Bußgeld für Wiederholungstäter

    • Offizieller Beitrag

    Mal etwas, was mir in den letzten Tagen angesichts der anstehenden Bußgeldehöhung in den Sinn kam und noch nicht zufriedenstellend geklärt werden konnte.


    Es gibt im Bußgeldkatalog ja Tatbestände, wo es "gestaffelte Preise" für Erst- und Wiederholungstäter gibt (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss: beim ersten mal 250€, beim zweiten 500€ und beim dritten 750€ - ab Februar dann der doppelte Satz). Die Frage ist nun: Wie lange gilt man als vorbelastet? Nach meinem Verständnis dürften da keine weiteren Aufzeichnungen existieren, wenn die entsprechenden Punkte in Flensburg verfallen sind. Im oben genannten Beispiel wären das also vier Jahre, nach denen man wieder eine weiße Weste hätte. Das kann ich mir allerdings nicht so recht vorstellen, ebensowenig wie eine lebenslange Speicherung der "Vorstrafe".


    Weiss da jemand was konkretes?


    MfG
    Ralf

  • also die punkte verfallen zwar immer nach 2 jahren wenn nichts dazu kommt aber es gibt eine 2x26 km/h regelung .... 2x in 365 tage mit mehr als 26 km/h geblitzt kann es ein fahrverbot geben.


    und es wird im grunde genommen nichts gelöscht. selbst das falschparken ist lebenslang vermerkt.

  • Zur eigentlichen Frage kann ich momentan nichts sagen, wollte nur bemerken, dass ich das unverschämt finde. Die Volksvertreter - hier wohl in Person vom tiefen See - haben doch wirklich jedes Augenmaß verloren. Das ist nur noch öffentliches Raubrittertum in meinen Augen, hat nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Man muss sich einfach mal überlegen, wie das vor 15 Jahren noch aussah. Da störte bis 0,8 Promille erst mal gar nichts, solange nichts passiert ist. Seitdem ist die Abzocke im Straßenverkehr ständig verschärft worden, so dass wir nun regelmäßig von sinkenden Unfallzahlen und weniger Verkehrstoten zu hören bekommen. Trotzdem wird immer noch mal eins draufgepackt. 500 € für einen, der u.U. niemandem was getan, niemanden gefährdet hat und trotz leichtem Alkoholeinfluss fährt wie ´ne Eins, ist für meine Begriffe mehr als fett (so las sich das zumindest in der Zeitung). Es laufen Leute rum, für die ist das ein ganzer Monatsverdienst und damit wirklich eine Höchststrafe. Einen anderen, der ein schönes Tarifgehalt hat, mag das dagegen kaum stören. Was ist denn mit dem Schuldprinzip, welches in der Verfassung verankert ist, und eine individuelle, angemessene Bestrafung fordert? Das gilt nach dem Bundesverfassungsgericht nämlich auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, weil das abgeschwächtes Strafrecht darstellt. Im Strafrecht wird bei einer Geldstrafe auch nach dem individuellen Einkommen gerechnet (Tagessätze). Na, ja, die Proklamaten des Rechtsstaates machen solange, bis hier wirklich mal einer den Knüppel aus dem Sack holt. MICH kassiert jedenfalls keiner ab, schon gar nicht zum wiederholten Male, dafür sorg ich schon 8).


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Mhm, die angesprochenen Bußgelder für Alkohol sind ja noch im OWi-Bereich, also noch keine Straftat. Demnach zwei Jahre, auch wenn ich da irgendwas von vier Jahren im Hinterkopf habe. Die taucht allerdings auf der KBA-Seite gar nicht auf.


    Aber klammern wir uns mal nicht an die exakten Fristen. Mir geht's eher um die Daten nach Ablauf der Frist. Beim KBA gehen die Akten in den großen Shredder, womit eine "Vorstrafe" dann eigentlich nicht mehr nachvollzogen werden könnte, sofern die Daten nicht auch noch anderswo liegen. Das widerum kann ich mir aber schlecht vorstellen.


    Es bleibt spannend, aber das lässt mich jetzt nicht mehr los...


