Gibts ein Moped-Wechselkennzeichen?

    • Offizieller Beitrag

    Hi, das wäre für mich der moment, ihm nett die Tür aufzuhalten und ihm freundlich lächelnd bitten zu gehen.


    Danach gibt es einen netten Brief an die Geschäftstelle, das es doch mal wieder zeit für einen Versicherungswechsel wäre.


    Da lobe ich mir die HUK, da kommt kein Versicherungsvertreter, maximal ein Werbebrief. Aber selbst da genüg ein Anruf und das Problem ist gelöst.


    Wenn ich beraten werden will. gehe ICH zu meinem Vertreter, solche Leute kommen mir nicht in die Bude. Die sind ja fast schlimmer als Vorwerkvertreter.


    Der darf übrings kommen und mir die neuen Staubsaugermodelle erklären und mein Wohnzimmer saugen. Danach erzähle ich ihm dass ich mir das als Student nicht leisten kann und der ALDI-Sauger auch gut ist. Dann ist der auch schnell wieder weg.

    MfG


    Tobias

  • DANKE Alfred!


    Poss, zur Strafe über Dein Halbwissen solln Dir alle
    Haare und Zähne ausfallen :D

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Wenn Dir das explizit nicht erlaubt war, ist es traurig für Dich. Dein Beispiel muß jetzt aber nicht für jeden anderen Versicherungsnehmer auch gelten. Dazu geben die individuellen Absprachen und Versicherungsverträge eine Auskunft.



    Zur Orientierung möchte ich anmerken, dass das kleine rote Versicherungskennzeichen für Mopeds den roten Kfz-Kennzeichen mit den Anfangsnummern 06 und 07 entspricht.


    06 ist für das Kfz-Gewerbe:
    für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen*


    07 ist das eigentliche Oldtimer-Kennzeichen:
    für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch*


    Für diejenigen unter uns, die ihr rotes Moped-Versicherungskennzeichen eindeutig nicht für gewerbliche Zwecke verwenden, bleibt nur letzterer Fall übrig, der ausdrücklich Oldtimer-Veranstaltungen mit einschließt. Es entspricht dann genau dem Zweck, für welches auch das rote Versicherungskennzeichen mit der 07-Nummer gedacht ist.


    Gruß
    Al


    * http://www.neelix.de/kfz-kz-arten.html

  • So nun ist es geschafft ich habe für unsere 4 Mopeds ein rotes ergattert. Es freuen sich darüber die Schwalbe, der SR 50, die SR 2E und mein Jawa Mofa 25 Bj. 1974.


    Antrag gestellt und nun muss ich noch die 98,50 € überweisen - fertig.


    Und das beste: Ich muss für die Jawa kein aufwendiges Einzelgutachten machen um mir danach von der Zulassungsbehörde den Stempel "Einzelbetriebserlaubnis erteilt" abzuholen.


    Wären Kosten um die 200 € - 300 € gewesen.


    Der Grund bei roten Nummernschilder regelt die 49. AusnV zur StVZO, dass man keine ABE für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen und co. besitzen muss.


    Heißt: Die Polizei muss mir nachweisen, dass für dieses Fahrzeug keine ABE existiert oder so.


    Hier mal die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO zum Lesen:


    Eingangsformel



    Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Buchstabe a sowie Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Absatz 1 Nr. 1 geändert durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1986 (BGBl. I S. 700) die Eingangsworte in Nummer 3 zuletzt geändert durch § 37 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 927) sowie Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) und geändert gemäß Artikel 22 Nr. 3 der Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089), verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:


    § 1
    (1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.


    (2) Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden, und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zulassungsbehörde die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.


    (3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.


    § 2



    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


  • In dem Falle irrst du.


    Man kann einen Abdruck für Jawa Mopeds bekommen wenn sie in der DDR registriert waren.


    Bei mir ist das jedoch nicht der Fall.
    Es handelt sich um ein sehr seltenes Jawa Mofa 25 (Typ 206 D - Transistor).
    Ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches in geringen Stückzahlen nur in der BRD vertrieben wurde.
    Und für solche Fälle ist das KBA der falsche Ansprechpartner.

