Schadensregulierung nach Unfall

  • Hallo!
    In der Hoffnung das richtige Forum ausgewählt zu haben, mein Anliegen:


    Ich hatte unverschuldet einen Crash mit meiner KR51/E.
    Die Gabel vorne hat ordentlich einen abbekommen. Das Schutzblech ist verbeult. Das Vorderrad eiert. Meine Schwalbe ist also absolut fahruntüchtig.
    Habe Sachverständigen beauftragt. Habe darauf hingewiesen, dass wir hier nicht im Schwalbenland wohnen und es schwer ist, hier eine zu bekommen bzw. Ersatzteile zu bekommen. Außerdem möchte ich meine behalten, weil Ich diese und ihre Macken im Laufe der Jahre kennen gelernt habe usw.


    Resultat des Gutachtens. Abzüglich Restwert: 120 € !!!


    Das ist doch viel zu wenig. Dafür bekomme ich den Vogel wohl nicht in einer Werkstatt repariert, oder? Ist das so in Ordnung?


    Wieviel würde eine Reparatur in einer Werkstatt ca. kosten?


    Sie wurde übrigens vom Zustand her mit 3- bewertet.
    Außerdem wurde eine Wertanfrage an "Classic-Data" gestellt.
    (Hatte u.a. im Juni ´08 2 neue Reifen samt neuen Schläuchen für zusammen 40 € angebracht.) Ich bin nun im Zuge der ganzen Angelegenheit schon vier Wochen ohne Vogel. Ist mein einziges Gefährt. Geht auf Weihnachten zu. Zeit rennt mir weg...


    Was haltet ihr davon?
    Hat jemand Tipps?
    Danke!

  • Wäre im "Smalltalk" oder "Recht" Forum besser aufgehoben. Der Mod wird das schon verschieben...


    Zum Thema:


    120 sind schon arg wenig. Da biste fürchte ich über den Tisch gezogen worden. War das ein Gutachter den die gegnerische Versicherung geschickt hat? Schon oder?!


    Der Rahmen ist mit Sicherheit Schrott. Reparatur, hm, immer schwierig, weil sich kaum eine Werkstatt (besonders im Westen) mit Simson auskennt oder beschäftigen möchte.


    Mein Tip an Dich:


    1.) Mach dich erstmal hier im Forum schlau. Es gibt etliche Unfallberichte mit ausführlichen Schadensregulierungsinformationen hier. Einfach mal im Forumsbereich "Recht" und "Smalltalk" schmökern oder die Suche benutzen. Stichworte: Unfall, Gutachter, Restwert, Schmerzensgeld, etc..


    2.) Such dir, besonders wenn du Rechtsschutzversichert bist oder zufällig beim ADAC Mitglied wärst, unbedingt einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.


    3.) Verliere keine Zeit und aktzeptiere keinesfalls die Schadensersatzleistungen der Versicherung! Ein zweites Gutachten wäre angebracht


    4.) Bevor man zum Gutachter geht, nimmt man zur Orientierungshilfe soviele Unterlagen wie möglich mit. Z.B Rechnungen und Preise für Ersatzteile, Nachweise über durchgeführte Restaurationsarbeiten, Preise von Schwalben, die über Mobile oder Ebay verkauft wurden (die teueren!), etc..

  • Hallo und anke erstmal!


    Ich hatte einen "eigenen" unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Also es kam keiner der gegnerischen Versicherung.Ich habe übrigens alle Rechnungen, die ich hatte, mit eingereicht. Gutachter meinte: Dies wären nur übliche Verschleißteile...


    Die Angelegenheit läuft übrigens schon über einen Anwalt. Ging leider nicht anders...


    Diesem werde ich heute oder morgen das Gutachten überreichen.
    Kann dieser da noch was für mich rausboxen oder ist das Ergebnis im Sachverständigengutachten bindend? Könnte ich noch einen für mich kostenfreien Kostenvoranschlag, in einer Fachwerkstatt einholen?
    Ich werde mich natürlich auch in den genannten Foren umschauen.


