gedrosseltes Auto führerscheinfrei fahren? Geht das?

  • Habe einen gedrosselten Kleinwagen unter Beobachtung. Der ist auf 25 km/h gedrosselt und laut Verkäufer evtl. ohne Führerschein fahrbar? Wäre interessant für meine Mutter, die keinen Führerschein hat, aber dennoch gerne mobil sein möchte für kleinere Einkaufsfahrten.


    Das hier wäre die Auktion. Was sagt ihr dazu?:


    Suzuki Alto ohne Führerschein

  • Zitat

    Ab September 2002 dürfen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) keine benzinbetriebene KFZ mehr, ohne Führerschein (Krankenfahrstühle mit 25°km/h) neu in den Verkehr gebracht werden. Nur noch elektrisch betriebene Krankenfahrstühle sind erlaubt. Im Umlauf gebrachte Fahrzeuge dürfen laut Bestandsverordnung §76 bis heute und auch weiterhin im Umlauf bleiben.
    25°km/h Fahrzeuge, die vor dem 30.°06.1999 erstmals in den Betrieb gekommen sind, dürfen nach wie vor, mit zwei Sitzen ausgestattet sein.


    Wobei damit aber bestimmt der Neubau und Neuzulassung gemeint ist denn Krankenfahrstühle wie das Duo meldest du ja einfach mit kleinem Nummernschild an.

  • Zitat von Shadowrun

    Wobei damit aber bestimmt der Neubau und Neuzulassung gemeint ist denn Krankenfahrstühle wie das Duo meldest du ja einfach mit kleinem Nummernschild an.


    Richtig. "in Verkehr bringen" meint genau das - ein neues Fahrzeug erstmals auf die Straße stellen.


    Fahrzeuge, die schon im Verkehr waren, als noch mehr erlaubt war als heute, dürfen immer noch was sie damals durften - deswegen darfst du mit so einem alten Mofa-Auto auch so lange fahren, bis es dir zusammenklappt. Du brauchst nur irgend einen schriftlichen Nachweis, dass es vor dem Stichtag schon umgebaut und im Verkehr benutzt wurde.


    Das ist genauso wie die 60-km/h-Zulassung der DDR-Mopeds heute immer noch gilt, obwohl Neu-Mopeds nur noch 45 dürfen.


    Am Rande: Weil nicht das Baudatum, sondern das Datum des In-Verkehr-Bringens gilt, sind zum Beispiel die Schlauberger richtig angeschissen, die sich damals einen der letzten Käfer oder 2CV fabrikneu weggestellt haben, ohne ihn auch nur einen Tag lang zuzulassen. Wenn du sowas je fahren willst, müsstest du die Zulassungsvorschriften und Abgasgrenzwerte von heute schaffen.

  • Ich glaube so nen 25er Auto bekommt man nur, wenn man tatsächlich darauf angewiesen ist. Z.B. wenn du alleine auf nem Dorf ohne Supermarkt wohnst, nicht fahrradfahren kannst und keiner für dich einkaufen kann. Da wird man bestimmt irgend nen Wisch brauchen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaub nicht, dass man da irgendwelchen "Bedarf" anmelden muss...


    MfG
    Ralf, der diese Dinger lieber gestern als heute von den Straßen verbannt sehen würde.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Die Aussage des Verkäufers kann man vergessen. Einfach pauschal genannt ist sie irreführend.


    Dieser Quelle nach, braucht man weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h.


    Für das angebotene Kfz wird ein Führerschein der neuen Klasse S benötigt. Infos dazu gibt es hier. Auszug daraus in Bezug auf die mögliche Zulassung des 25-km/h-Mobils:


    "Das Drosseln eines Normal-PKW wurde im Jahre 2000 vom Landgericht Brandenburg als nicht bauarbestimmt angesehen. Das Drosseln kann eher als bauartbedingt verstanden werden. Auf dieses Gerichtsurteil hin wurden in Bundesländern mit hoher Population von gedrosselten Normal-PKW Ausnahmegenehmigungen an die Besitzer eines auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW, die das Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Brandenburger Urteils gekauft haben, ausgegeben. Diese Ausnahmegenehmigungen enthalten z. T. örtliche (z. B. gültig: nur im eigenen Bundesland, nicht auf Bundesstrassen, nur im Umkreis von 50 km vom Wohnort). und / oder zeitliche Beschränkungen (z. B. gültig: nur 2 Jahre, nur zu bestimmten Tageszeiten).


    Wer nach Ende 2000 einen auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW kauft, wird i. d. Regel von der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht, daß gedrosselte Fahrzeuge nur mit dem Auto-Führerschein gefahren werden dürfen. Die Zulassungsstellen haben Anweisung die Zulassung des Fahrzeuges zu verweigern, weil angenommen wird, dass das Fahrzeug mit dem Zweiradführerschein gefahren werden soll."


    Ansprechpartner in weiteren Fragen sollte die Führerscheinstelle und/oder Zulassungsstelle vor Ort sein. Grundsätzlich ist es sinnvoll, zumindestens den FS der Klasse S zu erwerben. Danach darf man dann auch 45 km/h-Mobile legal fahren.


    Gruß
    Al

  • So ich habe mal ein wenig gewühlt.


    Lt der jetzt geltenden FEV § 76


    Zitat

    Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h [..] zu führen.


    Also mehr als 10 km/h --> Prüfbescheinigung muß da sein und zwar von vor Sep .2002



    Zitat

    Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.


    Daraus entnehme ich das man bis 10 km/h gar keinen Führerschein benötigte darüber aber mindestens die Prüfbescheinigung.


    Und mehr gibts dazu nicht zu sagen weil ab 2002 gibts keine Benzingetribenen Krankenfahrstühle sondern nur noch E-Versionen :wink:

  • Zitat von Shadowrun

    Wobei damit aber bestimmt der Neubau und Neuzulassung gemeint ist denn Krankenfahrstühle wie das Duo meldest du ja einfach mit kleinem Nummernschild an.


    Das einfache, saisonale Versicherungskennzeichen ("kleines Nummernschild") gilt für alle Krücken bis 45 km/h (ältere Kfz evtl. auch bis 50 km/h). Einschließlich Neubauten und Neuzulassungen, wenn sie in die entsprechenden Klassen fallen.


    (Das Duo war von Anfang als als Krankenfahrstuhl konzipiert. Es ist und bleibt damit auch ein Krankenfahrstuhl. Die höhere Höchstgeschwindigkeit ist durch den Einigungsvertrag legitimiert.)


    Gruß
    Al

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