nicht zulässig im Bereich der STVO

  • Zitat von pug

    Auf den originalen Madi in Germany "GDR RDA" Blinkern ist definitiv kein E-Zeichen. Nur die Wellenlinie. Habe gerade noch einmal geschaut.


    Das ist ganz einfach:


    Die "Wellenlinie" gabs in Ost und West ab ca. 1955. Sie ist eine nationale Bauartgenehmigung für Bauartgenehmigungspflichtige Teile ( § 22a StVZO West, Ost müsste ich nachgucken), also nur im Bereich von Deutschland und mit D vertraglich gebundenen Staaten (Austauschabkommen) gültig / anerkannt.


    Das grosse E im Kreis ist eine ECE Bauartgenehmigung (UN - Regelung, Genf), sie ist annähernd weltweit gültig (Vertragsstaaten). Die Anwendung der ECE war aber in der DDR nicht Pflicht, da es ja auch national ging, war allerdings für den Export interessant (da E in vielen Exportstaaten anerkannt wurde/wird)


    Das kleine E im Rechteck ist eine EG Bauartgenehmigung (Brüssel). Diese ist im Bereich der EG gültig (plus ggf. zusätzliche Vertragsstaaten über Austauschabkommen), da aber die DDR nicht beim "Klassenfeind" genehmigen lassen wollte, wird das Zeichen auf den Teilen bis 1991 nicht oft vorkommen (Ulo/Ruhla mal ausgenommen). Auf Teilen ab 1991 ist es nicht ausgeschlossen.


    Deutschland West: E1, DDR: E15., Polen hat auch für einige DDR Teile genehmigt.


    Gruss von Frank



    PS: Rossi, falls Du die Kugelblinker übrig hast, sag mal Bescheid.

  • zum Thema StVo bzw TÜV wist ihr ob der TÜV einen angebauten Elektro(Fahrrad)Tacho an der Schwalbe anerkennt,wenn der originale nicht mehr funktioniert?
    Muss mein Fahrzeug im Ausland zulassen und meine Tach will nicht mehr, daher diese Überlegung..


    Danke.
    LG,
    Bronco

    KR51|Bj.´64|restauriert|Atlantikblau & KR51/1K|Bj.´78|in Teilen

    • Offizieller Beitrag

    Was hat der TÜV im Ausland zu melden? Anyway: Du musst einen Tacho haben, der funktioniert und nachts beleuchtet ist. Der Rest dürfte egal sein.


    Aber grundsätzlich ist es doch kein Akt, das originale Schätzeisen wieder in Gang zu kriegen. Der Tacho selbst ist es in den seltensten Fällen, also bleiben Antrieb und Welle.


    Beste Grüße
    Ralf

  • TÜV in Österreich, hier Prüfstelle-Magistrat genannt. Der gibt mir erst ne Fahrgenehmigung nach einer einzelabnahme.
    Ich hab die Welle schon getausch, anfangs hat er "sich bewegt" aber ne geschwindigkeitsanzeige war da nicht, jetzt rührt er sich eigentlich gar nicht mehr..
    daher hab ich mir gedacht es ist einfacher nen elektrischen zu verbauen. neue motorräder haben schließlich nur noch elektrische also warum nicht auch an meinem vogel:)

    KR51|Bj.´64|restauriert|Atlantikblau & KR51/1K|Bj.´78|in Teilen

    • Offizieller Beitrag

    Ein "originaler" Tacho kostet ca. 30 bis 40€ und spart die sichere Montage und hoffentlich jegliche Diskussion mit den Graukitteln.


    Peter

  • Hallo!


    Also mir sind in den ganzen Jahren die ich schon auf Teilemärkten unterwegs bin noch keine Blinker für die Schwalbe untergekommen, die zusätzlich ein E15 Prüfzeichen hatten.
    Alle Blinker die ich in den Händen hatte (orginale, sauber eingepackte.... alte gebrauchte.....) hatten nur das DDR Wellen-Prüfzeichen, das allerdings bis heute rechtlich gültig ist.


    Mein Tip an alle die mit Kaputten (meist ja am Lenker abgebrochenen) Blinkern zu kämpfen haben:
    Kauft, wenn keine anderen zu haben sind, die billigen Nachbaublinker und baut da die ORGINALEN Blinkerschalen ein....
    Damit darf man dann wieder legal fahren denn die Prüf-Pflicht besteht nach meinem Wissen nur für die Streuscheiben und (falls vorhanden) Reflektoren.


    Und was den Tacho angeht.... Orginale Tachos sind am Markt noch verfügbar und wie schon geschrieben, zum Preis von ca 30€ zu haben.



    Mit Freundlichem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Also mir sind in den ganzen Jahren die ich schon auf Teilemärkten unterwegs bin noch keine Blinker für die Schwalbe untergekommen, die zusätzlich ein E15 Prüfzeichen hatten.


    Hallo Nachfalke,


    das wundert mich jetzt nicht wirklich, da auch E15 (also das KTA) Lenkerblinker nicht nach ECE Regelungen (grosses E) genehmigen durfte, da in den Regelungen Lenkerblinker nicht vorgesehen sind.


    Also ging nur eine nationale Bauartgenehmigung, welche durch die gute alte Wellenlinie dokumentiert wird.


    Gruss von Frank

    (PS: klein "e" wäre dagegen etwas mehr möglich gewesen, aber - da EG - Recht - in der DDR poltitisch unkorrekt ;) )

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