halt den einfachsten Weg.
    Und es handelt sich um Lappalien, tausend Euro sind halt nix, auch wenn jahrelange Arbeit drinsteckt.


    Also: Ich muss hundert Euro zahlen und krieg ein paar Punkte.


    Ich war also moantelang down, Duo verbogen und Rahmen im Arsch. Alle Mühe vergebens.


    Dann hab ich die gegnerische Versicherung angerufen und um einen Gutachter gebeten, den sie mir schicken.


    Der kam auch prompt, hat das Duo auf 1300 Euro Wiederbeschaffungswert geschätzt. Reperaturkosten wären 3000 Euro gewesen.
    Bringt aber eh nix, dacht ich. Ich muss erstn paar hunnies übrig haben und dann fang ich eben von vorne an.


    Dann im Februar hat ich endlich ein bisschen Geld in der Kasse, hab die linke Gabel freimontiert und habse in ne Werkstatt geschoben.


    Und dann wendete sich das Blatt.
    Die Werkstatt gehörte einem Sachsen, der begeistert mit mir alle grade gebogen hat, nix gebrochen, gute sozialistische Wertarbeit eben.
    Nur ein bisschen verbogen, weils über das linke Rad gekippt ist.



    Jetzt wird alle zurechtgebogen, gespachtelt und zusammengebaut, neue Teile sind unterwegs, aber alle Blechteile werden wiederverwendet. Halt n paar Beulen mehr. :wink:


    So: Und jetzt das allerbeste!
    Ich hatte der gegnerischen Versicherung erst nachdem sie nachgefragt haben, geantwortet. Schließlich hab ich den Brief eingeschmissen und gedacht: bringt ja eh nichts, aber du hast es hinter dir. Hab sogar vergessen die Kontonummer drauf zu schreiben.


    Und: 2 Tage später krieg ich Antwort:" Wir haben inzwischen die Polizeiakten, wir zahlen 50 % ihres Schadens, sie bekommen von uns 650 Euro, senden sie uns doch ihre Kontonummer."
    :bounce::bounce::bounce:


    FAZIT: Möglichst früh die andere Versicherung anrufen, die regulieren solche Peanuts lieber schnell, als, als dass da noch was dazu kommt.
    Probiern sollte mans. Der Gutachter war auch sehr objektiv.
    All der Stress vorher mit Polizei und Anwalt war umsonst.
    Übrigens, als mich vor nem Jahr jemand mit der Schwalbe umgehaun hat, hab ichs gleich so gemacht und hatte prompt 450 Euro.


    Natürlich sind diese Vögel nicht mit solchen "Peanuts" aufzuwiegen, aber wirklich kaputt gehen sie nicht. Bei der Schwalbe hab ich mich nur von all den Warnungen im Forum abschrecken lassen, aber ich wette, die ist auch nur ein bisschen verbogen. Aber erstemal das Duo wieder flott machen.

  • Zitat von SilberSurfer


    FAZIT: Möglichst früh die andere Versicherung anrufen, die regulieren solche Peanuts lieber schnell, als, als dass da noch was dazu kommt.


    Genau!!! Weil die freundliche Versicherung von nebenan vor allem daran interessiert ist, dir deinen Schaden schnell und unbürokratisch zu ersetzen.

  • Das ist immens unterschiedlich, selbst bei 100% geklärter Schuldfrage.


    Mein vorvoriges Auto war magnetisch, unsichtbar oder beides, so viele völlig unverschuldete (und völlig hirnrissige) Blechschäden wie das an sich gezogen hat. Die Regulierungen der gegnerischen Versicherungen waren so unterschiedlich wie man sich's nur vorstellen kann.


    Da war wirklich alles dabei - von einem ganzen Jahr zunehmend grotesken Schriftwechsels bis zur Androhung einer Klage und dann ging's plötzlich (Bayerische Versicherungskammer) über Abspeisungsversuche mit halbem Schadenswert (HUK) bis hin zu einem Betreuer, der mir schier die Bude eingerannt hat vor lauter Sorge darüber, dass mein Schaden zu meiner vollen Zufriedenheit reguliert wird (Allianz).

  • Mal ne reine Verständnisfrage:


    War die Fahrbahn mehrspurig, also gab es min. zwei Fahrspuren für deine Richtung?


    Wenn ja, wäre die Sache verkehrsrechtlich doch eindeutig und du müßtest 100% ersetzt bekommen.


    Falls nicht, wunder ich mich trotzdem, da du selbst als Rechtsabbieger den Verkehr rechts beachten mußt, da immer jemand (trotz Überholverbot) überholen könnte.


    Wolltet ihr zeitgleich auf die gleiche Spur wechseln, oder warst du schon länger wieder auf deiner?


    Oder mal anders gefragt, wie meinen die Herren von der Exekutiven hättest du dich Verhalten sollen? Hinter dem anderen Fahrzeug in zweiter Reihe warten ?!? :rolleyes:

  • Hallo Zwieback,


    nein es war nur zwei Spuren insgesamt.


    Und ja: korrekterweise hätte ich warten müssen oder im ersten Gang bei schleifender Kupplung vorbei schleichen müssen ;)


    Ich hab auf jeden Fall gelernt, dass die vor Ort anwesende Exekutive die einzigen waren, die man hätte überzeugen können. Ich hätte vor Ort mehr diskuttieren müssen.


    Die Judikative ist bei solchen "Kleinigkeiten" eh nicht interessiert...


    Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung, kann auch mal ganz anders sein.


    Ich möchte mich noch bei allen für ihre Anteilnahme und ihre Hilfe bedanken!

    Viele Grüße,
    Silbersurfer, der gerade die Küche in eine Lackierstube umgewandelt hat.

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