    MfG
    Ralf

  • Zitat von Prof

    sofern die Daten nicht auch noch anderswo liegen. Das widerum kann ich mir aber schlecht vorstellen.


    da frag mal den schäuble, der findet noch ein paar freie bits auf der krankenkassenkarte oder so :-))

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • ich hab das grad erst durch. nicht mit allohol sondern mit den punkten.
    wie manch einer vielleicht weiß, bin ich jeden tag mehrere 100 km auf der autobahn unterwegs mit einem etwas größeren auto.
    ich werde regelmäßig ( manchmal 2x die woche ) durch die polizei, bhg oder den zoll kontrolliert. wenn die was finden wollen, finden die was. je nachdem ob sie an die mutti randurften oder nicht.
    so kam es das ich mein punktekonto auf derer 12 anhäufte.
    aber zum thema.
    eine strafe ab 40 euro gibt punkte. punkte lt. regelwerk. das bußgeld kann (muss aber nicht, wird aber meistens ) bei voreintragungen entsprechend erhöht werden, die punkte nicht. kommt es innerhalb von zwei jahren (alkohol fünf, unfall 10 wenn nichts anderes bei gericht ausgehandelt wurde) zu einem erneuten vorgang mit punkten, verlängert sich die laufzeit um weitere zwei jahre ab tattag. hält man nun zwei jahre die füße still und bleibt sauber ( bei mir nach sechs jahren der fall) werden die punkte gelöscht.
    ABER......
    sie wandern sozusagen erstmal in die untere schublade. nach der letzten gesetzesänderung gilt nicht mehr der tag des rechtkräftig werdens der strafe als stichtag, sondern der tattag.
    man konnte damals durch geschicktes hinauszögern, durch einspruch, krankheit zum gerichtstermin etc. ein fahrverbot umgehen. ich hab es damals solange hinausgezögert bis ich wieder sauber war in flensburg. heute nicht mehr möglich, da der tattag ausschlaggebend ist. darum wandern die punkte erstmal in die schublade, denn es könnte ja noch ein verfahren anhängig sein welches die punkte wieder hochholen könnte. nach einem weiteren jahr parken, werden diese dann endgültig gelöscht. in diesem jahr sind sie aber nur für deinen rechtsverdreher und für dich selber zu sehen. für alle anderen behörden gilt man als sauber.


    ich hab das ganze auch noch in beamtendeutsch schriftlich, allerdings im lkw.
    bei bedarf kann ich dir das ja mal zukommen lassen

    manche kennen mich, manche können mich

    • Offizieller Beitrag

    matthias


    Da hat niemand das Maß verloren und mit der Verfassung brauchst du auch nicht kommen.


    Es ist überall in unserem Rechtssystem so, dass Wiederholungstäter höher bestraft werden als Ersttäter, warum nicht auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wer es nicht schafft, nach dem ersten Blitzer mit Punkteeintrag mal 2 Jahre vernünftig zu fahren, ist selber dran schuld, wenn es beim nächsten Mal mehr Strafe hagelt.


    Zudem sind die Bußgelder hierzulande fast durchweg niedriger als bei unseren Nachbarn. Lass dich mal in Norwegen mit 20km/h zu viel erwischen, da ist der größte existente Euroschein als Bußgeld fällig. :)) Ebenso verhält es sich mit Parkverstößen, auch die werden im Ausland fast durchweg noch rigoroser verfolgt, als hier bei uns. Die jetzige Promillegrenze finde ich durchaus ok, 0,8 Promille waren eindeutig zu viel des Guten.


    Die jetzigen Verschärfungen betreffen wesentliche und gefährliche Delikte, Alkohol, extreme Raserei und Drängelei, aber auch endlich Bummelanten auf der Überholspur etc. Jeder weiß, wann er eine Regel übertritt, da darf hinterher nicht gejammert werden. Ich bin auch schon einige Male wunderschön abgelichtet worden, da hilft nur zähneknirschend zahlen und gut.


    Du kannst übrigens problemlos auf die angesprochenen Tagessätze kommen, brauchst nur das Bußgeld nicht zahlen, schon landest du vorm Kadi, dem kannst du all die Geschichten erzählen und auf Gnade hoffen. Statt Bußgeld verhängt der dann Tagessätze, die kannste dann sogar abarbeiten oder du nimmst kostenlose Unterkunft bei meiner Firma, dann kostet dich der Spaß gar nichts, außer den Gerichtskosten. :)):))


    Prof


    Bisher wars so geregelt, dass es nur bei mehreren Verstößen (Geschwindigkeit) innerhalb eines Jahres galt.