    Für weitere Tipps wäre ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    das find ich ja schon echt frech... 120 euro...
    wenn ich überlege, dass eine 2er schwalbe hier in kiel mit einer 0 mehr bewertet wurde... und der kam von der gegnerischen versicherung. hat sich dein gutachter mal die preise für die dinger angeschaut??? offenbar nicht. ich meine, gut, wenn der rahmen noch heil ist, bekommt man sie für 120 euro wohl wieder selbst repariert aber in einer werkstatt niemals.


    ist schon wahnsinn. einen kostenvoranschlag würde ich mir an deiner stelle über etwa 3-400 euro von einer werkstatt machen lassen. dann diesen bei der versicherung einreichen. zusätzlich noch angebote von einem neuen Helm (mind. 150 euro), neuen Handschuhen (70 euro) und was du sonst noch so anhattest. wenn die versicherung dir dann noch einen eigenen gutachter schickt, nimmst du diesen an. schlimmer kann es ja gar nicht mehr werden.


    gruß aus kiel

  • Das kann dir der Anwalt besser beantworten. Ich könnte nur mutmaßen, ob das Gutachten bindend ist, und welche Konsequenzen es hätte, wenn man sich ein neues Gutachten holt, bzw. wie man dazu vorgehen müsste...


    Also ich hätte diesem Pfuscher gleich was gehustet, wenn er mir 120 lächerliche Euronen als Wert hingekritzelt hätte. Der Knackpunkt wird sein, dass der Gutachter nicht erkannt hat, dass der Rahmen im Arsch ist.


    Ich bin nicht sicher, aber ein Kostenvoranschlag macht glaube ich nur Sinn, wenn dann tatsächlich eine Reparatur durchgeführt wird? Ersetzt also vielleicht nicht unbedingt ein Gutachten. Weiß sicherlich auch der Anwalt mehr drüber. Oder einfach mal bei der eigenen Versicherung fragen.


    Bei den Fällen, die ich über Foren mitbekommen habe, gab es Schadensersatzzahlungen (Ohne Schmerzensgeld) zwischen 400 und 800 Euro. Und das waren alle keine Museumsstücke!


    Wenn das ein Fachmann reparieren würde, so mit allem drum und dran, würden 120 Euro nicht reichen! Einen neuen Rahmen wird man nicht kriegen. Ausbesserungen am Lenkkopf sind nur schwierig und eigentlich auch Murks und Pfusch. Die Werkstatt müsste die Schwalbe also komplett zerlegen, den Rahmen austauschen oder irgendwie zusammenbrutzeln und dann wieder komplett zusammenbauen. Das dauert ein oder zwei volle Tage! Fast unbezahlbar..


    Und ne brauchbare Schwalbe kostet im Schnitt auch so an die 300 bis 400 Euro. Mit 120 Euro biste echt gearscht..


    Edit:


    Mit neuem Rahmen meine ich einen nagelneuen aus dem Werk. Gibt´s nicht mehr. Gebraucht schon. Mit Papieren werden die auch so um die 50 Euro gehandelt.


    Ein Zusammenstoß bei dem die Schwinge verbogen wurde hat mit Sicherheit den Rahmen beschädigt! Selbst wenn mir ein Kumpel reingefahren wäre und ich alles billig gebraucht zusammenkaufen und selbst reparieren müsste, wären 120 Euro als echter Freundschaftspreis schon knapp...

  • Zitat von Storch


    Die Angelegenheit läuft übrigens schon über einen Anwalt. Ging leider nicht anders...


    Wieso, ist doch gut. Wenn der was von seinem Fach versteht, wird er dir schon erklären, wie man die Sache angehen muß. Das macht der als Beruf.


    Zitat

    Kann dieser da noch was für mich rausboxen oder ist das Ergebnis im Sachverständigengutachten bindend?