  • Und wenn das Mofa in der DDR gebaut worden ist , dann solltest Du auch vom Bka eine ABE bekommen .

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deutz40

    Und wenn das Mofa in der DDR gebaut worden ist , dann solltest Du auch vom Bka eine ABE bekommen .


    1) Tschechische Mofas wurden nur in den allerseltensten Fällen in der DDR gebaut.
    2) Das Bundeskriminalamt hat mit dem Ausstellen von Fahrzeugpapieren nix zu tun.


    MfG
    Ralf

  • Zitat von lorenz1808

    Heißt: Die Polizei muss mir nachweisen, dass für dieses Fahrzeug keine ABE existiert oder so.


    Bist du so naiv oder tust du nur so?


    Wo ist da das Problem dir nachzuweisen, das du keine ABE für dein Fehikel besitzt?

  • Zitat von Gonzzo

    Bist du so naiv oder tust du nur so?


    Wo ist da das Problem dir nachzuweisen, das du keine ABE für dein Fehikel besitzt?


    Ich bin nicht naiv und tue auch nicht so.


    Lies mal hier (49. AusnV zur StVZO):


    § 1
    (1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

  • Na dann! Wenn du lesen kannst, darfst du die Kennzeichen nur zu den aufgeführten Zwecken nutzen!
    Glaube kaum, das du jeden morgen vor der Arbeit auf ner Messe oder sonst was aufschlägst um dem gerecht zu werden!
    So wie ich das sehe, willst du das sicher nicht! :smokin:
    Von diesem Standpunkt her halte ich die Ansicht für naiv. Wenn du Pech hast, möchte der liebe Herr der Rennleitung wissen zu welcher Veranstaltung du unterwegs bist. Das klappt dann einmal, 2x, 3x, dann kommt denen das spanisch vor! Glaub mal!
    Es gibt sicher auch welche, die fahren das ganze Jahr über mit dem Kennzeichen, statthaft ist dies vom Grundsatz her nicht!

  • Zitat von Gonzzo

    Na dann! Wenn du lesen kannst, darfst du die Kennzeichen nur zu den aufgeführten Zwecken nutzen!
    Glaube kaum, das du jeden morgen vor der Arbeit auf ner Messe oder sonst was aufschlägst um dem gerecht zu werden!
    So wie ich das sehe, willst du das sicher nicht! :smokin:
    Von diesem Standpunkt her halte ich die Ansicht für naiv. Wenn du Pech hast, möchte der liebe Herr der Rennleitung wissen zu welcher Veranstaltung du unterwegs bist. Das klappt dann einmal, 2x, 3x, dann kommt denen das spanisch vor! Glaub mal!
    Es gibt sicher auch welche, die fahren das ganze Jahr über mit dem Kennzeichen, statthaft ist dies vom Grundsatz her nicht!


    Also die Jawa wird ausschließlich für Oldieveranstaltungen genutzt.


    Die anderen Mopeds bei mir auch.
    Ansonsten würde ich ja kein rotes Mopedschild mir besorgen.


    Mit der Jawa, welche max. 20 km/h fährt, fahre ich wohl kaum dauerhaft.


    Für Fahrten in die Stadt und so habe ich eine voll zugelassene TS 150 und andere MZ's folgen noch ... müssen nur fertig gemacht werden.


    Und für die miteingetragenen Simmen (SR 50; Kr 51/1; SR 2E) besitze ich die ABE.


    Die Jawa transportiere ich sogar zu Veranstaltungen via Anhänger hin.


    Und führe sie dort nur hin und wieder mal vor.


    Ansonsten alle 3 Monate oder so 'ne Prüfungsfahrt bei uns im Wohngebiet oder zur Tanke - das wars für die Jawa.


    Ich weiß außerdem, dass der Nutzungskreis bei roten Mopedschildern stark eingeschränkt.


    Außerdem steht weiter drinne:


    und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

  • Was gibts da mit den Augen zu rollen?


    So wie Lorenz es macht, ist es nur vorbildlich:
    Für den Alltag ein Moped mit normalen Kennzeichen und Versicherung und für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung eben das rote Schild.


    Gruß
    Al

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