  • Bei Ordnungswidrigkeiten kanns ich nicht genau sagen. Straftaten - zumindest im Zusammenhang mit Alkhol (und MPU etc.)- werden mittlerweile angeblich 10 Jahre gespeichert. Soll heißen, dass ein Delinquent, der die Fleppen aufgrund von zuviel Promille los ist, nach 10 Jahren keine MPU mehr machen muss. Höchstens die Wiederholung von Fahrprüfungen wird dann fällig.


    Aber deine Frage ist damit ja auch nicht beantwortet... :))

  • Siehe mein KBA Link...


    Je Nach Folge ( 5 ) oder 10 Jahre.


    So ich habe es so verstanden dass du nach Löschung wieder ne Weiße Weste hast.


    @ Matthias1


    Finde ich cool... Meinetwegen sollte man auch Alkoholfahrten komplett legalisierens solange man keinen Unfall baut ist doch alles i.O.


    Ich meine nen Alkoholiker hat auch mit 1.5 keine Ausfallerscheinungen.


    Fährt wie ne 1 solange nix passiert denn die Reaktion leidet trotzdem.


    Paßt ja alles bis dich einer übersieht... Tja Pech gehabt... dafür haben wir unseren Spaß. :rolleyes:

  • Ja es war nicht ernstgemeint falls man es nicht erkennt.


    Aber für mich gibt es keinen Grund mit Alkohol Auto zu fahren.


    Wer feiern kann der kan nnicht nur noch da helfen aufzuräumen er kann auch anderweitig nach Hause kommen.


    Ich meine da werden von manchen Leuten 100 Eur zum saufen aufn Kopf gehauen... Aber nein dann muß man mit Alkohol fahren und dann zack... Hat man das Leben eines anderen ruiniert... Ja super .. wozu ... hat man jemanden gerettet ... oder was weltbewegenens gemacht....


    nein man war zu geuzig für nen Taxi :rolleyes:


    Und das tolle mit den GRenzen ... Ich bin für 0,0..... Weil viele Leute zu dumm sind zum rechnen.... ODer dann meinen man baut mehr Alkohol ab wenn man sich im Kreis dreht oider bewegt und dann doch mit Alk fahren.


    Alkohol getrunken und fertig kein Autofahren... Einfach zu verstehen für jeden umzusetzen.


    Wenn nämlich nur darum geht dass man nur was bestraft wenn was passiert dann brauchen wir im KFZ Bereich keine Regeln... Nix.... Paßt ja alles ...


    Nur wenn dann was passiert darf man sich nicht wundern dass dann eben gleich richtig was passiert und ggf einer gleich tod ist anstatt angefahren bzw verletzt.


    Ging ja gut bis....


    Menschen sind halt in der Hinsicht total dämlich....


    Ne Strecke wird gefahren und jedes Jahr fliegen die Leute an Kruve X raus....
    Ok gibt nen 70 Schild....


    Zack kommt der Mathias mitm seinem Superwagen und wird geblitzt und sagt sich ...


    Ach schitt ist doch nix passiert und ICH schaffe doch die Kurve mit 110... also wozu 70... Abzocker....


    Bis dann seine Tochter bei Nässe im Kleinwagen mit 90 die Kurve verreßt und im Graben landet..


    Dann schreit er .. ja woher soll denn meine Tochter wissen dass man da mit 90 rausfliegt wenns regnet ...


    Deshalb... Die Regeln sind nicht gegen euch sondern für euch ... ja manchmal gibts Ausnahmen ... aber nehmts wie ein Mann...


    Einfach dran halten und gut ist

  • @ Prof,


    ich habe eine andere Übersicht über die Bußgelder:
    z.b. Alkohol/ Drogen am Steuer :
    erster Verstoß bisher 250 Euro ab 1.1.09/ 500 Euro
    zweiter Verstoß bisher 500 Euro ab 1.1.09 /1.000 Euro
    dritter Verstoß bisher 750 Euro ab 1.1.09/ 1.500 Euro


    Kopiert :
    Die Punkte werden gelöscht:
    nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
    wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
    spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht


    nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.


    nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.