    Bindend ist das alles nicht. Du mußt zunächst nachweisen, welche Schäden unfallbedingt eingetreten sind und was die Reparatur so kosten wird. Es wird bloß schwer, gegen das eigene Gutachten zu argumentieren. Vielleicht solltest du daher zunächst das Gespäch mit dem Gutachter suchen. Schließlich bist du sein Auftraggeber.


    Zitat

    Könnte ich noch einen für mich kostenfreien Kostenvoranschlag, in einer Fachwerkstatt einholen?


    Ja, das wäre sogar sehr sinnvoll. Insbesondere, wenn die Werkstatt was anderes ermittelt als der Sachverständige.


    Übrigens mußt du nicht in der Werkstatt reparieren, sondern kannst auch fiktiv abrechnen. Dann gibts eben bloß die Umsatzsteuer nicht, § 249 II BGB.


    Außedem könntest du Schwierigkeiten bei Nutzungsausfalletnschädigung bekommen, aber das ist bei Mopeds sowieso schwer.


    Vergiß die Unfallkostenpauschale (25,00 €) nicht.

  • So Thema verschoben.


    120 Eur ??


    ich sag mal i.O. wenn nur Reifen und Gabel ersett werden müßte.


    Denke aber der Rahmen wird auch kaputt sein... Da würde ich nochmal mit dem gutachter telefonieren

  • Werkstadt :


    Das kann nicht stimmen ,
    Transport zur Werkstadt , min 60 Euro
    Schwingenträger 70 Euro
    Vorderrad 70 Euro
    Kotflügel 50 Euro
    Lenklager 25 Euro
    Kleinteile 30 Euro
    Die Preise verstehen sich inc. Beschaffungskosten für die Werkstadt .
    Lackieren 100 Euro inc. Lohn
    Arbeitslohn ca. 180 Euro

  • ^Das mag alles sein, nur wenn der Bock nicht mehr Zeitwert auspuckt, abzüglich Restwert wird da nix draus. =Wirtschaftlicher Totalschaden.


    Da kann man drehen wie man will, es wird nur dieser ausgezahlt.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Ja. Aber wie schätzt du den Wiederbeschaffungswert ein?


    Glaubst du wirklich, eine Schwalbe für 120€ kaufen zu können? Die muss dann ja auch im Zustand des alten Fahrzeuges sein. Diesen Zustand kenne ich zwar nicht aber zumindest der Motor muss ja gearbeitet haben. :D Und da wird es für 120€ sehr sehr schwierig!

  • Nein der war von der Versicherung , Die den Schaden bezahlen soll , und die zahlen nur wenn am 31 Dezember um 0,31 Uhr ein Trecker durchs Wohnzimmer fährt , der muss aber grün sein , und der Rechte Scheinwerfer kaputt , sonnst geht da garnichts :D

  • Sicher , das Der nicht auch für Die arbeitet :D
    Ich hatte auch schon mal so ein Gutachten in den Händen , danach habe ich mir 3 Angebote für die Reparatur des Unfallschadens eingeholt , Diese wahren wesentlich höher als das Gutachten , 380 Euro zu 820 Euro .
    Achso , es gilt der Wiederbeschaffungwert am Wohnort , inc , der Lieferkosten .
    Das Fahrzeug wurde auf 900 Euro geschätzt , Gtü .
    mfg

  • Also den Gutachter würde ich nie wieder beauftragen, geschweige weiter empfehlen.


    Mindestens 300-400€ hätten drin sein müssen.


    Der Kasper von Gutachter soll mal in die Zeitung, Ebay usw. schauen für was die übern Tisch gehen

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Hallo und nochmals danke an Alle!


    Bin heute nachmittag (mit den Erstinfos von hier) zum Gutachter gegangen um das Gutachten einzusehen und mitzunehmen. Postweg dauerte mir zu lang.
    Habe dort etwas Druck gemacht und siehe da: Die wollen das Gutachten nach "oben" ändern... Zuviel dürfte ich allerdings aber nicht erwarten, sagte man mir. Es lag mir auf der Zunge, dass ich das nach meinen ersten Erfahrungen auch nicht täte.