    Gruss
    Sprudel.......
    Hier raus kopiert mit den Punkten

  • Besoffen fahren ist nicht ok, deswegen sind Strafen dafür schon in Ordnung. Es gibt europäische Staaten, in denen wird fahren unter Alkoholeinfluss drakonisch bestraft. In Italien z.B. wird das Auto ab einem bestimmten Promillewert beschlagnahmt und versteigert.


    Aber mal Hand auf´s Herz - Wer von euch ist denn noch nie nach einem Drink mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen?


    Eigentlich wird hier in Deutschland auch schon die 0 Promillepolitik angewandt. Es gibt zwar diese 0,5 Promillegrenze auf dem Papier, aber die ist nix wert. Mein Bruder wurde erst vor ein paar Wochen beim Umparken kontrolliert. Er wollte nach der Disco mit dem Taxi heim, vorher aber das Auto so umparken, dass er am nächsten Tag ohne Strafzettel stehen kann. Auf den 150 Metern zum freien Parkplatz wurde er dann aufgehalten und kontrolliert. Ergebnis: 0,4 Promille. Eigentlich kein Thema, aber....


    ...die Polizei hat einfach (und das wird das Standardvorgehen sein), Auffälligkeiten bescheinigt. Das Strafmaß wird dadurch auch bei unter 0,5 Promille wie bei 1,0 Promille festgelegt - 1 Monat Fahrverbot + saftiges Bußgeld + Eintrag. X( Beschissen finde ich das! Und dagegen wehren kann man sich auch nicht...


    Das nur mal so am Rande zum Thema Alkoholdelikte..

  • Zitat von STORM


    Aber mal Hand auf´s Herz - Wer von euch ist denn noch nie nach einem Drink mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen?


    Klar nur wirds dadurch ja nicht besser.
    Wenn du erstmal die Spirale sieht von Leuten die mal einen dtrinken dann 2 dann 3 ... Und 2 Jahre später gehts dann besoffen gegen den Baum.


    Dann weißte... 0,0 und fertig


    Wie gesagt in solchen Sachen ist der Mensch dumm und irgendwie nicht Verantwortungsfähig... Und man meint ja immerr noch fahrtüchtig zu sein.


    Deshalb Fahranfänger haben jetzt schon 0,0...
    Wer kein Alki ist reagiert genauso wie die auf Alkohol also bitte 0,0 für alle

  • 0,0 wäre wirklich besser. Dann käme man gar nicht auf den Gedanken, "maßvoll" zu trinken. Dann müssten aber die Strafen einigermaßen human ausgerichtet werden. Mit 0,2 den Führerschein abzugeben und einige hundert euro Strafe zu blechen fänd ich übertrieben.

    • Offizieller Beitrag

    ähh storm,
    was du da von deinem bruder geschildert hast ist nicht eine kurz-mal-ausgedachte 0,0 promille regelung der polizei, sondern der tatbestand des §§ 315c/316 StGB, der leider vielen unbekannt ist. den begeht man nämlich nicht nur, wie viele meinen, mit 1,1 prom, sondern auch schon mit 0,3 prom (und nicht 0,0 prom) + ausfallerscheinungen. und diese ausfallerscheinungen werden i.d.r. nicht mal kurz von der polizei sich ausgedacht, da diese sonst ein "vortäuschen einer Straftat" etc. begehen würden. kannst dein bruder ja mal fragen, wie er seinen wagen umgeparkt hat, das wär hier nicht uninteressant. oder dein bruder ist fahranfänger und für ihn gilt die 0,0 prom-regelung. aber das hättest du uns ja sicherlich gesagt.
    m.f.g.
    p.s.: eine 1,0 prom grenze gibt es nicht

  • Zitat von Shadowrun

    [quote=STORM]
    Aber mal Hand auf´s Herz - Wer von euch ist denn noch nie nach einem Drink mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen?


    ich, da ich gar kein alkohol trinke genauso so wenig rauche ich auch, alles rausgeschimssenes geld ist.


    ca. 600 € für´s rauchen und 400€ für alkohol im Jahr (mal so hochgerechnet) und dann vielleicht noch ne strafe 500€ für alkohol am Steuer... happy birthday für das rausgeschmissene geld.

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