    Ich hatte erklärt, dass ich den Vogel niemals für diesen Kleckerbetrag reparieren lassen könnte. Ein neues Vorderrad kostet hier in der Gegend schon ca. 90 €.. Außerdem würde ich keinen vergleichbaren Vogel dafür kriegen. Hier in der Gegend sind Schwalben selten und wenn einer eine hat, gibt er sie nicht ab. Falls doch, sind die Preise entsprechend.


    Meine Jagdwaffe ist, wie schon erwähnt, von "Classic Data" mit einer Zustandsnote von 3- bewertet worden. Eine glatte 3 bedeutet bei denen:
    "Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön (i.S. von besonders gepflegt), aber gebrauchsfähig."


    Habe also kurz ins Gutachten geschaut und mir folgendes gemerkt:
    Wiederschaffungswert: 200 €
    - Restwert: 80 € = 120 € für mich...
    Im Gutachten steht auch sinngemäß, dass sich die überschlägig ermittelten Reparaturkosten auf 2000 € (!) ohne MwSt. belaufen und das ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
    Bin leicht irritiert...2000 € Reparaturkosten und ich soll 120 € kriegen???
    Und nochmals: "Classic Data" haben die genannten 200 € ermittelt. Die Frage ist, welche Quellen die nutzen.
    Die ungefähren realen Reparaturkosten hat "Deutz 40" schon genannt. Paßt ungefähr, denke ich.
    Von einem Rahmenschaden stand übrigens nichts im Gutachten.
    Ich werde aber wohl schon morgen das "bereinigte" Gutachten abholen können und bin mir jetzt schon sicher, dass ich immer noch Fragen haben werde.


    Aber noch eine Frage an euch bzw. speziell an "Deutz 40". Kann ich denn nun noch ohne Kosten für mich, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen?
    MfG

  • mann mann mann. Ich persönlich würde mich gar nicht mehr mit diesen unfähigen Affen abgeben. Und wenn du da wieder hingehst, dann nimm mal ein paar gute Ausdrucke von Verkaufsangeboten mit! Z.B. die AKF-Schwalbe (neu für 1800 Euro), Angebote von Mobile, Beendete Auktionen bei Ebay, wo Preise über 500 oder 700 Euro erzielt wurden, etc.


    Der Kostenvoranschlag wird dir meiner Meinung nach nichts bringen, da das schon als wirtschaftlicher Totalschaden identifiziert wurde. Die Reparaturkosten wirst du sicher nicht bekommen.

  • Zitat von Storch


    Und nochmals: "Classic Data" haben die genannten 200 € ermittelt. Die Frage ist, welche Quellen die nutzen.


    Sag ihm einfach er sollte mal die Angebote checken.


    Man kann ja erwarten das der Wiederbeschaffungswert reel ist also soll er mal motoscout24 / ebay oder den Anzeigebnmarkt anwerfen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Storch

    Habe also kurz ins Gutachten geschaut und mir folgendes gemerkt:
    Wiederschaffungswert: 200 €
    - Restwert: 80 € = 120 € für mich...
    Im Gutachten steht auch sinngemäß, dass sich die überschlägig ermittelten Reparaturkosten auf 2000 € (!) ohne MwSt. belaufen und das ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
    Bin leicht irritiert...2000 € Reparaturkosten und ich soll 120 € kriegen???


    Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, nennt man das "Wirtschafticher Totalschaden". Und in dem Fall zahlt die Versicherung eben nur den Wiederbeschaffungswert ( - Restwert). Dass die 200€ ein Witz sind, steht allerdings außer Frage.


    MfG
    Ralf.


    P.S.@ Deutz: Ne Schrauberbude ist keine urbane Siedlung. Daher heisst das Ding auch Werkstatt und nicht -stadt. Vielleicht kannste das irgendwann mal in dein Vokabelheft schreiben. Gleich unter "Säge".

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